Rückblick auf die Gemeinderatssitzung der Stadt Kuppenheim vom 28.09.2026

Haushaltslage der Stadt Kuppenheim
- Information über die Aufstellung und die Ergebnisse der Jahresabschlüsse der Jahre 2023 und 2024
- Ergebnisprognose Haushaltsjahr 2025
- Information über den Haushaltsvollzug 2026

Die Haushaltsjahre 2023 und 2024 schließen deutlich besser als geplant ab. Die Gesamtergebnisse im Ergebnishaushalt betragen 8,86 Mio. € (2023) bzw. 2,71 Mio. € (2024). Wesentliche Gründe waren höhere Gewerbesteuer- und Zinserträge sowie Einsparungen bei Sach- und Dienstleistungen.
Für 2025 wird ein Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt von 3,73 Mio. € prognostiziert und damit eine Verbesserung von 9,83 Mio. € gegenüber der Planung. Maßgeblich hierfür ist das außerordentliche Ergebnis aus dem Verkauf eines Gewerbegrundstücks. Das Ergebnis gilt bereits als weitgehend gesichert; die Jahresabschlussbuchungen laufen jedoch noch.
Für 2026 wird aktuell eine Verschlechterung des geplanten Ergebnisses im Ergebnishaushalt um rund 950.000 € auf -7,14 Mio. € erwartet. Ursache ist insbesondere der deutliche Rückgang der Gewerbesteuer. Dieser negative Effekt konnte durch Einsparungen, wirtschaftliche Vergaben und Verschiebung von Maßnahmen nur teilweise aufgefangen werden.
Auch die Kassenliquidität geht deutlich zurück: Zu Beginn des Jahres 2026 belief sich der Kassenbestand auf rund 20,88 Mio. €. Zum Jahresende wird der Kassenbestand auf rund 11,5 Mio. € prognostiziert, was einem Rückgang von fast 10 Mio. € entspricht. Investitionen und Ausgaben müssen daher weiterhin konsequent priorisiert und wirtschaftlich umgesetzt werden.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse zur Kenntnis.

Neubau der Kindertagesstätte "Wörtel" durch die Scherer-Stiftung - Vergabe zur Lieferung und Montage der gewerblichen und pädagogischen Küche sowie der Spielgeräte für die Außenanlage
Am ehemaligen Standort der Wörtelhalle in der Adlerstraße entsteht derzeit im Namen und Auftrag der Scherer-Stiftung eine neue Kindertagesstätte. Die Stadt Kuppenheim ist dabei unter anderem für die Einrichtung der Küche zuständig.
Im Rahmen der Planung wurden zunächst vier Kindertagesstätten in Nachbargemeinden besichtigt und deren Erfahrungen mit unterschiedlichen Küchenkonzepten ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde ein Verpflegungskonzept mit Warmanlieferung beziehungsweise Cook & Chill festgelegt.
Im August 2024 wurde das Elektrozentrum Kurz GmbH & Co. KG aus Freudenstadt mit der Planung der gewerblichen und pädagogischen Küche beauftragt.
Da der Bau inzwischen weit fortgeschritten ist, wurde die Lieferung und Montage der Küche ausgeschrieben. Von drei angefragten Fachfirmen gingen zwei Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot legte das bereits mit der Planung beauftragte Elektrozentrum Kurz GmbH & Co. KG mit 87.310,30 € brutto vor. Die Scherer Stiftung gewährt der Stadt Kuppenheim einen Zuschuss i.H.v. 50.000 €
Damit kann der für die Küche vorgesehene Kostenrahmen von rund 100.000 € einschließlich der bereits angefallenen Planungskosten sowie einer Reserve für eventuell auftretenden Veränderungen und Ergänzungen während der Einbauphase eingehalten werden. Der Einbau der Küche ist für Frühjahr 2027 vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss, das Elektrozentrum Kurz GmbH & Co. KG aus Freudenstadt mit der Lieferung und Montage der gewerblichen und pädagogischen Küche zum Gesamtbruttopreis von 87.310,30 € zu beauftragen

