Bürgerservice

Online-Terminreservierung für die Bürgerdienste

Ab Montag, den 09. Januar 2023 können Sie für Ihre Anliegen bei den Bürgerdiensten der Stadt Kuppenheim einen Termin …

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Formular - Finder

Hier stellen wir Ihnen behördliche Formulare elektronisch "online" im Format "PDF" zur Verfügung. …

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Bürger-GIS der Stadt Kuppenheim

Das BürgerGIS der Stadt Kuppenheim ist ein Geoinformationssystem, indem Sie geographische Daten von den …

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Fundbüro

Gefundene Gegenstände können gerne im Rathaus an der Zentrale der Stadtverwaltung abgegeben werden. …

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Reisigsammelplatz

Der Reisigsammelplatz ist ausschließlich für Einwohner Kuppenheims. …

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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Sozialgericht Karlsruhe

Beschreibung

Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Sozialgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über Streitigkeiten in Angelegenheiten

  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • der gesetzlichen Krankenversicherung
  • der gesetzlichen Unfallversicherung
  • der Arbeitslosenversicherung
  • des Schwerbehindertenrechts
  • der sozialen Entschädigung
  • des Vertragsarztrechts
  • der Sozialhilfe
  • der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Die Sozialgerichtsbarkeit prüft, ob

  • die Behörden bei ihren Entscheidungen die maßgeblichen Rechtsvorschriften beachtet haben und
  • die Behörden von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen sind.

Die Sozialgerichte entscheiden in erster Instanz. Vor der Klageerhebung ist ein Vorverfahren durchzuführen. Erst nach Erlass des Widerspruchbescheids ist die Klage zulässig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich – von einigen Ausnahmen abgesehen – nach dem Wohnsitz des Klägers.

Den Sozialgerichten übergeordnet ist das Landessozialgericht. Es entscheidet als zweite Instanz über Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte.

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist weder vor den Sozialgerichten, noch vor dem Landessozialgericht vorgeschrieben. Jeder Bürger kann selbst auftreten. In der Regel richtet sich die Klage gegen Entscheidungen der Behörden.

Das Bundessozialgericht entscheidet als Revisionsgericht nur über Rechtsfragen. Vor dem Bundessozialgericht müssen sich die Beteiligten, soweit es sich nicht um Behörden handelt, durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.




Hausanschrift

Karl-Friedrich-Straße 13
76133 Karlsruhe
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Kontakt

Telefon 0721/926-4169
Fax 0721/926-4168
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Formulare und Onlinedienste

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Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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