Aktuelles in Kuppenheim

compusign / joachim gerstner

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Wer muss räumen und streuen? Straßenanlieger sind alle Eigentümer oder Besitzer (z. B. Mieter oder Pächter) von Grundstücken, die an eine Straße grenzen oder von dort aus zugänglich sind. Mehrere Anlieger sind gemeinsam verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wird. Besonderheiten: Einseitige Gehwege:  Nur die Anlieger auf der Gehwegseite müssen räumen. Keine Gehwege:  Als Gehweg gilt der Bereich am Fahrbahnrand, 1 Meter breit. Gemeinsame Zufahrten:  Die Pflicht gilt für den Gehweg vor dem angrenzenden Grundstück.   Schneeräumung leicht gemacht Damit der Verkehr sicher fließen kann, müssen Gehwege so geräumt werden, dass Fußgänger sie gefahrlos nutzen können und Begegnungsverkehr möglich ist. Was tun mit dem Schnee? Geräumter Schnee sollte auf eigenen Flächen oder am Fahrbahnrand gelagert werden. Straßenrinnen und Einläufe müssen bei Tauwetter freigemacht werden, damit Schmelzwasser abfließen kann. Wichtig: Schnee darf weder auf die Fahrbahn geschoben noch dem Nachbarn überlassen werden.   Streupflicht bei Glätte Bei Schnee- und Eisglätte müssen Gehwege und Zugänge zur Fahrbahn mit Sand, Splitt oder Asche bestreut werden. Achtung: Schnee vom Privatgrundstück darf nicht auf die Straße geschoben werden. Stattdessen sollte er am Rand des Gehwegs oder auf eigenen Flächen, wie Vorgärten, gelagert werden.   Wann muss geräumt werden? Werktags:  bis 7:00 Uhr Sonn- und feiertags:  bis 8:00 Uhr Tritt Schnee oder Glätte nach diesen Zeiten auf, muss unverzüglich geräumt und gestreut werden - bei Bedarf auch mehrfach. Die Pflicht endet um 21:00 Uhr.   Ihre Stadtverwaltung Kuppenheim

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1. Steuerfestsetzung   Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 27.01.2025 die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt auf   - 370 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und - 300 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).   Diese Hebesätze sind auch für das Kalenderjahr 2026 gültig.   Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.   Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.   Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.     2. Zahlungsaufforderung   Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen.     3. Rechtsbehelfsbelehrung   Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Kuppenheim mit Sitz in 76456 Kuppenheim Friedensplatz erhoben werden. Kuppenheim, den 22.12.2025   Bürgermeister Karsten Mußler

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Kuppenheim/Schiltach . Der Messtechnikhersteller VEGA Grieshaber KG hat am 17. Dezember offiziell den Bau eines neuen Unternehmensstandorts in Kuppenheim gestartet. Das Großprojekt markiert einen Meilenstein in der Wachstumsstrategie und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Bauherr ist die Grieshaber Real Estate GmbH & Co. KG. Mit dem neuen Standort erweitert VEGA Produktionskapazitäten und stärkt die globale Logistik. Schiltach bleibt weiterhin Hauptsitz des Unternehmens. Dort sind die räumlichen Möglichkeiten für weiteres Wachstum ausgeschöpft. Das Projekt wird im Rahmen des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ realisiert und setzt einen starken wirtschaftlichen Impuls für die gesamte Region.  „Wir schaffen zusätzliche Kapazitäten, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und unseren Kunden weltweit die Qualität zu bieten, für die VEGA steht. Wir investieren bewusst in nachhaltige Strukturen und in die Zukunft unseres Unternehmens in Deutschland“, betont geschäftsführende Gesellschafterin Isabel Grieshaber. „Mit dem neuen Standort in Kuppenheim gestalten wir unsere Produktions- und Logistikprozesse noch effizienter und übernehmen Verantwortung in der Region, gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten“, ergänzt Geschäftsführer Markus Kniesel. Die Planungen begannen bereits im Dezember 2022 in enger Abstimmung mit der Stadt Kuppenheim. Zum offiziellen Baubeginn trafen sich Edgar Schillinger, Alexander Benz und Florian Krämer vom VEGA-Projektteam, der verantwortliche Architekt Matthias Schneider vom Architekturbüro Schneider, Bürgermeister Karsten Mußler sowie Vertreter des Fachbereichs Bauen der Stadt Kuppenheim Stefan Keßler und Ina Werner. „Die Stadt Kuppenheim und die Firma VEGA haben bewiesen, dass trotz der sehr hohen planerischen Herausforderungen ein solches Großvorhaben mit rund 1.000 Arbeitsplätzen in kurzer Zeit und auch termingerecht entwickelt werden kann. Ich bin froh und dankbar, dass hier in Kuppenheim neue attraktive Arbeitsplätze entstehen. Das ist gut für die gesamte Region“, sagte Bürgermeister Karsten Mußler. „Der Baubeginn ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen VEGA, der Stadt Kuppenheim und mehreren Fachplanungsbüros“, hob Edgar Schillinger hervor, der das Projekt von Anfang an begleitet hat.

