Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Firma Unsere Grüne Glasfaser, kurz UGG, wird Kuppenheim sowie Oberndorf an das leistungsfähige Glasfasernetz anbinden. Um Sie, die Bürgerinnen und Bürger, detailliert über die Technologie sowie die möglichen Tarife der Anbieter zu informieren, wird das Unternehmen auch am Freitag, den 27.01.2023 am Wochenmarkt (Friedensplatz) einen Infostand von 12:00 bis 18:00 Uhr aufstellen. Dort werden Sie mit Informationen rund um das Thema Glasfaserausbau versorgt. Nutzen Sie daher die Gelegenheit und lassen sich Ihre Fragen von den Beratern von UGG beantworten. Auf Wunsch können Sie dort auch direkt einen Vertrag abschließen.
Umzäunungen sind alle Arten von Hecken oder Zäunen. Man spricht auch von Einfriedungen. Dabei wird unterschieden in „tote“ und „lebende“ Einfriedungen. „Tote“ Einfriedungen sind Zäune jeder Art, Sichtschutzwände oder sonstige Absperrungen. Dabei werden die „toten“ Einfriedungen nochmals unterteilt in geschlossene und offene Einfriedungen. Geschlossene Einfriedungen sind Zäune, die keinen Zwischenraum haben (z. B. Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutz). Bei offenen Einfriedungen kann man hindurchschauen, z. B. Maschendrahtzaun, Jägerzaun u.a. „Lebende“ Einfriedungen sind dagegen Hecken aller Art. Nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) benötigt man für die Errichtung von Einfriedungen im Innenbereich keine Genehmigung (Nr. 7a des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO). Dennoch sind bestimmte Vorschriften zu beachten: So regelt beispielsweise ein Bebauungsplan oft, welche Arten von Einfriedungen zulässig bzw. unzulässig sind und welche Höhe sie konkret haben dürfen. Insbesondere für den Bereich an öffentlichen Straßen werden hier genaue Regelungen im Bebauungsplan festgesetzt. Ergänzend dazu wird im Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg (NRG) geregelt, wie hoch die Einfriedungen entlang der Nachbargrenzen sein dürfen und welcher Grenzabstand einzuhalten ist. Dieses Gesetz findet insbesondere Anwendung, wenn kein Bebauungsplan vorliegt bzw. der Bebauungsplan in Teilen auf das NRG verweist. Grundsätzlich gelten folgende Mindestabstände nach dem NRG zur Nachbargrenze: Lebende Einfriedungen (Hecken) bis 180 cm, jedoch mit 50 cm Abstand zur Grenze (§ 12 Abs.1 NRG), Hinweis: Gemessen wird der Grenzabstand von dort, wo der grenznächste Pflanzenstamm/Trieb aus der Erde tritt. Tote Einfriedungen (Zäune) bis 150 cm, kein Abstand notwendig (§ 11 Abs. 2 NRG), Ausnahme: 50 cm Abstand zur Grenze landwirtschaftlich genutzter Grundstücke (§ 11 Abs. 1 NRG) Eine Mehrhöhe ist sowohl bei lebenden als auch bei toten Einfriedungen möglich, allerdings vergrößert sich dann der einzuhaltende Abstand um die entsprechende Mehrhöhe. Beispiele: Sollten Sie einen Zaun in Höhe von 180 cm errichten wollen, dann müssen Sie 30 cm Abstand zur Grenze einhalten. Sollte an der Grenze Ihres Grundstückes bereits ein Sockel, z. B. mit einer Höhe von 50 cm stehen, ist dieser bei der Gesamthöhe mit einzurechnen. Sollten Sie also eine Einfriedung Ihres Grundstückes planen, prüfen Sie zunächst ob für Ihr Grundstück die Regelungen eines Bebauungsplans gelten. Wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist oder im Bebauungsplan keine Regelungen zu Einfriedungen getroffen werden, richtet sich die Höhe der Einfriedung nach dem Nachbarrechtsgesetz.
