Bürgerservice

Online-Terminreservierung für die Bürgerdienste

Sie können für Ihre Anliegen bei den Bürgerdiensten der Stadt Kuppenheim einen Termin online vereinbaren. …

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Stadt Kuppenheim

Formular-Finder

Hier stellen wir Ihnen behördliche Formulare elektronisch "online" im Format "PDF" zur Verfügung. …

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Online-Dienste

Die Stadt Kuppenheim bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine Reihe von Dienstleistungen von A-Z im …

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Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. …

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Serviceportal–Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW. 

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Fundbüro

Gefundene Gegenstände können gerne im Rathaus an der Zentrale der Stadtverwaltung abgegeben werden. …

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Starkregenrisikomanagement

Das Starkregenrisikomanagement des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden hat mit Beginn des Jahres 2024 …

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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.

Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:

  • Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes zu leisten
    Sie kann Schäden und Aufwendungen ersetzen, die durch Tierseuchen und andere Tierkrankheiten und deren Bekämpfung entstehen.
  • bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und andere Tierkrankheiten mitzuwirken und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere zu fördern
  • behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten zu finanzieren
  • durch Zuwendungen wissenschaftliche Untersuchungen zu unterstützen
  • Beihilfen zu gewähren
  • die eigenen Verwaltungskosten zu bestreiten und Rücklagen zu bilden

Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe, und Geflügel (ab dem 26. Tier) zu erheben. Für andere Tierarten wie Bienen und Fische können Beiträge erhoben werden.

Hausanschrift

Hohenzollernstr. 10
70178 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 9673621
Fax 0711 9673700

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de