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Einvernehmlich haben sich die an der Bürgerwerkstatt zur Nachfolgenutzung des Cuppamare-Areals beteiligten Bürgerinnen und Bürger für die Einrichtung eines offenen Kinder- und Jugendtreffs im Saunagebäude ausgesprochen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt und hat die Verwaltung am 28.07.2025 mit der Ausarbeitung weiterer Planungen beauftragt. Christine Theberath, vom Kinder-, Jugend- und Seniorenbüro, hat gemeinsam mit den Jugendlichen des Jugendforums, ein erstes Raum- und Betriebskonzept erstellt. Für den offenen Kinder- und Jugendtreff sind technische und bauliche Umbaumaßnahmen sowie ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Landratsamt Rastatt erforderlich. Die genaue Planung wurde in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Umnutzung des Saunagebäudes zum Kinder- und Jugendtreff kostet voraussichtlich rd 25.500 € brutto. Davon entfallen etwa 19.500 € auf Umbauten und rund 6.000 € auf die Reparatur des undichten Flachdachs. Die Stadt Kuppenheim hat sich mit der Stadt Rastatt verständigt, dass die Verbrauchskosten für Wasser, Strom und Gasverbrauch pauschal in Höhe von 4.000 € pro Jahr vergütet werden, so lange wie die Stadt Rastatt das Hallenbad betreibt. Vorgeschlagen sind zunächst drei Öffnungstage pro Woche, ergänzt durch gelegentliche Wochenendaktionen. Für den Kinder- und Jugendtreff wird fachlich geschultes Personal benötigt, um eine pädagogische Betreuung und den Jugendschutz zu gewährleisten. Hierzu ist eine Fachkraft mit 18 Wochenstunden vorgesehen. Die Caritas Rastatt e.V. bietet diese Leistung für rd. 40.000 € jährlich an. Der Gemeinderat stimmte der Planung des Kinder- und Jugendtreffs im ehemaligen Saunabereich zu, genehmigte die Planung zur Nutzungsänderung und beauftragte die Verwaltung mit der Einreichung bei der Baubehörde, der Einplanung der Umbau- und Betriebskosten für 2026 sowie dem Abschluss einer Vereinbarung über die jährlichen Betriebskosten mit der Stadt Rastatt. Bürgermeister Mußler wurde zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Caritas Rastatt e.V. für den Betrieb des offenen Kinder- und Jugendtreffs ermächtigt. Sollten die Genehmigungen rechtzeitig vorliegen und die erforderlichen Sanierungsarbeiten zeitnah umgesetzt werden können, wäre eine Eröffnung des Kinder- und Jugendtreffs noch vor den Sommerferien denkbar.

