Anordnung der Baulandumlegung für das Bebauungsplangebiet "Ober-Hardrain"

Ebenso ein wichtiger Bestandteil zur Realisierung des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ ist ein Bodenordnungsverfahren. Zur Vorbereitung der zeitnahen Erschließung der projektierten Fläche soll die Baulandumlegung parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ durchgeführt werden. Durch den Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Ober-Hardrain“ liegen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Baulandumlegung vor.

Die in die Baulandumlegung ganz oder teilweise einbezogenen Grundstücke sind deckungleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“. Im Rahmen der Baulandumlegung werden die Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ auf der Gemarkung Kuppenheim neugeordnet, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücksflächen entstehen.
Die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Kuppenheim. Der Gemeinderat legt die räumliche Abgrenzung des künftigen Umlegungsgebietes fest, jedoch nicht parzellenscharf. Dies ist vielmehr Sache des Umlegungsausschusses, der die Einbeziehung der einzelnen Grundstücke prüfen und festlegen muss. Der Umlegungsausschuss ist durch den Gemeinderat durch Anordnung der Baulandumlegung „Ober-Hardrain“ mit der Durchführung der Umlegung zu beauftragen. Die Umlegung wird die Bezeichnung „Ober-Hardrain“ tragen.
Der Gemeinderat ordnete für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches der §§ 45 bis 79 BauGB an.

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de