Ansicht der pädagogischen Küche

Des Weiteren ist die Stadt Kuppenheim für die Planung, Lieferung und Montage der Spielgeräte und der weiteren Ausstattung des Außenbereichs der neuen Kindertagesstätte „Wörtel“ zuständig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.09.2025 beschlossen, dass die katholische Kirchengemeinde St. Alexander Rastatt die neue Kindertagesstätte betreiben und den bestehenden und sanierungsbedürftigen Kindergarten „Arche Noah“ in das neue Gebäude verlagern wird. Bei der Planung des neuen Außengeländes wurden daher die Wünsche und Erfahrungen der Kindergartenleitung sowie der Erzieherinnen einbezogen und die Planung entsprechend angepasst. Für die Spielgeräte wurden verschiedene Hersteller betrachtet. Aufgrund der Qualität, der Nachhaltigkeit und der passenden Gestaltung fiel die Wahl auf die Westfalia Spielgeräte GmbH aus Hövelhof. Die ausgewählten Spielgeräte fügen sich nach den Planungen gut in das zukünftige Außengelände ein und fanden auch beim künftigen Betreiber Zustimmung. Auf dieser Grundlage erstellte Westfalia einen Gestaltungsvorschlag und ein entsprechendes Angebot. Für die Lieferung und Montage der Spielgeräte liegt ein Angebot über 62.344,31 € brutto vor. Im städtischen Haushalt stehen für die Spielgeräte und die weitere Ausstattung des Außenbereichs insgesamt 70.000 € zur Verfügung. Neben den Spielgeräten sind unter anderem noch ein Gartencontainer, ein Sonnenschirm sowie Sandkastenabdeckungen vorgesehen. Die Scherer Stiftung gewährt der Stadt Kuppenheim einen Zuschuss i.H.v. 50.000 €. Das Gesamtbudget von rund 70.000 € wird damit voraussichtlich eingehalten.
Der Gemeinderat beschloss, die Westfalia Spielgeräte GmbH aus Hövelhof mit der Lieferung und Montage der Spielgeräte für die Außenanlage der neuen Kindertagesstätte in der Adlerstraße zum Gesamtbruttopreis von 62.344,31 € zu beauftragen.

Impressionen Ü3- Bereich

Impressionen U3- Bereich

Sanierung und Ausbau des Radweges in der Dammstraße als „Fahrradstraße“ - Planung und Ausführung 
Der rund 550 Meter lange, derzeit unbefestigte Radweg entlang der Murg zwischen der Adlerstraße und der Johann-Peter-Hebel-Straße soll umfassend saniert und ausgebaut werden. Der Weg ist Teil der Radwegeverbindung Rastatt – Kuppenheim – Murgtal, der „Tour de Murg“ sowie des Schulwegeplans der Stadt Kuppenheim und wird von Berufspendlern, Schülern und Bürgern stark genutzt.
Der bestehende Weg weist aufgrund seiner unbefestigten Oberfläche zahlreiche Unebenheiten und Vertiefungen auf und ist insbesondere nach Regenfällen teilweise nur schwer passierbar. Im Rahmen des Ausbaus soll der Weg auf einer Länge von rund 550 Metern asphaltiert und auf 3,50 Meter verbreitert werden. Da über die Dammstraße auch mehrere Privatgrundstücke erschlossen werden, soll die Strecke künftig als Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ ausgewiesen werden. Poller sollen gleichzeitig den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen verhindern.
Für das Vorhaben wurden Fördermittel beantragt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bewilligte eine Förderung in Höhe von 400.200 €, der Landkreis Rastatt beteiligt sich mit weiteren 52.000 €. Damit werden insgesamt 452.200 € der Maßnahme durch Fördermittel finanziert.
Die Gesamtkosten werden aufgrund gestiegener Baupreise inzwischen auf rund 567.000 € geschätzt. Der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt Kuppenheim liegt damit bei rund 114.800 €.
Für die weitere Planung und die spätere Bauleitung soll das Ingenieurbüro Kirn Ingenieure GbR aus Pforzheim beauftragt werden. Die Planungen sollen bis Ende 2026 ausgearbeitet und die Bauarbeiten anschließend ausgeschrieben werden. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2027 vorgesehen. Die frühzeitige Information der Anwohner erfolgte bereits im Juli 2026 im Rahmen einer Bürgerinformation vor Ort.
Der Gemeinderat beschloss, das Ingenieurbüro Kirn Ingenieure GbR mit den weiteren Ingenieurleistungen zu beauftragen, die fortgeschriebenen Kosten im Haushaltsplan 2027 zu berücksichtigen und die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung der Planung sowie der Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zu beauftragen.

