Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.
Die sogenannte Vorankündigung müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich.
Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, müssen Sie einen Koordinator beziehungsweise mehrere Koordinatoren bestellen.
Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, müssen Sie zusätzlich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Vorankündigung übermitteln müssen und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Sie müssen der zuständigen Behörde eine Vorankündigung schicken. Nutzen Sie dafür das im Internet erhältliche Formular.
Die Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten:
spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.05.2019 freigegeben.
Stadt Kuppenheim
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