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Forsthaushalt 2026 - Beratung und Beschlussfassung   Der Forstwirtschaftsplan 2026 der Bezirksleitung Gaggenau wurde in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet und am 24. November 2025 im Gemeinderat vorgestellt. Dabei präsentierte das Kreisforstamt sowohl die Planzahlen und die aktuelle forstwirtschaftliche Entwicklung für das Jahr 2026 als auch den voraussichtlichen Haushaltsvollzug 2025. Die Holzpreise für 2026 bleiben unverändert.   Für das Forstjahr 2026 rechnet der Forsthaushalt mit einem Überschuss von 62.300,00 € aus dem laufenden Betrieb. Der Gemeinderat genehmigte den Forstwirtschaftsplan sowie den Bewirtschaftungsplan 2026.   Qualitätserfassung Ortsmitten - Vorstellung der Ergebnisse   Im Jahr 2024 wurde die Stadt Kuppenheim in das Landesprogramm "Qualitätserfassung Ortsmitten" des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg aufgenommen. Untersucht wurden zentrale Bereiche entlang der Landesstraße L77, insbesondere die Rheinstraße und die Murgtalstraße, sowie der Friedensplatz.   Das Ingenieurbüro Planersocietät analysierte die Aufenthalts- und Verkehrsqualität in sechs Kategorien, darunter Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Verkehr, Ortsbild und Aufenthaltsqualität. Aus dieser Analyse wurde ein übersichtlicher Bewertungskompass entwickelt. Darauf aufbauend wurden 16 konkrete Handlungsimpulse erarbeitet, die sowohl schnelle, unkomplizierte Verbesserungen als auch weitergehende Gestaltungsideen umfassen. Die Erkenntnisse sollen künftig in Planungen entlang der L77 einfließen und die Entwicklung einer lebendigen, attraktiven Ortsmitte unterstützen.   Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse zur Kenntnis.   2. Änderung des Bebauungsplans "Hardrain" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB   Der Gemeinderat Kuppenheim hat den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Hardrain" genehmigt und die Offenlage beschlossen. Die Planung wurde vom Büro fsp.stadtplanung aus Freiburg erstellt. Sämtliche notwendigen Gutachten wie der Umweltbeitrag, die artenschutzrechtliche Bewertung sowie die schalltechnische Untersuchung, stehen vollständig zur Verfügung.   Zentrales Ziel der Überarbeitung ist die Umwandlung des bisher als Industriegebiet festgesetzten Bereichs in ein Gewerbegebiet. So sollen die Nutzungsmöglichkeiten flexibler gestaltet und der Bedarf an Gewerbeflächen besser gedeckt werden. Darüber hinaus werden Baufenster angepasst, Grünflächen erweitert, eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt sowie einzelne Nutzungen ausgeschlossen.   Der Entwurf wird vom 01.12.2025 bis 16.01.2026 im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum haben Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.   Vorstellung des Berichts der Kindersportschule Mittelbaden e.V. über das Schuljahr 2024/2025   In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2025 wurde der Bericht der Kindersportschule Mittelbaden e. V. (KiSS) für das Schuljahr 2024/2025 vorgestellt. KiSS-Leiter Andreas Herrmann informierte über die sportpädagogische Arbeit an der Favoriteschule und gab einen Ausblick auf die geplanten Aktivitäten für das kommende Schuljahr 2025/2026.   Die Stadt Kuppenheim unterstützt die Kindersportschule seit dem Schuljahr 2023/2024 mit einem festen Jahreszuschuss von 14.000,00 €. Die Förderung ist bis einschließlich 2025/2026 zugesagt und unterstreicht das Engagement der Stadt für eine aktive Kinder- und Jugendsportförderung.   Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Bericht zur Kenntnis.