Die Stiftung "Streuobstinitiative Kuppenheim" bietet Familien mit Kindern eine Tour durch die Wiesen, um die verschiedenen Jahreszeiten hautnah erleben zu können. Welche Tiere und Pflanzen gibt es im Moment zu entdecken? Welche Spuren gehören zu welchem Tier? Diese und viele weitere Fragen und Zusammenhänge wollen wir erkunden und entdecken. Natur-Coach und Schwarzwald-Guide Kai Lierheimer führt die Teilnehmer durch die Streuobstwiesen von Kuppenheim. Dabei gehen wir immer denselben Weg, um Veränderungen wahrnehmen zu können. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Kinder in Kindergärten und Grundschulen. Nach der Sommer- und Herbsttour im Juli bzw. Oktober, findet am 4. Februar 2023 nun die Wintertour – hoffentlich mit etwas Schnee – statt. Beginn der gemütlichen Wanderung ist um 10:00 Uhr. Treffpunkt ist der Parkplatz am Schützenhaus in Kuppenheim. Bitte an wetterfeste Kleidung, geeignetes Schuhwerk und eine Sitzunterlage denken! Dauer der Tour: ca. 2-3 Stunden, die Teilnahme ist kostenfrei! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Um Anmeldungen per E-Mail oder Telefon wird gebeten unter Tel: 0172/7285940 oder Mail: hallo@kai-lierheimer.de
Ausgangslage Die Firma Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG (UGG) verfolgt das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Glasfaser für alle Gebäude. Dabei fokussiert sich die UGG besonders auf den Anschluss der Bevölkerung im ländlichen Raum und baut derzeit flächendeckend ein eigenes Glasfasernetz auf (z. B. auch in Rheinmünster, Iffezheim, Hügelsheim, Forbach). Die UGG hat im Frühjahr vergangenen Jahres 2022 das Interesse am Glasfaserausbau gegenüber der Stadt Kuppenheim bekundet. Neben der UGG wurde auch mit weiteren Anbietern Gespräche geführt. Nach Abwägung hat die UGG ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Ausbau eines Breitbandnetzes für das gesamte Stadtgebiet Kuppenheim und dem Ortsteil Oberndorf vorgelegt, sodass der Gemeinderat der Stadt Kuppenheim am 23.05.2022 beschlossen hat, die UGG mit der Erschließung eines Breitbandnetzes zu beauftragen. Die UGG baut ihr Netz flächendeckend und ohne Vorbehalte aus, unabhängig von der Anzahl vorab unterschriebener Verträge. Auf die Stadt Kuppenheim selbst kommen keine Kosten für den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzes zu. Die UGG wendet beim Ausbau die FTTH-Technologie an. Das bedeutet: Das Glasfaserkabel wird bis ins Haus verlegt. Das Haus ist somit direkt an das Glasfasernetz angeschlossen. Die bisherigen Technologien wie DSL/VDSL basieren dagegen darauf, dass lediglich der Verteilerkasten an das Glasfasernetz angeschlossen ist. Der Weg zwischen Verteiler und dem Haus wird weiterhin mit einem Kupferkabel überbrückt und bringt dabei die bekannten Leistungsverluste und Bandbreitschwankungen mit sich. Informationsveranstaltung und Beratungsteams vor Ort Am 26.07.2022 fand durch die UGG erstmals eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Veranstaltungshalle in Kuppenheim statt. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann weiterhin unter folgendem Link angeschaut werden: https://cdn.simplelivestream.de/?stream=UnserGruenesGlasfaser&app=dvr-live_abr&autoplay=0&mute=0&preload=auto&level=-1&dvr=_dvr_range-1658854860-3829&key=YU5Qb1hnRHlFRjlIcDBXVi1VV0w= Seit Ende Juli 2022 haben die Bürgerinnen und Bürger von Kuppenheim sowie Oberndorf die Möglichkeit mit der UGG in Kontakt zu treten, sich beraten zu lassen sowie Verträge abzuschließen. Hierzu sind im gesamten Gemarkungsgebiet Vertreter/innen der UGG unterwegs. Am 26. und 27.01.2023 ist die UGG erneut mit einem Infostand auf dem Friedensplatz vertreten. Bitte beachten Sie die separate Veröffentlichung von UGG. Anbieter Das Netz soll als anbieterneutrales, diskriminierungsfreies Netz ausgebaut werden, damit es offen für die Zusammenarbeit mit allen Telekommunikationsanbietern ist. Aktuell arbeitet die UGG im Gebiet der Stadt Kuppenheim mit zwei Anbietern zusammen: der O<sub>2</sub> sowie der Firma Stiegeler. Mit weiteren anderen Anbietern befindet sich das Unternehmen gerade in Gesprächen. Ein Anbieterwechsel ist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit problemlos möglich. Ausbau Der Ausbau des Glasfasernetzes in Kuppenheim inkl. dem Ortsteil Oberndorf soll im Frühjahr 2023 starten. Ein genauer Termin des Baustarts kann witterungsbedingt nicht vorhergesagt werden. Mit Beginn der Bauphase werden abschnittsweise in jeden Gehweg bzw. Straße die benötigten Glasfaserkabel verlegt. Der Einsatz modernster Technik beschleunigt die Bauphase, sodass der Ausbau effizient und mit wenig Aufwand durchgeführt werden kann. In der Regel werden die Trassen innerhalb eines Tages wieder geschlossen, sodass für die Bürgerinnen und Bürger kaum Einschränkungen bestehen. Sofern Sie sich für einen Glasfaseranschluss entschieden haben, findet während der Bauphase eine Hausbegehung durch einen Techniker statt. Sobald die Baumaßnahmen (Verlegung des Glasfasernetzes) abgeschlossen sind, werden dann die einzelnen Hausanschlüsse gelegt. Insgesamt rechnet die UGG mit einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Firma Unsere Grüne Glasfaser, kurz UGG, wird Kuppenheim sowie Oberndorf an das leistungsfähige Glasfasernetz anbinden. Um Sie, die Bürgerinnen und Bürger, detailliert über die Technologie sowie die möglichen Tarife der Anbieter zu informieren, wird das Unternehmen am Donnerstag, den 26.01.2023, von 8:00 bis 12:30 Uhr am Wochenmarkt (Friedensplatz) einen Infostand aufstellen. Dieser wird auch am Freitag, den 27.01.2023, von 12:00 bis 18:00 Uhr besetzt sein. Dort werden Sie mit Informationen rund um das Thema Glasfaserausbau versorgt. Nutzen Sie daher die Gelegenheit und lassen sich Ihre Fragen von den Beratern von UGG beantworten. Auf Wunsch können Sie dort auch direkt einen Vertrag abschließen.
