Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist

  • ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie
  • eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).

Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Das Land Baden-Württemberg hat sich dieses Ziel schon fünf Jahre früher gesteckt.

Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von 15 % auf 10 %.
Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar. Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorgelegt werden. Es besteht keine Pflicht zur Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen.

Auch Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung ebenfalls anerkannt. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre sind. Der vom Bund entwickelte individuelle Sanierungsfahrplan wird als Darstellungsvariante der Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude als gleichwertig anerkannt und kann damit im EWärmeG angerechnet werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat ihn am 12.07.2023 freigegeben.

Kontakt

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