Baulasten / Baulastenverzeichnis

Baulasten

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichtet haben.
Typische Baulasten können sein:

  • Abstandsflächenbaulasten
  • Wegebaulasten, z.B. Sicherung einer Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück
  • Vereinigungsbaulasten von mehreren Flurstücken zu einem einheitlichen Baugrundstück

Für die betroffenen Grundstücke stellt es eine Belastung dar, die möglicherweise zu einer Wertminderung führen könnte. Bei einem Verkauf wirkt sich dieser Zustand auch gegenüber den Rechtsnachfolgern aus.

Hinweis

Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Falls Sie Abschriften aus dem Grundbuch benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
-Link auf Grundbuchstelle, Stadt Kuppenheim einfügen-
https://amtsgericht-achern.justiz-bw.de/pb/,Lde/1151855

Tipp

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie nicht nur die Inhalte im Grundbuchamt einsehen, sondern sich auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einholen.

Baulastenverzeichnis der Stadt Kuppenheim und Oberndorf - Einsicht nehmen

Voraussetzungen

In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte

Verfahrensablauf

Die Einsicht ist formlos, jedoch schriftlich mit Angabe einer Rechnungsanschrift anzufragen. Bitte geben Sie auch Flurstücknummer mit Straßennamen an.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht erteilt wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

Hinweis:

Auskünfte und Kopien aus dem Baulastenverzeichnis werden gemäß der Verwaltungsgebührenverordnung der Stadt Kuppenheim in Rechnung gestellt.

Kontakt

Pinuccia Ragusa-Otto

Sekretariat, Bauaktenauskunft, Bauantragsverfahren, Baulastenverzeichnis

Telefon 07222 9462 352
Fax 07222 9462 150
Gebäude Rathaus
Raum 2.16
Aufgaben

Fachbereich Bauen