Das Bürger-GIS ist ein geografisches Informationssystem, in dem zahlreiche lagebezogene Informationen abgerufen werden können. Es funktioniert ähnlich wie Google Earth, geht aber mehr ins Detail. So kann bei diesem digitalen System auf Grundlage der aktuellen Liegenschaftskarten nach konkreten Grundstücken gesucht und Detailinformationen abgefragt werden. So stehen z. B. aktuelle Luftbilder zur Verfügung und es besteht die Möglichkeit, das Grundstück grob auszumessen. Das Bürger-GIS ist bereits seit einiger Zeit auf der Homepage der Stadt Kuppenheim verfügbar und bietet für die Bürgerinnen und Bürger von Kuppenheim sowie Oberndorf ein zusätzliches digitales Angebot, welches rund um die Uhr zur grundstücksbezogenen Informationsbeschaffung genutzt werden kann. Seit kurzem wurde ein weiterer Bereich im Bürger-GIS freigeschaltet: das Anzeigen von rechtskräftigen Bebauungsplänen. So kann jeder Grundstückseigentümer sowie auch jedes Planungs- und Vermessungsbüro prüfen, ob sich ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet oder nicht. Sofern ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, kann dieser direkt angezeigt werden. Zudem kann man sich verschiedene Dokumente (wie schriftliche Festsetzungen, Begründung) zum Bebauungsplan herunterladen. Das Bürger-GIS der Stadt Kuppenheim kann direkt über die Startseite auf der Homepage ( www.kuppenheim.de ) über den folgenden Schnellzugriff abgerufen werden:
Zu Beginn des neuen Jahres ergeben sich Veränderungen in der Geschäftsführung des Klimaschutznetzwerks RegioENERGIE. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge wurde der bisherige Geschäftsführer Patrick Strauß verabschiedet. Herr Strauß war Hauptamtsleiter bei der Gemeinde Elchesheim-Illingen und wagt eine berufliche Veränderung Richtung Ortenaukreis. Die Kommunen der RegioENERIGE wünschen Herrn Strauß für seine weitere Zukunft nur das Beste und bedanken sich für die konstruktive Zusammenarbeit. Als Nachfolger rückt der Kuppenheimer Kämmerer Simon Mauerer als zweiter Geschäftsführer nach. Gemeinsam mit Geschäftsführer Maximilian Ehebauer, Kämmerer aus Bietigheim, kümmern sich die beiden Herren um die administrativen Aufgaben der RegioENERGIE Gesellschaft, um gemeinsam mit der Klimaschutzmanagerin der RegioENEGIE, Frau Tanya Ganzhorn, die Grundlagen und die Weichen für eine aktive Klimaschutzarbeit in vielen Kommunen des Landkreises zu stellen. Insbesondere die Begleitung der Kommunen auf dem Weg in die Klimaneutralität und die schrittweise Reduzierung der CO2-Emissionen soll im Vordergrund der weiteren Netzwerkarbeit stehen. RegioENERGIE ist der Zusammenschluss der zehn Kommunen Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Kuppenheim, Malsch, Muggensturm, Ötigheim, Steinmauern und Weisenbach, die sich gemeinsam für einen aktiven kommunalen Klimaschutz engagieren. Dafür werden die Bereiche Mobilität, Infrastruktur und Energieeffizienz ganzheitlich auf Verbesserungsmöglichkeiten analysiert, die Umweltbelastungen reduzieren und die Attraktivität des ländlichen Raumes stärken. Für und mit ihren Bürgern setzen sich die Kommunen vorbildhaft für eine hohe Lebensqualität und eine nachhaltige Entwicklung ihrer Region ein.
Eine Terminreservierung für die Bürgerdienste der Stadt Kuppenheim war bisher nur telefonisch oder nach persönlicher Vorsprache möglich. Ab Montag, dem 9. Januar 2023, können Sie nun Termine online für die Bürgerdienste der Stadt Kuppenheim reservieren. Auf der Homepage der Stadt Kuppenheim finden Sie unter „Online-Terminreservierung“ einen Link für Ihre Terminreservierung. Sie können dann Schritt für Schritt per Mausklick Ihre Reservierungsanfrage stellen. Terminreservierungen für die Bürgerdienste der Stadt Kuppenheim sind auch weiterhin telefonisch oder nach persönlicher Vorsprache möglich.
