Führerscheinpflichtumtausch
Jetzt sind ältere Kartenführerscheine dran
Der deutschlandweite Führerschein-Pflichtumtausch geht weiter. Aktuell ist die Phase für ältere unbefristete Kartenführerscheine angelaufen. Alle Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen durch einen neuen fälschungssicheren und befristeten EU-Scheckkartenführerschein ausgetauscht werden. Darauf verweist die Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rastatt. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
In den letzten drei Jahren wurden die alten Papierführerscheine nach und nach ersetzt. Einzig für die Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt noch eine Tauschfrist bis 2033. Auch der Umtausch der älteren Kartenführerscheine verläuft nach Ausstellungsdatum gestaffelt: Zunächst müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, bis 19. Januar 2026 getauscht werden.
Führerscheine mit einem Ausstellungdatum ab dem 19. Januar 2013 sind bereits auf 15 Jahre befristet. Der neu ausgestellte Führerschein gilt dann - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - ebenfalls befristet für diesen Zeitraum. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Der Umtausch betrifft nur das Dokument und hat keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisklassen und die Fahrberechtigung. Wer die Frist zum Umtausch verpasst, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Die Antragstellung erfolgt auf dem Bürgeramt der Wohnsitzgemeinde mit Vorlage eines biometrischen Passbildes in Papierform und dem aktuellen Führerschein. Im Zuge der Antragstellung wird der alte Führerschein durch eine Lochung und einen Aufkleber vor Ort nachträglich befristet und wieder ausgehändigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins die Antragsteller weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis sind.
Anschließend gehen die Antragsunterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises zur Bearbeitung. Nach Herstellung von der Bundesdruckerei Berlin wird der neue Führerschein direkt an den Antragsteller übersendet. Die Gebühr für den Umtausch einschließlich der Kosten für den Direktversand (32,80 Euro) wird bei der Bearbeitung von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben.
Aufgrund der erwarteten hohen Anzahl an Anträgen bittet das Landratsamt um frühzeitige Antragstellung. Es wird mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet, da die Zahl der Kartenführerscheine, die ersetzt werden müssen, deutlich höher ist als die der Papierführerscheine.
Das Landratsamt verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihre bestehenden Online-Dienste, die terminunabhängig und zeitsparend genutzt werden können. So können Fahranfänger einen Online-Antrag für die erstmalige Erteilung des Führerscheins stellen. Zudem können Anträge für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) sowie die Ausstellung einer Karteikartenabschrift online eingereicht werden.
Information zum Führerscheintausch und zu den Online-Diensten unter www.landkreis-rastatt.de.