Stadt Kuppenheim erweitert Lärmschutzmaßnahmen in der Friedrichstraße

Tempo 30 rund um die Uhr

Die Stadt Kuppenheim setzt sich weiterhin aktiv für den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm ein. Auf Grundlage aktueller Lärmberechnungen und im Zuge der bereits umgesetzten Bevorrechtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am Knotenpunkt L77 / L67 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Friedrichstraße (L67) reduziert.

Ab sofort gilt im Bereich zwischen Favoritestraße und Bahnhofstraße in beiden Fahrtrichtungen eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

Diese Maßnahme wurde durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) offiziell angeordnet.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Verständnis und um Beachtung der neuen Regelung.

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