Zu einer kleinen Outdoor-Weihnachtsfeier der Stadt Kuppenheim und der Gemeinde Bischweier sind trotz klirrender Kälte 125 Personen zur Werner-von-Siemens-Realschule gekommen. Die Integrationsbeauftragte Ulrike Antonia Sztatecsny, zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Initiative Integration, die Bürgermeister Karsten Mußler und Robert Wein freuten sich über eine friedliche Zusammenkunft der Menschen aus unterschiedlichsten Nationen. Sie erinnerten daran, dass der Friede ein hohes Gut sei, welches hier in Kuppenheim und Bischweier gelebt werde, aber keinesfalls, im Angesicht der heutigen Kriege in der Welt, als selbstverständlich betrachtet werden dürfe. Einige Kinder trugen englische und deutsche Weihnachtslieder vor, unterstützt von Klaus Sieb am E-Piano vom Kuppenheimer Kirchenchor. Mit Gesang konnten zwei Weihnachtseselchen, geführt von Claudia Scharer, angelockt werden, die zur Freude von Groß und Klein Kunststücke präsentierten und schließlich sogar mit der Weihnachtsmusik "O Tannenbaum" zu tanzen begannen. Jutta Sommer aus Bischweier stimmte mit ihrer Gitarre auf die von den Kindern ersehnten, völlig in weiß gekleideten, Engel vom Verein Hinz & Kunz e. V. und den Weihnachtsmann der katholischen Kirchengemeinde ein. Sie hatten eine Menge zu tun, um den riesigen Berg von Weihnachtsgeschenken abzubauen und den geduldig wartenden Kindern zu übergeben. Herzlichen Dank an die vielen Bürgerinnen und Bürger aus Kuppenheim und Bischweier, die mit ihren Geschenkbeiträgen den Kindern aus Afghanistan, Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Gambia und der Ukraine die hiesige Weihnachtstradition näher brachten und mit strahlenden Augen nach Hause gehen ließen. Ein herzliches Dankeschön auch an die Frauen der KFD, die feinen Tee ausschenkten und Lebkuchen verteilten und an die Medie-Ambulanz, die mit einem Ersthelfer-Team vor Ort war.
Am 18. November 2022 veranstaltete der Fotoclub „Tele 77“ e.V. eine Multivisions-Show rund um das Thema „Japan ist anders“ in der Veranstaltungshalle am Cuppamare. Der Erlös wird, wie in den Jahren zuvor, einem sozialen Zweck gespendet. In diesem Jahr fiel die Wahl auf die Tafel in Rastatt. Die Stadt Kuppenheim entschloss sich die Initiative zu unterstützen und stockte den Spendenbetrag von 500 € des Fotoclubs und dem Referenten Adrian Rohenfelder, auf den Gesamtbetrag von 750 € auf. Vergangenen Donnerstag überreichten Rolf Großmann, als Vertreter des Fotoclubs und Bürgermeister Karsten Mußler die Spende dem Geschäftsführer der Tafel Rastatt, Torsten Weber. Dieser führte durch die Räumlichkeiten und erklärte, dass die Spende zu einem günstigen Zeitpunkt käme, da die aktuelle Situation nicht einfach sei. Am Standort der Tafel in Rastatt engagieren sich rund 80 Ehrenamtliche sowie 12 Festangestellte. Dieser verfügt, aufgrund des dort befindlichen Zentrallagers über eine wichtige Sonderrolle. Großspenden von Lebens- und Hausmittelunternehmen werden von Rastatt aus auf 35 Tafeln in der Region Baden verteilt. Auch Kuppenheim fällt unter das Versorgungsgebiet der Tafel Rastatt. Bedürftige Einwohner*innen aus Kuppenheim können sich an diese wenden. Mehr zur Tafel Rastatt finden Sie unter www.rastatter-tafel.de
Im Jahr 2018 wurde im Gemeinderat die Neuordnung des Gutachterausschusswesens im Murgtal behandelt. Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses der Stadt Kuppenheim auf die Große Kreisstadt Gaggenau, der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses sowie dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde festgelegt, dass erfahrene Personen einer jeder Kommune benannt werden sollen, die bei der Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermittlungen mitwirken und zu ehrenamtlichen Gutachtern bestellt werden. Die Benennung erfolgte in der Weise, dass die beteiligten Städte und Gemeinden berechtigt, nicht jedoch verpflichtet sind, pro angefangene 5.000 Einwohner je einen Gutachter zu benennen. Die Stadt Kuppenheim kann daher zwei Personen vorschlagen. Die Amtszeit der bestellten Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Gaggenau läuft zum 31. Dezember 2022 ab. Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss benannte der Gemeinderat wie bisher auch Herrn Michael Zierl sowie Herrn Jan Peter Hlubek. Diese werden sodann von der Stadt Gaggenau mit Wirkung vom 01. Januar 2023 für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31. Dezember 2026 zu ehrenamtlichen Gutachtern bestellt.
