Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Finanzielle und sonstige Wohnhilfen

Steigen die Mieten, kann Wohnen schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für Familien mit Kindern, Alleinerziehende oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente kann es schwierig sein, die Kosten für einen angemessenen Wohnraum zu bezahlen.

Ihre Wohnkosten können bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden, wenn Sie folgende Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Bürgergeldes, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben

Wer nicht in diese Gruppen fällt, dessen Einkommen aber dennoch nicht ausreicht, die Kosten für angemessenes Wohnen zu tragen, hat folgende Möglichkeiten:

  • Sofern Ihr Familieneinkommen eine gewisse Grenze (abhängig von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören) nicht überschreitet, können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser ist Voraussetzung für den Bezug einer kostengünstigen Sozialmietwohnung. Er verleiht aber keinen Anspruch auf Bezug einer solchen Wohnung.
  • Wenn Sie in Ihrem eigenen Wohnraum oder zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses beantragen.

Freigabevermerk

09.01.2024; Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Kontakt

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Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
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