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Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 ist der 01.01.2026.   Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen) . Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.   Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen.   Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:      - Pferde - Schweine - Schafe - Hühner - Truthühner/Puten                                                                        !!! Achtung Änderung ab 2026!!! Meldepflichtige Tiere sind:      - Bienenvölker è Stichtag 01.05.2026 (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein)   Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben. Nicht zu melden sind:               Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten   Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.   Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden.   Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.   Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01. 2026 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de  

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Ein fester Bestandteil zum Erhalt und Ausbau der Kuppenheimer Streuobstwiesen ist die jährliche Finanzierung einer Streuobstsammelbestellung durch die Stiftung „Streuobstinitiative Kuppenheim“. Seit der Gründung der Stiftung im Jahr 2012 wurden so knapp 2.000 Bäume finanziert und bereichern somit das Landschaftsbild von Kuppenheim und Oberndorf.   Am vergangenen Samstag konnten insgesamt 37 Besteller ihre im Vorfeld bestellten Obstbäume auf dem Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Kuppenheim in Empfang nehmen. Aus der umfangreichen Sortenliste mit insgesamt 177 Sorten, davon 77 Apfel- und 32 Birnensorten, konnten bis Anfang Oktober die gewünschten Bäume ausgesucht werden. „Brettacher“ und „Goldparmäne“ waren dabei die beliebtesten Apfelsorten in diesem Jahr, dicht gefolgt von den weiteren klassischen Sorten „Rheinischer Bohnapfel“, „Jonagold“ und „Topaz“. Große Resonanz zeigten auch die Pfirsich-Sorte „Benedicte“ sowie die Bühler Frühzwetschge und Nancymirabelle. Alle bestellten Bäume finden nun ihren Platz auf den Wiesen und Gärten der Gemarkung Kuppenheim und Oberndorf. Die Bäume werden in den nächsten Jahren heranwachsen und ihren Besitzern in Zukunft hoffentlich eine gute Ernte einbringen.   Zu den stolzen Besitzern zählt auch die Familie Kahles aus Oberndorf. Sie haben an diesem Morgen ihren Apfelbaum der Sorte „Jonagold“ sowie einen Feigenbaum abgeholt. Insgesamt vier verschiedene Apfelbäume kann Marcus Westermann aus Bischweier nun sein Eigen nennen. Die Bäume finden ihren Platz auf seinem Grundstück in Oberndorf. Zusammen mit den Bäumen wurden Pfähle, Kokostrick als Bindematerial sowie Draht gegen Wühlmäuse sowie Wildverbiss kostenfrei an die Besteller herausgegeben.   Bürgermeister Karsten Mußler bedankte sich bei der Ausgabe der Bäume beim Obst- und Gartenbauverein Oberndorf für die Organisation der diesjährigen Sammelbestellung. Schon die jüngsten Mitglieder zeigten an diesem Tag großen Einsatz und Engagement zum Wohle der Natur und dem immer wichtiger werdenden Artenschutz.

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Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der Sonnenhalde im Jahr 2023 wird die Stadt Kuppenheim zusammen mit der eneREGIO GmbH Ende dieses Jahres mit der Sanierung des verbliebenen rund 170 m langen Teilstücks von Haus Nr. 15 bis zum Anschluss an den Ortenauer Weg beginnen. Wie im ersten Bauabschnitt befinden sich Fahrbahn und Gehwege auch in diesem Teil der Straße aufgrund von Setzungen im nördlichen Gehweg und am Fahrbahnrand sowie Rissen im gesamten Verlauf in einem schlechten Zustand. Bei der Sanierung erfolgt daher eine Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus inklusive der Gehwege. Zusätzlich erneuert die eneREGIO GmbH in diesem Bereich auch die Wasserversorgung. Aufgrund der Ergebnisse einer Kanaluntersuchung muss außerdem ein Teilbereich des Hauptkanals der Sonnenhalde in offener Bauweise ausgetauscht werden, wobei auch alle Hausanschlussleitungen der Grundstücksentwässerungen bis zur Grundstücksgrenze ertüchtigt werden. In diesem Zuge ist auch ein Eingriff in das Gelände des anliegenden Spielplatzes Sonnenhügel erforderlich, da die unter diesem Gelände befindliche Kanalisation erneuert werden muss. Für die Ausführung der Arbeiten musste bereits ein Teilbereich des Spielplatzes gesperrt, sowie ein Spielgerät abgebaut werden. Bis zur Fertigstellung der Kanalarbeiten bleibt dieser Bereich gesperrt, der nicht gesperrte Teil des Spielplatzes kann jedoch genutzt werden. Die Bauarbeiten werden von der Fa. Huber-Bau GmbH & Co. KG aus Ottenhöfen ausgeführt und werden voraussichtlich Anfang Dezember 2025 beginnen. Die Straßensanierung soll bis Ende August 2026 abgeschlossen sein.