Im Mai 2020 wurde eine Haus- und Badordnung für das Hallenfreibad Cuppamare erlassen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Badbetreiber und seinen Kunden. Sie regelt Pflichten, aber auch deren Einschränkungen, des Kunden und des Betreibers. Im November 2022 teilte der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. aus Potsdam der Stadt Kuppenheim mit, dass in der Haus- und Badeordnung eine unwirksame Klausel verwendet worden sei. Die Haus- und Badeordnung ist aufgrund des Wortlauts „Eintrittspreis“ dem Privatrecht zuzuordnen, wodurch die Regelungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschlägig sind. Gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB besteht ein Transparenzgebot, wodurch der Verbraucher durch klare Formulierung seine Rechte und Pflichten klar erkennen muss. Dies ist durch die nicht Konkretisierung eines Pauschalbetrags und der „überlassenen Gegenstände“ nicht gegeben. Auf Grund dessen zog die Stadt Kuppenheim eine Anwaltskanzlei zur Begutachtung und Beratung hinzu, welche die Unwirksamkeit der Klausel bestätigte. Deshalb musste die Haus- und Badeordnung geändert werden. Der Gemeinderat sprach sich für die Abänderung des § 6 Abs. 5 der Haus- und Badeordnung aus. Die neue Haus- und Badeordnung (incl. Saunaordnung) finden Sie auf der Homepage des Cuppamare unter www.cuppamare.de .
Der öffentliche Grillplatz „Am Brünnele“ im Stadtwald ist eine beliebte Freizeiteinrichtung zur Erholung und wird gerne für private Veranstaltungen genutzt. Mit dem Erlass einer Satzung soll die Nutzung des Grillplatzes, wie bisher auch, nur nach schriftlicher Erlaubnis durch die Stadt Kuppenheim, gestattet sein. Des Weiteren sollen die zeitliche Nutzung, das Verhalten am Grillplatz, besonders im Hinblick auf den Feuerschutz sowie ggf. die Zufahrt mit einem Fahrzeug klar geregelt werden. Für die Verfügung der Nutzungserlaubnis wird künftig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben. Die Satzung schafft nun auch eine rechtliche Grundlage, unerlaubte bzw. nicht angemeldete Nutzungen des Grillplatzes „Am Brünnele“ zu ahnden. Bisher konnten Verstöße nur nach Landeswaldgesetz BW bzw. nach allgemeinen Verstößen aus der Polizeiverordnung durch die Ortspolizeibehörde geahndet werden. Von Seiten des Forstamtes wurde dem Satzungsentwurf im Vorfeld bereits zugestimmt. Auch der Gemeinderat begrüßte die klare Regelung anhand der Satzung zur Nutzung des Grillplatzes „Am Brünnele“ und stimmte ebenfalls zu. Auf die Veröffentlichung der Satzung in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes wird verwiesen.
Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Kuppenheim – Neuvergabe der Vorgehängten hinterlüfteten Fassade Die Firma Klöpfer GmbH & Co. KG aus Bühl wurde mit den Leistungen zum Gewerk Vorgehängte hinterlüftete Fassade mit der Auftragssumme von 268.001,27 €, brutto, beauftragt. Beschaffung eines Trennwandsystems für die Flüchtlingsunterkunft, Ringstraße 20 Die Firma COTANORM-Vertriebs-GmbH aus Filderstadt erhielt den Auftrag für das Trennwandsystem in Höhe von 21.075,10 €, brutto. Die mit der Beschaffung einhergehende überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2022 wurde genehmigt.
Die Stadt Kuppenheim bietet den örtlichen Vereinen und Organisationen Turn- und Sporthallen sowie Gemeinschaftsräume in Kuppenheim und Oberndorf an. Neben den drei Sporthallen werden auch Gemeinderäume, wie z. B. das Haus der Vereine in der Murgtalstraße, der Alte Kindergarten in der Viktoriastraße, die Alten Rathäuser in Kuppenheim und Oberndorf, sowie Räume im Kindergarten Villa Picolino und dem städtischen Bauhof, den Vereinen zur Unterstützung und Durchführung ihrer Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung der Turn- und Sporthallen der Stadt Kuppenheim wurden die Benutzungsordnungen neu erarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst. Für die Gemeinderäume wurde erstmals eine Benutzungsordnung erstellt. Diese wurden dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt. Ebenso musste die aus dem Jahr 1997 stammende Gebührenordnung der städtischen Turn- und Sporthallen geändert werden. Eine Fortschreibung war aus mehreren Gründen notwendig. Aufgrund der Änderung des für die Kommunen geltenden Umsatzsteuerrechts ist die Gebührenordnung auf eine Entgeltordnung umzustellen. Alle Nutzungen der städtischen Turn- und Sporthallen als auch der städtischen Sportanlagen sind entgeltpflichtig. Die Nutzung der Großsporthalle am Cuppamare ist umsatzsteuerpflichtig. Des Weiteren wurden die Entgelte interkommunal verglichen und unter Beachtung der deutlichen Preissteigerungen in den letzten 25 Jahren geringfügig angepasst. Die neuen Entgelte liegen auch nach der Neufassung der Entgeltordnung deutlich unter dem Durchschnitt der Nutzungsentgelte im interkommunalen Vergleich im Landkreis Rastatt. Die Entgeltordnung unterscheidet zwischen Tarifen, die auf Grundlage der Belegungspläne berechnet werden und Tarifen für Veranstaltungen, wie z. B. Feste, Verbandsspiele, Ligabetrieb, Turniere etc. Die Nebenkosten sind mit den Entgelten abgegolten und nicht zusätzlich zu begleichen. Somit