Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Trägerschaft und zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung in Kuppenheim

Die Scherer Stiftung, Baden-Baden, errichtet eine neue Kindertageseinrichtung in Kuppenheim, Flst.-Nr. 4921, Adlerstr. 9 (ehemals Wörtelhalle), mit voraussichtlich 6 Gruppen (davon 4 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen). Grundrisse vom Erd- und Obergeschoss sowie ein Lageplan sind dieser Bekanntmachung beigefügt. Der Stadt Kuppenheim obliegt die Trägerauswahl der neuen Kindertageseinrichtung. Der Kindergartenträger muss die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 – 68 AO erfüllen. Nur dann ist die Nutzung bzw. der Betrieb als gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne anerkannt. Der Betrieb der Einrichtung soll spätestens zum Kindergartenjahr 2027/2028 aufgenommen werden.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ein Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gesucht, der die Trägerschaft und den Betrieb der Kindertageseinrichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg (KiTaG BW) sowie auf Grundlage des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen übernimmt.
Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens
- Übernahme der Trägerschaft und des Betriebs einer neu zu errichtenden
  Kindertageseinrichtung
- Umsetzung eines pädagogischen Konzepts auf Basis des Orientierungsplans Baden-
   Württemberg
- Sicherstellung des gesetzlich garantierten Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung
   gemäß § 24 SGB VIII
- Einhaltung der gesetzlichen Standards gemäß KiTaG BW und der
  Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
- Kooperation mit der Kommune, Eltern und weiteren Akteuren vor Ort
- Aktive Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
 
Anforderungen an interessierte Träger
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Gemeinnützigkeit im Sinne der AO
- Finanzierungskonzept
- Organisatorisches Konzept inkl. Personalstruktur
- Vorlage einer pädagogischen Konzeption
- Nachweisbare Erfahrung im Betrieb vergleichbarer Einrichtungen in Baden-Württemberg
- Referenzen und Nachweise über bestehende Betriebserlaubnisse
- Bereitschaft zur Mitwirkung an der kommunalen Bedarfsplanung

Rahmenbedingungen der Trägerschaft
- Die Scherer Stiftung, Baden-Baden, bleibt Eigentümerin und verleiht das Gebäude an die
  Stadt Kuppenheim zur Nutzung als Kindertagesstätte
- Die Trägerschaft wird zwischen der Stadt Kuppenheim und dem Träger durch eine
  öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt
- Die Betriebskostenfinanzierung erfolgt nach Maßgabe der §§ 8 ff. KiTaG BW
- Das Gebäude wird dem Träger inklusive Grundeinrichtung, Mobiliar, Küche und
  Außenspielgeräten kostenfrei zur Verfügung gestellt
- Die Stadt Kuppenheim beteiligt sich an Investitionen in das Mobiliar (Ersatz- oder
  Neubeschaffungen) bzw. bei der Anschaffung von neuen Außenspielgeräten mit einem
  Zuschuss in Höhe von voraussichtlich 70 %
- Investitionsausgaben in das Gebäude trägt die Stadt Kuppenheim
- Der Träger trägt die Unterhaltungs- und Nebenkosten für das Gebäude und die
  Außenanlagen inklusive Außenspielgeräten
 
Verfahrensablauf
- Veröffentlichung der Ausschreibung: 5. Juni 2025
- Frist zur Einreichung: 31. Juli 2025
- Auswahlgespräche: voraussichtlich im September/Oktober 2025
- Vorstellung und Vergabeentscheidung im Gemeinderat: voraussichtlich im vierten Quartal
   2025
- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
 
Einreichung
Die Interessenbekundung ist in schriftlicher oder elektronischer Form mit folgenden Unterlagen:
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Nachweis der Gemeinnützigkeit im Sinne der AO
- Finanzierungskonzept/Vertragsentwurf
- Organisatorisches Konzept inkl. Personalstruktur
- Vorlage einer pädagogischen Konzeption
- Nachweisbare Erfahrung im Betrieb vergleichbarer Einrichtungen in Baden-Württemberg
- Referenzen und Nachweise über bestehende Betriebserlaubnisse
 
einzureichen bis Donnerstag, 31. Juli 2025, an:

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
E-Mail: stadt@kuppenheim.de
 
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Fachbereichsleiter Peter Müller, Tel. 07222/9462-109, E-Mail: peter.mueller@kuppenheim.de
 HinweisDieses Interessenbekundungsverfahren dient der vorbereitenden Auswahl eines Trägers und begründet keinen Anspruch auf Übernahme der Trägerschaft oder einen Vertragsabschluss. Es handelt sich nicht um ein Verfahren im Sinne des Vergaberechts, sondern um ein Verfahren zur Ermittlung geeigneter Träger im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und kommunalen Bedarfsplanung.

pdfLageplan.pdf (3,2 MB)

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de