Baumkontrollen mit Handlungsbedarf und Ersatzstandort eines Storchennestes auf dem Friedensplatz

Die Stadt Kuppenheim ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, regelmäßige Baumkontrollen der städtischen Bäume, welche an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie auf den städtischen Grundstücken stehen, durchzuführen. Seit Mai 2019 beschäftigen die Stadt Kuppenheim und die Gemeinde Bischweier gemeinsam einen Baumwart, welcher die kommunalen Bäume auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. Die Erfassung und Protokollierung der Bäume erfolgt anhand der Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau. Die Daten werden in eine Baumkatastersoftware mittels Eingabe über ein Tablet eingepflegt. Im Rahmen der Kontrolle wird festgelegt, welche Maßnahmen bei beschädigten oder kranken Bäumen durchgeführt werden müssen, sowie den nächsten Kontrollintervall. Je nach Zustand beträgt dieser zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Innerhalb des Stadtgebietes wurden rund 1.650 Bäume und 40 Baumgruppen erfasst. Darunter stehen 67 Bäume, aufgrund von Schäden und Befällen, unter regelmäßiger Beobachtung. Bei einigen dieser Bäume besteht nun, insbesondere bei den stadtbildprägenden Baumstandorten, kurzfristiger Handlungsbedarf.In der Adlerstraße stehen am nord-westlichen Fahrbahnrand, zwischen Wörtelstadion und Wörtelhalle insgesamt 10 Linden, welche vor dem Jahr 2000 stark zurückgeschnitten wurden. Die Bäume haben im Gipfelbereich Faulstellen. Zum Teil gibt es seit Jahren tiefe Höhlen im Stamm. Da die gesamte Baumreihe im Windschutz einer geschlossenen Hausreihe steht und die Gipfel jährlich zurückgeschnitten werden, besteht wegen Windwurf keine besondere Gefahr. Zwei Bäume haben jedoch zusätzlich zu den vorgenannten Schädigungen starken Pilzbefall. Eine Bohrkernentnahme an beiden Bäumen ergab, dass die Fäule schon weit fortgeschritten ist. Es stehen bei beiden Bäumen nur noch 1 bis 3 cm gesundes Holz am Stamm zur Verfügung, sodass diese Windwurf gefährdet sind. Um die Verkehrssicherungspflicht gewährleisten zu können, müssen beide Bäume vor dem Herbst entfernt werden.

Linde mit Pilzbefall, Adlerstraße

In den kommenden Jahren stehen die Umplanung und Neugestaltung der Adlerstraße sowie die Anschlussnutzung des Stadiongeländes an, sodass vorerst vorgeschlagen wird, keine Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Im Rahmen der Umplanung und Umgestaltung der Erschließungsflächen werden neue Baumstandorte geprüft und umgesetzt.  Die rd. 15 Meter hohe Linde zwischen Altem Rathaus und gusseisernen Brunnen wurde vor Jahren stark zurückgeschnitten, wodurch sich diverse Faulstellen im Kronenbereich gebildet haben. Aufgrund der Instabilität im Kronenbereich, müsste diese stark zurückgeschnitten werden, was jedoch das Erscheinungsbild des Baumes stark beeinträchtigen würde. Es wird daher vorgeschlagen, im Herbst/Winter den Baum durch einen Baumsachverständigen begutachten zu lassen. Dieser kann die Restwandstärken ermitteln und mögliche Pflegemaßnahmen empfehlen. Eine Garantie wie lange die Krone noch stabil genug ist, kann durch den Sachverständigen nur bedingt gegeben werden. Insbesondere bei Extremwetterlagen wie Nassschnee, Sturm, etc. steigt das Risiko, dass der Baum Schaden nimmt und Astbruch im Bereich der Straßenkreuzung und des Kircheingangs die Folge wären.Sollte die Untersuchung des Sachverständigen ergeben, dass die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet ist, wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.

Linde beim „Alten Rathaus“ mit Faulstelle im Kronenbereich

Auf den Friedhöfen Kuppenheim und Oberndorf befindet sich jeweils eine Linde, welche an den Wipfeln Dürre und Pilzbefall im Wurzel- und Stammbereich aufzeigen. Diese stehen ebenfalls unter engmaschiger Beobachtung.

Linde, Friedhof Kuppenheim, beginnende Wipfeldürre von außen. Hinweis auf möglichen Pilzbefall im Wurzelbereich. Baum reduziert die zu versorgende Kronenmasse, deutlich zu sehen der Unterschied des Belaubungsgrades, beide Bäume sind ungefähr gleich alt.