ist der starke Anstieg der Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten in den Entgelten bereits berücksichtigt. Für die Nutzungszeiten für Kinder- und Jugendliche erfolgt eine Reduzierung der Entgelte um 50 %. Des Weiteren wird dem Bürgermeister durch die Entgeltordnung das Recht eingeräumt, individuelle Vereinbarungen mit den Nutzern auf Grundlage von Pauschalentgelten bzw. auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen zu schließen. Um die städtischen Gemeinderäume nutzen zu können, ob dauerhaft oder im Einzelfall, ist ein Mietvertrag mit der Stadt abzuschließen. Die Mietfestsetzung erfolgt auf Grundlage einer einheitlichen Richtlinie, welche den Mietzins festsetzt. Auf den Mietzins wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die Nebenkosten sind durch den Mietzins abgegolten. Die Richtlinie ermächtigt den Bürgermeister mit den Nutzern individuelle Vereinbarungen auf der Grundlage von Pauschalmieten bzw. auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen zu schließen. Ebenso bietet die Stadt Kuppenheim Räumlichkeiten für standesamtliche Anlässe an. Für Trauungen kann das Foyer im Neuen Rathaus, der Bürgersaal im Alten Rathaus sowie die Hirschackerhütte im Stadtwald angemietet werden. Hierfür wurde eine gesonderte Mietzins-Richtlinie erlassen. Der Gemeinderat stimmte den vorgelegten Benutzungsordnungen, der Entgeltordnung sowie den Richtlinien zum Mietzins in der Sitzung am Montagabend zu, sodass sie alle ab dem 01.01.2023 in Kraft treten werden. Den Vereinsvorständen werden die Benutzungsordnungen sowie die Entgeltordnung und die Mietzins-Richtlinien in den kommenden Tagen zur Verfügung gestellt. Ergänzend stehen sie für alle Interessierten auf der Homepage der Stadt Kuppenheim, www.kuppenheim.de , unter der Rubrik „Rathaus & Politik – Politik – Ortsrecht – 10 Hallen und Gemeinderäume“ zum Download bereit.
Grundsätzlich tritt nach aktueller Rechtslage die Optionsregelung zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz zum 31.12.2022 außer Kraft. Allerdings wurden nun kurzfristig eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre bis einschließlich 31. Dezember 2024 in die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses des Bundestages zum Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Ergänzend kann berichtet werden, dass eine Vorab-Umfrage des Bundes unter den Ländern zur Verlängerung der Optionsregelung ergeben hat, dass kein Bundesland etwaige Bedenken oder gar Widerstände gegen die Verlängerung angemeldet hat. Sollten die entsprechenden Beschlüsse in Bundesrat und Bundestag gefasst werden, wird auch die Stadt Kuppenheim weiterhin von der bestehenden Optionsregelung Gebrauch machen und die Optionsregelung gegenüber dem Finanzamt Rastatt nicht widerrufen. Somit werden sich für das Jahr 2023 keine Änderungen in der Systematik zur Erhebung der Umsatzsteuer für Leistungen der Stadt Kuppenheim ergeben. Die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts führt für die Stadt Kuppenheim zu einer geringeren finanziellen Belastung als die zusätzlichen Vorsteuerabzugsberechtigungen im Falle einer Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz. Sollten der Bundestag und der Bundesrat unerwartet der Verlängerung der Optionsreglung widersprechen, kommt der § 2b UStG ab dem 01.01.2023 zur Anwendung. Alle hierfür notwendigen Vorbereitungen, wie z. B. die Anpassungen von Satzungen, Richtlinien und Vertragsverhältnissen, wurden bereits durch den Fachbereich Finanzen getroffen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung im Dezember 2019 beschlossen, für das Gebiet „Am Siegberg“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Siegberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von Wohnhäusern geschaffen werden. Das gesamte Bebauungsplan-Areal wurde zuvor von der Firma Dauenhauer Wohnbau GmbH erworben. Die Firma veranlasste zunächst den Rückbau der bestehenden Gebäude und beabsichtigt im Vorhabengebiet den Neubau von vier Einzelhäusern sowie von zwei Doppelhäusern (alternativ zwei Einzelhäuser). Insgesamt können somit 12 Wohneinheiten entstehen. Vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Siegberg“ ist ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Siegberg“ ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Firma Dauenhauer Wohnbau GmbH als Vorhabenträger, der eneREGIO GmbH sowie der Stadt Kuppenheim. Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Siegberg“ verpflichtet sich der Vorhabenträger das Vorhaben und die damit in Verbindung stehenden Erschließungsmaßnahmen, wie Straße, Kanal, Wasser- und Stromversorgung, innerhalb einer darin festgelegten Frist von sechs Jahren, durchzuführen und sämtliche entstehende Kosten, mit Ausnahme der Kosten für die Verwaltung, zu tragen. Daneben verpflichtet sich der Vorhabenträger, einen Anteil der Kosten in Höhe von 40.000 Euro für die Aufwertung des bestehenden nahegelegenen Spielplatzes „Sonnenhügel“ zu übernehmen. Der Spielplatz befindet sich auf öffentlicher Fläche und verbleibt weiterhin im Eigentum der Stadt Kuppenheim. Darüber hinaus beinhaltet der Durchführungsvertrag Regelungen zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, zu Sicherheitsleistungen sowie Vorgaben zur möglichen Bebauung des zur Stadtwaldstraße angrenzenden Haus 3 sowie die damit verbundene Gestaltung des Westhangs der Häuser 1 bis 3. Nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet sollen die Erschließungsanlagen wie Straße inklusive Parkfläche, Fläche der Trafostation, öffentliche Grünfläche sowie Schmutz- und Regenwasserkanal in das Eigentum der Stadt Kuppenheim übergehen. Die Strom- und Wasserleitungen gehen in das Eigentum der eneREGIO GmbH. Der Vertrag muss aufgrund des Eigentumsübergangs notariell beurkundet werden. Der Durchführungsvertrag wurde im Vorfeld von Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister, BENDER HARRER KREVET Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Freiburg rechtlich geprüft. Ein besonderes Augenmerk wurde hier insbesondere auf die verschiedenen Varianten innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans gelegt, da der Vorhabenträger sich eine größtmögliche Flexibilität bei der konkreten Bauweise (Haustypen A, B, B.1, C, C.1, D und W) offenhalten möchte. Im Durchführungsvertrag wird daher geregelt, dass die Stadt bereits vorab Änderungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes zustimmt, sofern sie sich im Rahmen der möglichen Änderungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes halten. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, der Stadt rechtzeitig mitzuteilen, ob und in welchem Umfang er von den eingeräumten Änderungsmöglichkeiten der verschiedenen Haustypen Gebrauch macht. Insbesondere für das Haus 3 entlang der westlichen Grenze, bestehen gezielte Vorgaben. So ist im Durchführungsvertrag festgelegt, dass für das Haus 3 sowohl die Haustypen A, B und C zulässig sind, dann aber zwingend die Hanggestaltung Variante V 1 realisiert werden muss, bei Realisierung der Haustypen B.1 bzw. C.1, ist die Hanggestaltung Variante V 2 vorgegeben. Entlang der Westgrenze sind grundsätzlich bestimmte Vorgaben zur Gestaltung sowie konkrete Pflanzvorgaben einzuhalten. Außerdem verpflichtet sich der Vorhabenträger, diese Verpflichtungen der Gestaltung des Westhangs an seine etwaigen Rechtsnachfolger und den Käufern der Grundstücke weiterzugeben. Zur dinglichen Absicherung dieser Verpflichtungen verpflichtet sich der Vorhabenträger darüber hinaus in die abzuschließenden Kaufverträge für die Grundstücke für die Häuser 1 und 2 eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt zu bewilligen und zu beantragen. Für die dingliche Absicherung in dem abzuschließenden Kaufvertrag für das Grundstück für Haus 3 gilt der vorstehende Satz entsprechend, allerdings mit der Maßgabe, dass sich die Gestaltung des Westhangs (Konkrete Wahl des Haustyps) entweder nach Variante V 1 oder nach Variante V 2 richtet. Der Vorhabenträger verpflichtet sich außerdem, die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Entwicklungs- und Fertigstellungspflege auf eigene Kosten durchzuführen. Hierzu gehört u.a. auch eine ökologische Baubegleitung einzusetzen. Daneben verpflichtet sich der Vorhabenträger, die Verpflichtung zur Durchführung des Monitorings durch Zahlung eines einmaligen Betrages an die Stadt abzulösen. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des vorgestellten Durchführungsvertrages zu und ermächtigte Bürgermeister Mußler den Durchführungsvertrag notariell zu unterzeichnen. Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Siegberg“ soll in der Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2023 erfolgen. Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation ist im Ratsinformationssystem der Stadt Kuppenheim unter https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/ abrufbar.
Alljährlich vor Weihnachten wird dem Gemeinderat über das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr berichtet und der Forstwirtschaftsplan für das neue Jahr vorgestellt. Dazu waren Forstbezirksleiter Markus Krebs und Revierleiter Martin Melcher in der öffentlichen Sitzung. Martin Melcher blickte auf ein Jahr zurück, dass von Dürreschäden durch einen trockenen Sommer 2022 geprägt war. Und auch der Klimawandel geht nicht spurlos am Kuppenheimer Stadtwald vorbei. Besonders die Buche, die mit 24 % als zweitgrößte Baumsorte im Stadtwald vertreten ist, zeigt verschiedene Symptome wie z. B. vorzeitige Laubverfärbungen, Kronenlichtungen und Dürräste auf. Außerdem gibt es zahlreiche Stammverfärbungen und Stammfäulen bis hin zum Absterben der Bäume. Zur Brennholzvergabe berichtete Martin Melcher, dass für die kommende Saison eine sehr hohe Nachfrage aus der Bevölkerung bestehe. Die meisten Kunden können jedoch versorgt werden, womöglich aber nicht mit den gewünschten Mengen. Markus Krebs gab einen Überblick über den Forsthaushalt 2023, welcher mit einem leichten Überschuss in Höhe von 14.700 € aus dem laufenden Betrieb plane. Für 2023 ist eine Jungbestandspflege von 11,6 ha vorgesehen. Es sollen 150 Nuss-, Baumhasel- und Feldahornbäume gepflanzt werden. Der Gemeinderat genehmigte den Forstwirtschaftsplan und den Betriebsplan 2023.