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Die Stadt Kuppenheim erschließt östlich der Landesstraße L67, zwischen der Fritz-Minhardt-Straße und dem Kreisverkehrsplatz L67/K3715 das Gewerbegebiet „Ober-Hardrain“. Auf der rund 10,4 ha großen Gewerbegebietsfläche sollen im Endausbau rund 1.000 Arbeitsplätze durch die Ansiedlung der Firma „VEGA“ aus Schiltach entstehen. Die Stadt Kuppenheim führt zusammen mit der eneREGIO GmbH und der Netze BW GmbH die Erschließung des Gewerbegebietes „Ober Hardrain“ durch. Die Umsetzung der Erschließung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebiets wird der 3-armige Knotenpunkt L67/ Fritz-Minhardt-Straße zu einem 4-armigen Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Durch den Neubau des Kreisverkehrsplatzes wird auch die verkehrliche Situation des Gewerbegebietes in der Fritz-Minhardt-Straße verbessert. Weiterhin wird der östliche Arm des bestehenden Kreisverkehrsplatzes an der L67/K3713 ausgebaut, sowie am südlichen Kreisverkehrsarm eine Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr ergänzt. Die Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Gas, Abwasser) des Areals wird durch den Anschluss an den Leitungsbestand in der Fritz-Minhardt-Straße hergestellt. Die Fritz-Minhardt-Straße wird im Rahmen der Erschließungsarbeiten zwischen der L67 und dem Grundstück Fritz-Minhardt-Straße 3, aufgrund des schlechten Zustandes, grundlegend saniert. Weiterhin müssen für die Gewerbegebietserschließung die Hauptwasserleitung der Stadtwerke Gaggenau sowie eine Freileitung der Netze BW GmbH und der eneREGIO GmbH als erdverlegte Leitung umverlegt werden. Hierzu werden auch Arbeiten entlang der K3713 (Bischweierer Straße) notwendig. Die Bauarbeiten werden ab dem 27. Oktober 2025 beginnen und durch die ARGE „Ober-Hardrain“, bestehend aus den Baufirmen Grötz und Reif GmbH & Co. KG ausgeführt. Die gesamte Baumaßnahme soll ca. 1 Jahr dauern und im Oktober 2026 fertiggestellt sein. Durch eine abschnittsweise Ausführung der Arbeiten werden alle Verkehrsbeziehungen auf der Landesstraße L67, sowie die Zu- und Ausfahrt der Fritz-Minhardt-Straße und der K3713 aufrecht erhalten. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten an der Landesstraße L67, der Fritz-Minhardt-Straße sowie der K3713, erfolgt mit Lichtsignalanlagen-Regelungen.

