Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Ausländische Arbeitnehmer

Sie haben vor, nach Deutschland zu kommen, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben? Dann ist es wichtig, dass Sie sich vorab ausführlich über Möglichkeiten und Bedingungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland informieren.

Fachkräfte

Fachkräfte haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit zu erhalten. Fachkraft ist eine Person, die entweder eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).

Für einen Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen Sie in der Regel ein nationales Visum.

Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, für Sie zuständig.

Bürger und Bürgerinnen der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Bürger aus Staaten der Europäischen Union und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU).

Rückkehr ins Heimatland

Wenn Sie eine berufliche Eingliederung in Ihr Herkunftsland planen, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit helfen. Ihr "Mobilitätsberater" kann Sie gezielt informieren oder den Kontakt zu externen Institutionen, die Reintegrationsberatung und -hilfen anbieten, herstellen. Broschüren zum Thema Reintegration finden Sie im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de