Lage und Umfang der Maßnahme

Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Kuppenheim zum Planfeststellungsverfahren „B 462, vierstreifiger Ausbau mit Umbau der Anschlussstelle (AS) Rastatt-Nord an der BAB A5“
Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Autobahn GmbH des Bundes planen den vierstreifigen Ausbau der B 462 zwischen Rastatt-Rauental und der B 3/B 36 sowie den Umbau der Anschlussstelle Rastatt-Nord an der A 5 zu einem vollständigen Kleeblatt. Im Zuge des Ausbaus soll unter anderem die Einmündung der K 3716 höhenfrei umgestaltet werden. Die Anschlüsse der K 3715 und K 3728 an die B 462 sollen dagegen aufgehoben werden.
Die Stadt Kuppenheim wurde durch das Landratsamt Rastatt im Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.09.2026 aufgefordert. Die Verwaltung hat daraufhin eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt und gebeten, das Vorhaben dem Gemeinderat vorzustellen und zu erläutern. Es wurde seitens der Verwaltung hierzu ein entsprechender Entwurf erarbeitet. Dabei wurden insbesondere drei für Kuppenheim wichtige Punkte berücksichtigt.
Grundsätzlich begrüßt die Stadt das geplante Ausbauvorhaben. Gleichzeitig wird auf die Bedeutung einer gut funktionierenden Verkehrsführung während der Bauzeit hingewiesen. Insbesondere müssen der Durchgangsverkehr sowie die Erreichbarkeit der Kuppenheimer Gewerbegebiete auch während der Bauarbeiten gewährleistet bleiben.
Darüber hinaus weist die Stadt auf den Lückenschluss der B 3 neu bei Kuppenheim hin. Dieser wird aus Sicht der Stadt Kuppenheim als notwendiges Anschlussprojekt im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des überörtlichen Verkehrsnetzes betrachtet.
Der Gemeinderat genehmigte die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren und beauftragte die Verwaltung, diese fristgerecht beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.

Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Kuppenheim zum Bebauungsplan „Ortsumfahrung Niederbühl (L 77)“ in Rastatt-Niederbühl im Rahmen der Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Rastatt plant in Rastatt-Niederbühl eine rund 700 Meter lange Ortsumfahrung der L 77. Sie soll die bisherige Ortsdurchfahrt in der Murgtalstraße zwischen der Weiherstraße und der Baulandstraße entlasten.
Die Stadt Kuppenheim wurde zunächst nicht am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Nachdem die Verwaltung auf die mögliche Bedeutung der Planung für Kuppenheim hingewiesen hatte, wurde die Stadt Ende August 2026 offiziell am Verfahren beteiligt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme läuft bis zum 02.10.2026.
Aus Sicht der Stadt Kuppenheim steht die geplante Ortsumfahrung in engem Zusammenhang mit dem überörtlichen Verkehrsnetz und kann Auswirkungen auf die Verkehrsströme im Raum Kuppenheim, Rastatt und dem Murgtal haben. Insbesondere mögliche Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz sind für Kuppenheim von Bedeutung.
Die Stadt Kuppenheim kritisiert daher insbesondere, dass für die Ortsumfahrung kein eigenständiges Verkehrsgutachten erstellt wurde. In ihrer Stellungnahme fordert sie eine umfassende verkehrliche Untersuchung, die auch die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz berücksichtigt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist der Lückenschluss der B 3 neu bei Kuppenheim. Dieser steht aus Sicht der Stadt in engem Zusammenhang mit den weiteren verkehrlichen Maßnahmen in der Region und ist für die Entlastung der Ortsdurchfahrten von Kuppenheim, Rastatt und Niederbühl von Bedeutung. Die Stadt fordert in ihrer Stellungnahme deshalb, die Realisierung des B 3 neu-Lückenschlusses durch eine verbindliche Vereinbarung mit konkretem Zeitplan zwischen den beteiligten Kommunen, dem Landkreis Rastatt und dem Land Baden-Württemberg abzusichern.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigte die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren „Ortsumfahrung Niederbühl (L 77)“.

Geplante Ortsumfahrung Rastatt- Niederbühl

Aufhebung des Bebauungsplans "Schul-, Sport- und Freizeitzentrum – 1. Änderung, östlicher Teil" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 4 BauGB
-Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Kuppenheim hat am 27.07.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Schul-, Sport- und Freizeitzentrum – 1. Änderung, östlicher Teil“ aus dem Jahr 1978 aufzuheben und hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen.
Der Entwurf zur Aufhebung wurde anschließend öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der Stadt Kuppenheim zur Verfügung gestellt. Während der Offenlage vom 31.07. bis 04.09.2026 gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung geprüft und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.
Aufgrund der eingegangenen Hinweise wurde die Begründung des Bebauungsplans hinsichtlich der Überflutungstiefen bei einem Extremhochwasser aktualisiert. Weitere Änderungen waren nicht erforderlich.
Der Gemeinderat hat nun die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungstabelle beschlossen und die Aufhebung des Bebauungsplans „Schul-, Sport- und Freizeitzentrum – 1. Änderung, östlicher Teil“ als Satzung beschlossen. Auf die öffentliche Bekanntmachung zur Aufhebung des Bebauungsplans wird verwiesen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist der Bebauungsplan rechtswirksam aufgehoben. Bauvorhaben in dem betreffenden Bereich beurteilen sich künftig nach den gesetzlichen Regelungen des § 34 BauGB.

Kontakt

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