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Um das Vorkommen heimischer Arten und deren Lebensräume dauerhaft zu erhalten, hat sich der Nachbarschaftsverband Bischweier- Kuppenheim das Ziel gesetzt, den Biotopverbund im Gemeindegebiet zu stärken. Durch den Verlust von Lebensräumen und deren Zerschneidung kann der Austausch zwischen Populationen von Tier- und Pflanzenarten verhindert werden und so zum Artenrückgang beitragen. Ein gezielter Verbund der Lebensräume soll daher die ökologischen Wechselbeziehungen langfristig erhalten. Aus diesem Grund wurde 2020 von Baden-Württemberg der „Fachplan Landesweiter Biotopverbund“ ausgearbeitet. Er dient landesweit als Grundlage kommunaler Biotopverbundplanungen. Der Nachbarschaftsverband Bischweier- Kuppenheim hat bereits im Jahr 2018 an einem vom Land Baden-Württemberg initiierten Modellprojekt teilgenommen, bei dem die Planung und Umsetzung des Biotopverbunds erprobt wurde. Das Ergebnis dieser Planung wurde nun an den aktuellen Stand angepasst. Ziel ist es, die für den Biotopverbund relevanten Bereiche zu identifizieren und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Im Juli 2025 wurden in einer ersten Informationsveranstaltung bereits Schwerpunktbereiche für den Nachbarschaftsverband Bischweier- Kuppenheim sowie mögliche Maßnahmen vorgestellt und diskutiert. Zwischenzeitlich wurde die Planung fertiggestellt. Die Ergebnisse der Biotopverbundplanung möchten wir Ihnen vorstellen und laden Sie zu einer zweiten öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 04.11.2025, um 18:00 Uhr im Dorfhaus Bischweier, Obergeschoss Rauentaler Straße 13, 76476 Bischweier ein. Für die Umsetzung der Biotopverbundmaßnahmen, ist es wichtig, Hinweise und Ideen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Jeder kann einen Beitrag zum Biotopverbund leisten und sich aktiv einbringen. Die Gemeinde Bischweier und die Stadt Kuppenheim freuen sich daher über eine rege Teilnahme und Beteiligung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum „Fachplan Landesweiter Biotopverbund“ und zur Umsetzung sind auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) und des Umweltministeriums unter folgenden Links verfügbar: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/biotopverbund  https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/biologische-vielfalt-und-mensch/bio-topverbund

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Am 20. September feierten Kuppenheim und Oberndorf erstmals gemeinsam den Weltkindertag. Unter dem diesjährigen Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ wurde die Veranstaltung rund um die Veranstaltungshalle zu einem lebendigen Treffpunkt für Familien, Kinder, Jugendliche und Unterstützer. Schon der Sternlauf, bei dem einige Familien mit selbstgebastelten Herzen teilnahmen, setzte ein kraftvolles Zeichen für die Kinderrechte. Anschließend eröffnete Bürgermeister Mußler offiziell das Fest, begleitet von zwei mitreißenden Tänzen des Jugend Ensembles und Ensemble 1 vom „Springenden Punkt“. Rund um die Veranstaltungshalle erwartete die Kinder ein abwechslungsreiches Programm: Schnitzen, Basteln, Kinderschminken, ein Glücksrad des Jugendforums, das beliebte Spielmobil von Kindgenau e.V., sowie musikalische Highlights vom Jugendorchester des Harmonika- Spielrings und der Band „Masons Delight“, mit vielen tollen Kinder- Mitmach- Liedern. Ein besonderes Highlight war die spontane Traktorfahrt mit Herrn Gutmann – strahlende Kinderaugen inklusive! An einer liebevoll gestalteten Mitmachstation setzten sich die Kinder aktiv mit dem Thema Kinderrechte auseinander. Sie überlegten gemeinsam, was jedes Kind zum Aufwachsen braucht und was ihm zusteht: das Recht auf Bildung, ein Leben ohne Gewalt, echte Freundschaften, Freiheit, Geborgenheit, Liebe und die Möglichkeit, die eigene Meinung zu sagen. Dabei entstanden nicht nur sachliche Erkenntnisse, sondern auch berührende Herzenswünsche: „Jeden Tag einen Grund zum Lachen“, „viel Kuschelzeit“, „ein warmes Bett“ oder „ein Zuhause für all jene Kinder, denen es nicht so gut geht“. Der Kinderkleiderflohmarkt des Harmonika Spielrings wurde zu einem beliebten Treffpunkt für große und kleine Besucher. Zwischen Stöbern, Entdecken und netten Gesprächen herrschte eine fröhliche Stimmung. Gleichzeitig sorgte der Verein mit viel Liebe zum Detail für das leibliche Wohl der Gäste. Viele engagierte Helferinnen und Helfer waren im Einsatz. Unser herzlicher Dank gilt den Kindergärten in Kuppenheim und Oberndorf, den Auszubildenden der Stadtverwaltung, dem Team und der Jugend des MSC Puma, der Medi Ambulanz, der Polizei mit ihrem Infostand zum Thema Kinderschutz, dem Harmonika-Spielring für die großartige Organisation, der Sparkasse Baden-Baden/Gaggenau für das großzügige Sponsoring sowie allen freiwilligen Helferinnen und Helfern.   Die Eindrücke und Botschaften des Weltkindertags wirken noch lange nach. Wer die bunten Plakate der Kinder sehen möchte, ist herzlich eingeladen, im Rathaus vorbeizuschauen. Dort zeigen die jungen Künstlerinnen und Künstler, was Kinderrechte für sie bedeuten – kreativ, ehrlich und oft sehr berührend. Auch ein Spaziergang durch Kuppenheim und Oberndorf lohnt sich: In vielen Vorgärten, Geschäften und Firmen schmücken rote Herzen die Straßen. Durch den Verkauf dieser Herzen kam eine beeindruckende Summe von 2.500 Euro zusammen. Dieses Geld fließt direkt in Projekte der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Kuppenheim. Ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgeholfen, mitgedacht und mitgefeiert haben. Ihr Einsatz, Ihre Ideen und Ihre Zeit haben diesen Tag zu etwas Besonderem gemacht.

