Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Für Deutsche gilt Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Die Passbehörde kann auch durch einen bestimmten Aufkleber den Wohnort auf einer Seite für amtliche Vermerke ändern.
Tipp: Lassen Sie den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.
Hinweis: Wenn Sie als Auslandsdeutscher Ihre alleinige Wohnung im Ausland haben, wird dieser Wohnsitz im Reisepass eingetragen. Bei einem Umzug im Ausland müssen Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Reisepass vornehmen lassen.
Passbehörde ist
Sie müssen sich schon bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben.
Für die Aktualisierung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Passbehörde vorbeigehen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, kann auch eine andere Person mit Vollmacht die Wohnortänderung vornehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an die dafür zuständigen Stellen:
schnellst möglich
Auslandsdeutsche
keine
sofort
Lassen Sie Ihren Reisepass nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.05.2017 freigegeben.
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de