Leistungen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Bürgerdienste
Persönlicher Kontakt
Matthias Hornung
Bürgerdienste
Telefon07222 9462 101
Fax07222 9462 150
Gebäude Rathaus
Raum 0.07
Susanne Merkel
Bürgerdienste
Telefon07222 9462 103
Fax07222 9462 150
Gebäude Rathaus
Raum 0.07
Ulrike Grm
Bürgerdienste
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen. Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Download im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.12.2020 freigegeben.