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Anlässlich des Neujahrsempfangs der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden (IRG) wurde der Stadt Kuppenheim als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Erhaltung und Pflege des Deportiertenfriedhofs im französischen Gurs, für die herausragenden Verdienste um das jüdische Leben in Baden die Verdienstmedaille der IRG Baden verliehen. Bürgermeister Karsten Mußler sowie die Stadträte Barbara Wachsmuth, Sabine Kastner, Achim Fritz und Walter Weber durften die Auszeichnung aus den Händen des Vorsitzenden der IRG, Rami Sulimann, in Empfang nehmen. Die Stadt Kuppenheim gehört zur Arbeitsgemeinschaft badischer und pfälzischer Städte und Gemeinden, die sich der Pflege des Deportiertenfriedhofs von Gurs sowie der Bewahrung des Gedenkens an die Opfer verschrieben hat. In enger Zusammenarbeit mit dem Oberrat der IRG Baden lädt die „AG Gurs" jährlich zu einer Gedenkveranstaltung auf dem Friedhof ein. In Gurs wird regelmäßig an die mehr als 6.000 Jüdinnen und Juden erinnert, die am 22. Oktober 1940 aus Baden, der Pfalz und dem Saarland deportiert wurden. In den frühen Morgenstunden dieses Tages wurden jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger gewaltsam aus ihren Häusern geholt, in „Sonderzügen" unter unmenschlichen Bedingungen ins über 1.000 Kilometer entfernte Gurs in Südfrankreich verschleppt. Viele von ihnen gingen in den Holzbaracken im Sumpfgebiet unter den brutalen Bedingungen zugrunde. Es gab keine Heizung, keine Medikamente- die Menschen starben im Dauerregen. Andere wurden weiter deportiert und in Konzentrationslagern wie Auschwitz ermordet. Besonderes Augenmerk legt die Arbeitsgemeinschaft auf die Einbindung junger Menschen. Regelmäßig begleiten Schülergruppen aus Baden, der Pfalz und dem Saarland die Gedenkfahrten nach Gurs. Auch aus Kuppenheim nehmen regelmäßig Jugendliche an Gedenkfahrten teil.

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Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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