Am 17. und 18. Dezember 2022 lädt die Stadt zum fünften Kuppenheimer Weihnachtsmarkt ein. Der Weihnachtsmarkt wird am Samstag, 17. Dezember, um 16:00 Uhr, durch Bürgermeister Karsten Mußler eröffnet. Im Anschluss an die Eröffnung wird der Nikolaus auf dem Friedensplatz Orangen und andere Naschereien an die Kinder verteilen. Ab 18:00 Uhr wird die Band „First Cream“ aus Gaggenau mit Rock-Pop-Cover-Songs unplugged die Zuschauer unterhalten. Am Sonntag, 18. Dezember 2022, ist der Weihnachtsmarkt ab 11:00 Uhr geöffnet. Den ganzen Tag über gibt es weihnachtliche Musik, dargeboten von Schülern, Gruppen und Vereinen aus Kuppenheim. Ab 17:30 Uhr wird die Band „Hatz & Family“ aus Bischweier mit ausgewählten Cover-Songs den Weihnachtsmarkt musikalisch ausklingen lassen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf dem Kuppenheimer Weihnachtsmarkt am Samstag, 17. Dezember, von 16:00 Uhr bis 21:30 Uhr und am Sonntag, 18. Dezember, von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die intensiven Planungen und Vorbereitungen für den fünften Kuppenheimer Weihnachtsmarkt unter der Regie der Stadtverwaltung sind in vollem Gange. Nach den erfolgreichen vergangenen Jahren ist es auch in diesem Jahr gelungen, gemeinsam mit den örtlichen Vereinen, Organisationen und Gruppierungen ein attraktives kulinarisches und kulturelles Angebot aufzustellen. In den 19 weihnachtlich dekorierten Verkaufsständen bieten der Männerkochclub, die Fichtental Hexen, der TV Kuppenheim, die Schützengilde, der Tennisclub, der Obst- und Gartenbauverein Kuppenheim, der Harmonika Spielring, der SV08 Kuppenheim, die HSG Kuppenheim, der MSC Puma, die Ministranten, der Gesangverein Liederkranz Oberndorf, die Kindergärten „Villa Picolino“, „Kleine Riesen“ und die Klasse 9c der Favoriteschule Muggensturm-Kuppenheim sowie einzelne gewerbliche Anbieter weihnachtliche Leckereien an. Angeboten werden selbstgebastelte Dekorationen, Gestecke und Nähereien sowie ein ausgefallenes kulinarisches Angebot. Für die Bewirtung der Besucherinnen und Besucher des Kuppenheimer Weihnachtsmarktes ließen sich die Vereine, Organisationen und Gruppierungen wieder etwas Besonderes einfallen: Bratwurst, Pulled Pork und Pulled Vegetables, Langos, Schweizer Raclette, Gyros, Schupfnudeln mit Kraut, Waffeln und vieles mehr. Selbstverständlich werden aber auch Glühwein und Kinderpunsch nicht fehlen. Der Kuppenheimer Weihnachtsmarkt wird am Samstag, den 17. Dezember, um 16:00 Uhr durch Bürgermeister Karsten Mußler auf dem Friedensplatz eröffnet. Am Sonntag, den 18. Dezember, beginnt der Weihnachtszauber bereits um 11:00 Uhr. Auf der Bühne wird ein vielseitiges Programm geboten: Neben Auftritten von verschiedenen Gruppierungen des Musikvereins Kuppenheim, des Grundschulchors der Favoriteschule, den Kindergärten „Kuppenheimer Waldwichtel“, „Villa Picolino“ und „Kleine Riesen“ unterhält am Samstagabend gegen 18:00 Uhr die Gruppe „First Cream“ die Gäste. Am Sonntagabend wird gegen 17:30 Uhr die Band „Hatz & Family“ die Weihnachtsmarktbesucher unterhalten. Vom 12. bis 19. Dezember wird die Stefanienstraße aufgrund des Weihnachtsmarktes teilweise gesperrt.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat die Stadt Kuppenheim informiert, dass zum bundesweiten Warntag am Donnerstag, 8.12.2022, ab 11:00 Uhr, ein Rückmeldekanal für die Bevölkerung eingerichtet wird. Für die Bevölkerung besteht am 8. Dezember 2022 ab 11:00 Uhr auf der Internetseite www.warntag-umfrage.de die Möglichkeit, an einer Umfrage teilzunehmen und eigene Erfahrungen und Wahrnehmungen rund um den Warntag zu teilen.
Pressemitteilung der Stadt Kuppenheim – 30.11.2022
Abschließend gab Bürgermeister Mußler noch folgende Beschlüsse bekannt, die in der Sitzung am 19.09.2022 gefasst wurden:
Stadt KuppenheimFriedensplatz76456 KuppenheimTelefon: 07222/9462-0Telefax: 07222/9462-150stadt@kuppenheim.de