Bürgerservice

Online-Terminreservierung für die Bürgerdienste

Sie können für Ihre Anliegen bei den Bürgerdiensten der Stadt Kuppenheim einen Termin online vereinbaren. …

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Stadt Kuppenheim

Formular-Finder

Hier stellen wir Ihnen behördliche Formulare elektronisch "online" im Format "PDF" zur Verfügung. …

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Online-Dienste

Die Stadt Kuppenheim bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine Reihe von Dienstleistungen von A-Z im …

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Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. …

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Serviceportal–Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW. 

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Fundbüro

Gefundene Gegenstände können gerne im Rathaus an der Zentrale der Stadtverwaltung abgegeben werden. …

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Starkregenrisikomanagement

Das Starkregenrisikomanagement des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden hat mit Beginn des Jahres 2024 …

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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Beschreibung

Datenschutz
Datenschutz ist ein Grundrecht. Dieses zu sichern, ist Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Der Landesbeauftragte geht entsprechenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Behörden oder Unternehmen in Baden-Württemberg nach.

Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten erstreckt sich indes nicht auf kirchliche Stellen oder den Rundfunk, die eigene Datenschutzbeauftragte haben.

Im öffentlichen Bereich kontrolliert er, ob die Behörden (z.B. Polizeidienststellen, Finanzämter, Bürgermeisterämter usw.) und sonstigen öffentlichen Stellen (z.B. städtische Krankenhäuser) in Baden-Württemberg die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes und andere Datenschutzregelungen (z.B. das Sozialgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Arztgeheimnis) einhalten. Er berät die Landesregierung, die Ministerien sowie die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Landesbeauftragte ist seit dem 1. April 2011 auch Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich. In dieser Funktion kontrolliert er, ob die in Baden-Württemberg ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (z.B. Unternehmen oder Verein) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz einhalten. Er berät und unterstützt auch die nicht-öffentlichen Stellen im Land und deren betriebliche Datenschutzbeauftragte in Datenschutzfragen.

Informationsfreiheit
Der Landesbeauftragte berät Sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz.

Hausanschrift

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711/615541-0
Fax 0711/615541-15

Formulare und Onlinedienste

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de