Rückblick auf die Gemeinderatssitzung der Stadt Kuppenheim vom 29.06.2026

Kommunales Energiemanagement der Stadt Kuppenheim – Energiebericht 2025

In der Gemeinderatssitzung wurde der Energiebericht für das Jahr 2025 vorgestellt.
Im Jahr 2025 gingen die Energieverbräuche im Vergleich zum Jahr 2024 deutlich zurück: Der Stromverbrauch sank um 29,5 % auf rund 853.000 kWh, der Gasverbrauch um 42,2 % auf rund 1,43 Mio. kWh. Auch der Wasserverbrauch verringerte sich um 18,9 %. Hauptgründe hierfür sind unter anderem die vorübergehende Schließung einzelner Einrichtungen, etwa der Grundschule Oberndorf während der Sanierung oder auch der Übergang des Betriebs des Cuppamares an die Stadt Rastatt.
Trotz einzelner Mehrverbräuche in bestimmten Gebäuden, etwa durch technische Störungen oder bauliche Besonderheiten, zeigt sich insgesamt eine positive Entwicklung. Gleichzeitig konnte durch den Ausbau erneuerbarer Energien die Eigenstromproduktion weiter gesteigert werden. Rund ein Drittel des erzeugten Stroms aus Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerk wurde direkt vor Ort genutzt.
Auch die Energie- und Wasserkosten sanken im Vergleich zum Vorjahr um rund 36 %, was neben den geringeren Verbräuchen auch auf günstigere Energiepreise zurückzuführen ist.
Die Stadt setzt weiterhin auf energetische Sanierungen, den Ausbau erneuerbarer Energien und die schrittweise Umstellung auf klimaneutrale Heizsysteme.
Der Gemeinderat nahm den Energiebericht 2025 zur Kenntnis und befürwortete die darin dargestellten Energieeffizienzmaßnahmen. Über einzelne Maßnahmen wird künftig gesondert entschieden.

Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2030 - Präsentation der CO₂- Bilanz 2025 und Darstellung des Reduktionspfades

Die Stadt Kuppenheim verfolgt das Ziel, ihre Kommunalverwaltung bis Ende 2030 klimaneutral zu gestalten. Grundlage dafür ist die jährliche CO₂-Bilanz, die nach anerkannten Standards erstellt wird und alle relevanten Bereiche wie Gebäude, Fuhrpark, Stromverbrauch und Dienstreisen umfasst. Auch im Jahr 2025 konnten die Treibhausgasemissionen erneut deutlich reduziert werden. Die Emissionen der kommunalen Gebäude sanken im Vergleich zum Vorjahr um rund 41 % auf etwa 700 Tonnen CO₂. Insgesamt, einschließlich Mobilität und Eigenstromnutzung, ergibt sich eine Reduktion auf rund 768 Tonnen CO₂. Seit der Erfassung im Jahr 2022 entspricht das einer Verringerung um rund 69%.
Wesentliche Gründe für diese positive Entwicklung wurden im Rahmen der Vorstellung des Energiebericht erörtert. Der größte Anteil der Emissionen entsteht weiterhin im Gebäudebereich, insbesondere durch fossile Energieträger wie Erdgas. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der CO₂-Bilanz 2025 zur Kenntnis und bestätigte das Ziel, die Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2030 zu erreichen. Gleichzeitig unterstützt er die Verwaltung bei der Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.

Neuordnung des Sportzentrums "Großaustraße" - Vorstellung der Planung für einen Rasenplatz und einer Machbarkeitsstudie für ein Clubhaus des SV08

