Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Adoption

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.

Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1741 Zulässigkeit der Annahme
  • § 1754 Wirkung der Annahme BGB: Namensführung
  • § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
  • § 1756 Bestehenbleiben von verwandtschaftsverhältnissen

Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz):

  • § 1 Grundsätze der Adoption
  • § 2 Annahme als Kind
  • § 3 Zustimmung zur Adoption
  • § 4 Antrag auf Annahme als Kind

Freigabevermerk

06.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de