3. Änderung des Bebauungsplans „Wörtel, Großau (westl. Teil), Teichäcker“ – Städtebaulicher Vertrag und Satzungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung im März 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Wörtel, Grossau (westlicher Teil), Teichäcker“ zu ändern.Hintergrund der Änderung ist die beabsichtigte Modernisierung und Erweiterung der beiden Märkte ALDI und REWE an ihren Standorten in Kuppenheim in der Teichäckerstraße. Beide Märkte planen, ihre Verkaufsfilialen komplett zurückzubauen und am gleichen Standort Neubauten, die den aktuellen Anforderungen entsprechen, zu errichten.

Beide Bauvorhaben können aufgrund der zukünftig geplanten Verkaufsfläche sowie der teilweise festgesetzten Baufenster nicht im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans realisiert werden, sodass durch die 3. Änderung des Bebauungsplans  die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der beiden Filialen geschaffen werden soll.Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde auch die aktuelle Verkehrssituation hinterfragt. Der Kreuzungsbereich Badstraße/Teichäckerstraße mit Rechts-vor-Links-Regelung führt vor Ort oftmals zu erheblichen Verkehrskonflikten. Seit Jahren besteht daher von Seiten der Stadt Kuppenheim die Überlegung, den Verkehrsknotenpunkt zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz umzubauen, um eine klare Regelung der Rechts-vor-Links-Situation zu erhalten. Das Büro WALD + CORBE hat hierzu eine erste Planung erstellt, welche auch im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Wörtel, Grossau (westlicher Teil), Teichäcker“ berücksichtigt ist.

Planung des Verkehrsknotenpunkts Badstraße/Teichäckerstraße zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz

Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs hat das Planungsbüro die Kosten auf rd. 540.000 € inklusive Nebenkosten geschätzt.Die Märkte ALDI und REWE bzw. die Firma Günther Lehmann GmbH & Co. KG als Grundstückseigentümer des REWE-Marktes begrüßen die geplante Verbesserung der Verkehrssituation durch den Bau eines Mini-Kreisverkehrsplatzes am Verkehrsknotenpunkt Badstraße/Teichäckerstraße und haben sich bereit erklärt, an den Kosten des Kreisverkehrs anteilsmäßig zu beteiligen. Die Kostenübernahme wird durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Der Kostenanteil der Stadt Kuppenheim liegt bei 350.000 €. Dies entspricht 64,8 % der Gesamtkosten. Die Günther Lehmann GmbH & Co. KG sowie die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG beteiligen sich jeweils mit 95.000 €, also jeweils 17,6 % an den Gesamtkosten.Es ist davon auszugehen, dass die Baukosten bis zum tatsächlichen Baubeginn noch ansteigen werden. Daher wurde im Vertrag festgelegt, sollten die tatsächlichen Kosten um mehr als 10 Prozent von der Kostenschätzung abweichen, werde der Betrag entsprechend dem zu Grunde gelegten Verteilungsschlüssel erhöht.
Des Weiteren wird im Vertrag geregelt, dass ALDI sich bereit erklärt, eine erforderliche Fläche von ca. 20 m² zur Realisierung des Mini-Kreisverkehrsplatzes im Rahmen eines notariellen Vertrages an die Stadt zum festgestellten Bodenrichtwert des Gutachterausschusses zu veräußern.

Erforderlicher Grunderwerb zwischen ALDI und Stadt Kuppenheim

Der Gemeinderat begrüßte die anteilige Kostenbeteiligung von ALDI und REWE, stimmte dem Vertragsabschluss zu und bevollmächtigte Bürgermeister Mußler den Vertrag zu unterzeichnen. Im Anschluss an diese Beschlussfassung folgte der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung dieses Bebauungsplans, nachdem nochmals ausführlich über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten und abgewogen wurde. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind keine eingegangen. Die Anregungen wurden entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung in die Planzeichnung sowie in Bauvorschriften, Begründung und Gutachten eingearbeitet.

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