Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Weiterbildung im beruflichen Bereich

Die berufliche Weiterbildung - auch Fortbildung genannt - dient dem Ziel, die berufliche Qualifikation zu erhalten, zu erweitern und der Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder beruflich aufzusteigen (Aufstiegsfortbildung).

Es gibt eine Vielzahl von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich. Diese schließen - je nach Fortbildungsmaßnahme - unterschiedlich ab. Die Spanne reicht von Teilnahmebestätigungen bis hin zu anerkannten Fortbildungsprüfungen.

Hinweis: In der Regel enden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen der Aufstiegsfortbildung, bei denen die berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung mit einer Fortbildungsordnung geregelt ist, mit einer Prüfung zu einem anerkannten Abschluss. Bei Maßnahmen der Anpassungsfortbildung gibt es oft nur Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate. Erkundigen Sie sich deshalb vor Aufnahme der Weiterbildung genau über die Lernziele der Maßnahmen, über die Art der Anerkennung, den Inhalten und Kosten der angebotenen Veranstaltungen. Prüfen Sie, ob Sie damit das von Ihnen gewünschte Weiterbildungsziel beziehungsweise den Abschluss erreichen, auch im Verhältnis zu den entstehenden Kosten.

Können Sie einen erlernten Beruf nicht mehr länger ausüben, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil die Arbeitsmarktsituation eine Beschäftigung in diesem Beruf nicht zulässt, erkundigen Sie sich nach einer Umschulung. Unter bestimmten Umständen kann die Ausbildung für einen anderen Beruf durch verschiedene Leistungsträger gefördert werden.

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 02.08.2022 freigegeben.

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