Aufstellung der Vorschlagsliste von Schöffen

für die Strafkammern des Landgerichts und für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 finden wieder die Schöffenwahlen statt. Die neue Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028. Die Städte und Gemeinden erstellen Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerber*innen, die nach einer öffentlichen Auflegung an das zuständige Amtsgericht zur eigentlichen Schöffenwahl weitergeleitet wird. Für die Stadt Kuppenheim sind in Anlehnung an die Einwohnerzahl mindestens fünf Personen zu benennen. Ein entsprechender Aufruf erfolgte im März im Kommunal-Echo. Ergänzend wurden die Fraktionen des Gemeinderates aufgefordert, Vorschläge für die Schöffenwahl zu unterbreiten. Daraufhin haben sich folgende neun Kuppenheimer Bürgerinnen und Bürger beworben: Petra Baier, Martin Dreixler, Martin Groll, Markus Hasel, Martina Lang, Tatjana Leidreiter, Nadine Reichert, Axel Schmelzle und Dirk Wesp. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Der Gemeinderat stimmte zu, die angegebenen neun Kuppenheimer Bürgerinnen und Bürger dem Amtsgericht Rastatt für die Wahl der Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Baden-Baden und für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Baden-Baden und Rastatt vorzuschlagen. Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.

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