Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Reisepass

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig.

Bei Personen:

  • unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig
  • ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbildd und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.02.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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