Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Wohnungswechsel

Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen ist Ihre Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können also eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Vertiefende Informationen

Lebenslage "Umzug"

Rechtsgrundlage

§ 21 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
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Telefax: 07222/9462-150
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