Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Wenn Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-)Reisepasses ein Reisedokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Passbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
Hinweis: Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird auch von einer unzuständigen Passbehörde bearbeitet, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Zudem darf ein Reisepass nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
Tipp: Erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Passbehörde, welche weiteren Unterlagen Sie ggf. noch vorlegen müssen.
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.
Der Zuschlag beträgt 32 Euro für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 21 Euro Zuschlag bezahlen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei Wochen. Bei verstärktem Bestellaufkommen kann es produktionsbedingt zu einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen kommen.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.02.2023 freigegeben.
Stadt Kuppenheim
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Telefax: 07222/9462-150
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