Bericht zur Haushaltslage 2025 der Stadt Kuppenheim

Der Haushaltsplan 2025 geht von einem hohen Defizit des Ergebnishaushaltes in Höhe von -6,1 Mio. € aus. Im ersten Halbjahr 2025 hat sich die Haushaltssituation weiter verschlechtert und auch die Stadt Kuppenheim wird von der kommunalen Finanzkrise mit voller Wucht erfasst. Die Gewerbesteuererträge bleiben nach aktuellem Stand deutlich hinter den Planungen zurück. Die Gewerbesteuererträge des Jahres 2025 werden voraussichtlich 4,7 Mio. € betragen. Die Planung ging noch von Gewerbesteuererträgen im Jahr 2025 in Höhe von 6 Mio. € aus. Im Jahr 2024 betrugen die Erträge aus der Gewerbesteuer noch 8,7 Mio. €. Dieser deutliche Einbruch an Gewerbesteuereinnahmen (trotz Erhöhung des Hebesatzes von 340 v.H. auf 400 v.H.) verdeutlicht die schwierige Haushaltssituation der Stadt Kuppenheim. Einnahmen brechen wegen und die finanzielle Belastung der Kommunen aufgrund zahlreicher Aufgaben ohne Gegenfinanzierung durch das Land und den Bund nimmt immer weiter zu. Eine Erholung der Kommunalfinanzen bis zum Jahresende ist derzeit nicht absehbar. Besonders schwierig für die Haushaltslage ist, dass die Stadt Kuppenheim im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält.

Nach aktueller Hochrechnung wird das Defizit des Ergebnishaushaltes bis zum Ende des Jahres 2025 auf rd. -7,15 Mio. € ansteigen.

Ein kräftiger Griff in die Rücklage wird notwendig, um diesen Verlust auszugleichen. Die Rücklage der Stadt Kuppenheim wird bis zum Jahresende von 23,2 Mio. € auf rd. 14,2 Mio. € abnehmen.
Trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen wie gezielter Einsparungen und der Verschiebung geplanter Vorhaben kann die negative Entwicklung nur begrenzt aufgefangen werden. Zwar ist aktuell noch ausreichend Liquidität vorhanden und neue Schulden müssen derzeit nicht aufgenommen werden- doch diese Liquidität ist endlich. Aus diesem Grund müssen Ausgaben für Beschaffungen, den laufenden Unterhalt sowie Investitionen in die kommunale Infrastruktur weiterhin auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden.

Zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit sind eine konsequente Priorisierung von Maßnahmen sowie ein striktes Ausgabencontrolling unerlässlich, wobei sich alle Entscheidungen an der vorhandenen Finanzkraft der Stadt orientieren müssen.

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