Die Neugestaltung des Sportgeländes an der Großaustraße wird weiter vorangetrieben. Grundlage ist der bereits 2014 beschlossene Masterplan, der schrittweise umgesetzt wird. Nach dem Kunstrasenplatz, der Leichtathletikanlage und der Tennisanlage steht nun die Neuanlage des Rasenspielfeldes im Mittelpunkt. Der neue Rasenplatz soll südlich innerhalb der bestehenden Anlage entstehen und künftig gemeinsam mit dem bereits bestehenden Kunstrasenplatz genutzt werden. Im Zuge der Planung wurde auch der Standort für ein neues Clubhaus des SV08 Kuppenheim angepasst und an die Nord-Ost-Seite des Rasenspielfeldes verlegt, um die Abläufe zu verbessern und Kosten zu reduzieren. Für das Clubhaus wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, in der verschiedene Varianten untersucht wurden. Die Vorzugsvariante sieht ein funktional gegliedertes Gebäude mit Umkleiden sowie Aufenthalts- und Gastronomiebereich vor. Der SV08 spricht sich für diese Variante aus und möchte die weiteren Planungen darauf aufbauen.
Die Maßnahme umfasst neben dem Rasenspielfeld auch Einfassungen, eine Tribüne sowie Bewässerungs- und Flutlichtanlagen. Die Gesamtkosten für den Rasenplatz liegen bei rund 1,3 Mio. Euro, wovon ein Teil über Fördermittel des Badischen Sportbundes gedeckt werden soll. Weitere Fördermöglichkeiten werden derzeit geprüft.
Im nächsten Schritt wird die erforderliche Änderung des Bebauungsplans in die Wege geleitet und die Machbarkeitsstudie für das Clubhaus konkretisiert. Der Baubeginn für den Rasenplatz ist ab 2027 vorgesehen, das Gesamtprojekt soll bis 2028/2029 abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat beschloss die Planung zur Neuanlage des Rasenspielfeldes und des neuen Clubhausstandortes, beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Planungsschritten sowie der Beantragung von Fördermitteln und begrüßte die Vorzugsvariante der Clubhausplanung.

Abbildung: Lageplan "Neuanlage Rasenplatz" mit Sitz-/ Stehstufen und Clubhausstandort

Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 sowie Neufassung der Benutzungsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen

Der Gemeinderat beschloss die Anpassung der Elternbeiträge für Kindergarten und Krippe für die Jahre 2026/2027 um 4,5 % und 2027/2028 um weitere 4,0 % entsprechend den landesweiten Empfehlungen. Grundlage sind steigende Personal- und Sachkosten sowie das Ziel eines 20 %-igen Kostendeckungsgrads durch Elternbeiträge. Die Beiträge werden weiterhin nach dem „württembergischen Modell“ sozial gestaffelt, um Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Trotz Anpassung bleiben im Krippenbereich die Elternbeiträge unter den landesweiten Empfehlungen. Zusätzlich wird die Benutzungsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2026 aufgrund struktureller und rechtlicher Änderungen (u. a. Schließung des Waldkindergartens „Waldwichtel“ und Anpassungen im KiTaG/IfSG) neu gefasst.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Sponsoringerträgen für das Stadtjubiläum „925 Jahre Kuppenheim“

Zum 925-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2020 konnte die Stadt Kuppenheim durch Sponsoring rund 47.000 Euro einnehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten jedoch nicht alle geplanten Veranstaltungen stattfinden. Ein Teil der Mittel wurde in den Folgejahren für nachgeholte Veranstaltungen verwendet, sodass aktuell noch ein Restbetrag in Höhe von 26.128,67 Euro besteht. Der Gemeinderat beschloss, dass der verbleibende Restbetrag künftig zur Finanzierung der Stadtfeste eingesetzt werden soll.

Änderung der Anlage zu den Allgemeinen Überlassungsbedingungen der Veranstaltungshalle Kuppenheim – Entgeltordnung

