Geldanlagerichtlinien für die Stadt Kuppenheim verabschiedet

Die Stadt Kuppenheim verwaltet ihr liquides Vermögen nach den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung. Ziel der Kapitalanlagen ist es, eine langfristige Kapitalanlagestruktur bei angemessenem Risiko unter Beachtung der Ziele Liquidität, Sicherheit und Rentabilität aufzubauen. Die Geldanlagen der Stadt müssen gemäß der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ausreichend Sicherheit bieten und einen angemessenen Ertrag erzielen.    

Zur Regelung des Spielraums für Geldanlagen der Stadt Kuppenheim ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen wurde durch den Fachbereich Finanzen eine Geldanlagerichtlinie erarbeitet. Diese Richtlinie gibt genau vor, in welchem Umfang für welche Dauer und bei welchen Banken bzw. Instituten Geldanlagen für zulässig erklärt werden. Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Kuppenheim allein bei Banken und Versicherungen Geldanlagen vorgenommen, die eine vollständige Einlagensicherung für den kompletten Anlagebetrag garantieren. Die Geldanlagen erfolgten primär als Festgeld- bzw. Schuldscheinanlagen. Geldanlagen in Investmentfonds wurden bisher keine getätigt. Diese werden auch nach Beschlussfassung der Anlagerichtlinie nicht angestrebt. Ergänzend sind Geldanlagen in Investmentfonds durch den Gemeinderat zu genehmigen.
 
Der Gemeinderat befürwortete dieses Vorgehen und stimmte der Geldanlagenrichtlinie zu.

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