Aus der gemeinsamen Gemeinderatssitzung - Gemeinde Bischweier und Stadt Kuppenheim erheben Einwendungen gegen Bebauungsplan der Stadt Gaggenau

In der gemeinsamen öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte aus Bischweier und Kuppenheim wurde eine abgestimmte und gleichlautende Stellungnahme der Stadt Kuppenheim, der Gemeinde Bischweier und des Nachbarschaftsverbandes Bischweier-Kuppenheim zum Bebauungsplan der Stadt Gaggenau „Zwischen Holderwäldele und Steinbüschel“ sowie zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Stadt Gaggenau beschlossen. Das Rechtsanwaltsbüro BENDER-HARRER KREVET, Freiburg, Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister, wurde von den Gremien ermächtigt, die Stellungnahme fristgerecht bei der Stadt Gaggenau einzureichen. Die Stadt Gaggenau plant im Bad Rotenfelser Industriegebiet die Ausweisung eines 4,6 Hektar großen Sondergebiets „Metallabfälle-Recycling“ vornehmlich als Erweiterung für die Firma Lang Recycling. Die Stadt Kuppenheim und die Gemeinde Bischweier wenden sich gemeinsam gegen diese Ausweisung. Die beabsichtigten Festsetzungen verstoßen gegen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Gaggenau und der Gemeinde Bischweier und gegen den Umgemeindungsvertrag zwischen der Stadt Kuppenheim und der Stadt Gaggenau. Das Vorhaben der Stadt Gaggenau beeinträchtigt in erheblichem Maße Wohngebiete in Oberndorf und in Bischweier. Insbesondere in Oberndorf werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten.Der Lageplan und die Stellungnahme sind unter folgendem Link abrufbar:.
 
https://kuppenheim.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbpWGFzNd-9RAYPt4N2B2BY
 

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