Die Veranstaltungshalle Kuppenheim hat sich seit ihrer Eröffnung 2022 als zentraler Veranstaltungsort etabliert und wird sowohl für städtische Veranstaltungen als auch für Vereine, Firmen, Schulen und sonstigen Organisationen zunehmend genutzt. Die Zahl der Veranstaltungen ist in allen Bereichen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2025 fanden insgesamt 165 Veranstaltungen in der Veranstaltungshalle statt.
Auch die Einnahmen aus Vermietungen entwickeln sich positiv und lagen 2025 bei über 41.000 Euro netto. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die geltende Entgeltordnung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. So bedarf es durch die Neufassung der Feuerwehr- Entschädigungssatzung der Stadt Kuppenheim einer Erhöhung des Stundensatzes für die Brandsicherheitswache von 12,00 Euro auf 15,00 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wurde die Vergütung für das Abendkassen- und Garderobenpersonal ebenso von bislang 12,00 Euro auf 15,00 Euro pro Stunde angehoben. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderung der Entgeltordnung zum 01.03.2026.

Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Kuppenheim

Die Hauptsatzung regelt die grundlegende Organisation der Gemeinde und wird regelmäßig an gesetzliche und örtliche Entwicklungen angepasst. Die aktuelle Fassung der Stadt Kuppenheim stammt aus dem Jahr 2019 und wurde zuletzt 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergänzt.
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, insbesondere zur Beschleunigung von Wohnbauvorhaben („Bau-Turbo“), sowie weiterer redaktioneller Anpassungsbedarfe hat die Verwaltung die Hauptsatzung umfassend überprüft und überarbeitet. Künftig soll unter anderem die Entscheidung über die Zustimmung für Bauvorhaben, die unter den sog. „Bau- Turbo“ fallen, dem Technischen Ausschuss übertragen werden.  Zuständigkeit für bestimmte Bauvorhaben auf den Technischen Ausschuss übertragen werden. Die übrige Struktur der Hauptsatzung, insbesondere die Ausschussbesetzung, bleibt unverändert. Eine neue freiwillige Einrichtung zusätzlicher Ausschüsse wird weiterhin nicht vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Hauptsatzung. Die Verwaltung wurde beauftragt die öffentlichen Bekanntmachung durchzuführen sowie die Anzeige beim Landratsamt Rastatt vorzunehmen.

Förderung des Vereins Lebenswertes Murgtal e. V. - Verein für Prävention und Sicherheit

Der Gemeinderat beschloss die jährliche Förderung des Präventionsvereins Lebenswertes Murgtal e. V. in Höhe von 550 Euro.
Der Präventionsverein Lebenswertes Murgtal e. V. wurde bislang über die zwischenzeitlich aufgelöste Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal finanziell unterstützt. Für die Stadt Kuppenheim entfiel dabei ein jährlicher Anteil von rund 550 Euro. Der Verein ist weiterhin in der Präventionsarbeit aktiv und arbeitet unter anderem mit den Kuppenheimer Schulen sowie künftig auch mit dem Kinder- und Jugendtreff zusammen. Vor diesem Hintergrund soll die bisherige Förderung in gleicher Höhe direkt durch die Stadt Kuppenheim fortgeführt werden.
 
 

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Grabenlose Kanalsanierung 2026/2027 (Sonnenhalde und Panoramaweg) – Vergabe der Ingenieursleistungen

Der Gemeinderat hat die Vergabe der Ingenieursleistungen für die grabenlose Kanalsanierung in den Bereichen Sonnenhalde und Panoramaweg beschlossen. Den Auftrag erhält die Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH aus Baden-Baden. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der HOAI 2013 und umfasst die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 einschließlich der örtlichen Bauleitung. Die Kanalsanierung ist für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, die für die Durchführung der geschlossenen Kanalsanierung im Jahr 2027 erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt einzustellen.


Ersatzbeschaffung eines Doppelkabiners für den städtischen Bauhof

Außerdem stimmte der Gemeinderat der Ersatzbeschaffung eines Doppelkabiners für den städtischen Bauhof zu. Mit der Lieferung eines Ford Transit 350L2 wurde das Autohaus Hartmann GmbH aus Rastatt zum Gesamtbruttopreis von 46.855,10 Euro beauftragt. Gleichzeitig genehmigte der Gemeinderat die hierfür erforderliche außerplanmäßige Ausgabe in gleicher Höhe im Haushaltsjahr 2026.

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