Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Kommune dar. Er ist Bestandteil der im Baugesetzbuch definierten zweistufigen Bauleitplanung und wird als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Die vorbereitende Funktion des FNP bedeutet, dass er lediglich die Grundzüge der Planung darstellt und grundsätzlich noch einer konkreten Umsetzung bedarf. Seine Aufgabe besteht darin, für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Kommune darzustellen. Dabei werden nicht nur Bauflächen wie Wohnbau- oder Gewerbebauflächen dargestellt, sondern auch Flächen, die von einer Bebauung freigehalten werden. Dazu zählen unter anderem Grünflächen oder Flächen für die Landwirtschaft. Die Darstellung erfolgt in einem groben Maßstab.Der Flächennutzungsplan ist zwar verbindlich für die Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keinen Bauanspruch für den Einzelnen.Er lässt damit Spielraum für Bebauungspläne, die grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.Den Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim umfasst die Gemarkungen der Gemeinde Bischweier und der Stadt Kuppenheim mit dem Ortsteil Oberndorf.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Bischweier-Kuppenheim 2015

1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Bischweier-Kuppenheim 2015

Kontakt

Ina Werner

Stellv. Fachbereichsleiterin

Bebauungspläne und Flächennutzungsplan 

Telefon 07222 9462 354
Fax 07222 9462150
Gebäude Rathaus
Raum 2.16
Aufgaben

Fachbereich Bauen