Bereits im August 2023 musste eine Linde auf dem Friedensplatz entfernt werden. Die Linde war komplett abgestorben und zuletzt die Standsicherheit aufgrund der anhaltenden Regenfälle im Juli/August gefährdet.

Linde, fortgeschrittene Wipfeldürre, Aufnahme Mai 2023

Seit März diesen Jahres bauen zwei Weißstörche am Verkehrsknotenpunkt L67 (Friedrichstraße) / L77 (Murgtalstraße) auf dem 12,50 Meter hohen Lampenmast ein Nest. Im Spätjahr werden die Störche Richtung Süden ziehen und im Frühjahr wieder an ihren Brutplatz zurückkehren. Jedes Jahr wird das Nest durch die Störche weiter ausgebaut.

Storchennest Verkehrsknotenpunkt L67 (Friedrichstraße)/L77 (Murgtalstraße)

Neben herabfallenden Teilen, welche durch die Störche beim Nestbau entstehen, besteht die Gefahr, dass der Leuchtenkopf sowie der Mast dem Gewicht von Nest und Störchen nicht standhält und somit eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für den Fußgänger und Radfahrer entsteht. Nach Aussage von Fachleuten kann ein Storchennest mehrere Kilogramm im Laufe der Jahre schwer werden. Aus den vorgenannten Gründen kann das Storchennest nicht am jetzigen Standort bestehen bleiben und muss umgesiedelt werden. 
In Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe kann das Nest am Ende einer Brutsaison ab September/Oktober an einen Ersatzstandort im Umkreis von 200 m umgesiedelt werden. Hierzu ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entfernung des Storchennestes beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzuholen. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung ist der Ersatzstandort anzugeben.
Der Standort des Storchennestes befindet sich im Stadtzentrum, was die Auswahl an möglichen Ersatzstandorten einschränkt. Durch die Entfernung des Lindenbaumes, welcher innerhalb des Pflanzbeetes im Bereich Friedrichstraße/Stephanienstraße stand, konnte dem Regierungspräsidium Karlsruhe ein Ersatzstandort in unmittelbarer Nähe vorgeschlagen werden. Der Ersatzstandort befindet sich rund 35 Meter vom jetzigen Neststandort entfernt und liegt innerhalb eines Pflanzbeetes mit rund sieben Meter Durchmesser, sodass herabfallende Teile im Zuge des Nestbaus nicht oder nur geringfügig auf die Verkehrsfläche fallen.
Die Ausführung soll mit einem Stahlmast sowie einem Nestaufsatz aus Metall, welcher durch ein Metallbauer gefertigt werden muss, erfolgen. Für den Nachweis der Standsicherheit der Konstruktion muss ein Statiker hinzugezogen werden.

Lageplan bestehendes Storchennest und möglicher Ersatzstandort

Nach Zustimmung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe für den Ersatzstandort des Storchennestes wird die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt. Weiterhin wird durch den Fachbereich Bauen eine Konstruktionszeichnung für den Nestkorb erstellt. Nach Erstellung des statischen Nachweises kann nach vorheriger Angebotseinholung die Herstellung des Nestkorbes erfolgen.Sobald der Ersatzstandort im Grünbeet auf dem Friedensplatz hergestellt wurde, kann vor Beginn der Brutsaison Anfang 2024 das Storchennest in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe umgesiedelt werden.Der Leuchtenkopf am Verkehrsknotenpunkt L67 (Friedrichstraße)/L77 (Murgtalstraße) soll nach Herstellung des Ersatzstandortes getauscht werden, sodass zukünftig an dieser Stelle ein Nestbau für Storche nicht mehr möglich sein wird.Die Kosten sind im Haushaltsplan nicht vorgesehen. Nach einer überschlägigen Kalkulation wird mit Kosten für die Herstellung und Umsiedlung des Storchennestes von 10.000 € bis 15.000 € geplant.Der Gemeinderat nahm die anstehenden Maßnahmen der städtischen Bäume im Rahmen der Baumkontrolle zur Kenntnis und stimmte dem Vorgehen zur Umsiedlung des Storchennestes zu. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu beantragen. Ebenso beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung nach Erteilung der artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung die Umsiedlung und Herstellung des Storchennestes an den Ersatzstandort (Grünbeet Friedensplatz) in die Wege zu leiten und bewilligte die außerplanmäßigen Kosten.

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Friedensplatz
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