Fortschreibung der Globalberechnung für die Kanalbeiträge der öffentlichen Abwasserbeseitigung
Die Globalberechnung bildet die Grundlage für die Erhebung von Kanalbeiträgen und legt die zulässige Beitragsobergrenze fest. Sie bildet die Basis für die Beratung und Anpassung der Abwassersatzung. Der Kanalbeitrag setzt sich aus einem Beitrag für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und einem Beitrag für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung zusammen und wird einmalig bei Anschluss eines Grundstücks erhoben, um Investitionen in die öffentliche Abwasserbeseitigung teilweise zu finanzieren. Abwassergebühren hingegen decken die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten. Aufgrund neuer Gewerbeflächen (Firma VEGA) und bevorstehender Investitionen wird die letzte Globalberechnung von 2017 aktualisiert, um veränderte Anschlussflächen und Investitionspläne zu berücksichtigen. Die Flächen des Bebauungsplans „Ober- Hardrain“ wurden vollständig in die Globalberechnung als an das öffentliche Abwassernetz angeschlossene Fläche aufgenommen. Dabei wurden auch anstehende Investitionen im Abwasserbereich bis zum Jahr 2040 berücksichtigt. Die Globalberechnung verteilt die bisherigen und zukünftigen Investitionskosten auf alle erschlossenen und noch zu erschließenden Flächen unter Berücksichtigung der zulässigen Bebauung laut Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Für unbeplante Innenbereiche wurde die zulässige Bebauung anhand der vorhandenen Nutzung ermittelt. Die Stadt Kuppenheim beauftragte das Fachbüro Schneider & Zajontz aus Heilbronn mit der Erstellung der Globalberechnung, das bereits seit Jahren erfolgreich die Kalkulation der Abwassergebühren übernimmt.
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Globalberechnung Stand Juni 2025 und den insgesamt 19 Beschlüssen zu. Der Abwasserbeitrag für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird auf 3,34 €/m2 zulässiger Geschossfläche festgesetzt und für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung auf 3,41 €/m2 festgesetzt.
Änderung der Abwassersatzung der Stadt Kuppenheim aufgrund der Fortschreibung der Globalberechnung für Kanalbeiträge
Aufgrund der Neuermittlung der Kanalbeiträge durch Fortschreibung der Globalberechnung ist die Abwassersatzung zu ändern.
Der Gemeinderat stimmte der 6. Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Kuppenheim zu.