Rückblick auf die Gemeinderatssitzung der Stadt Kuppenheim vom 02.03.2026
Bericht über die Schulsozialarbeit an der Favoriteschule Grund- und Werkrealschule sowie an der Werner-von-Siemens-Realschule Kuppenheim mit Beschluss zur Verlängerung der Verträge mit dem Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V.
In der Gemeinderatssitzung haben die beiden Schulsozialarbeiter Peter Marx und Kerstin Wäldele über die Schulsozialarbeit an der Werner-von-Siemens-Realschule und der Favoriteschule Grund- und Werkrealschule berichtet. An der Werner-von-Siemens-Realschule (502 Schülerinnen und Schüler) ist eine 100 %- Stelle eingerichtet, an der Favoriteschule (448 Schülerinnen und Schüler) eine 88,46 %-Stelle. Die Schulsozialarbeiterin der Favoriteschule ist auch für die Grundschule der Gemeinde Bischweier tätig. Die Schulsozialarbeit umfasst insbesondere Einzelfallhilfe, Klassen- und Gruppenangebote, Präventionsarbeit, Elternarbeit, Beratung von Lehrkräften und Schulleitung sowie Netzwerkarbeit. Sie ist damit ein wichtiges Bindeglied im schulischen Alltag. Die für beide Stellen anfallenden Kosten liegen bei rd. 186.585 €. Nach Abzug der Förderpauschalen von Land und Landkreis ergibt sich ein Finanzierungsanteil für die Stadt Kuppenheim in Höhe von 115.399 €. Dies entspricht einem Finanzierungsanteil von rd. 62%. Ursprünglich hatte das Land zugesagt, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit zu jeweils ein Drittel erfolgen soll. Erfreulich ist, dass die beiden Fördervereine der Schulen sowie die Gemeinde Bischweier sich an der Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligen.
Der Gemeinderat hat die Fortführung der Schulsozialarbeit an beiden Schulen beschlossen. Die Stadt setzt damit die bewährte Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für den Landkreis Rastatt e. V. bis zum 31. Juli 2028 fort. Aufgrund gestiegener Personalkosten erhöhen sich die städtischen Zuschüsse in den kommenden Schuljahren um rd. 16.300 €. Der Gemeinderat unterstützt die Weiterführung dennoch ausdrücklich, da die Schulsozialarbeit ein wichtiger Bestandteil des schulischen Angebots und der Präventionsarbeit ist.
Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Kuppenheim
In der öffentlichen Sitzung am 02.02.2026 sowie in einer Klausurtagung des Gemeinderates wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vorgestellt und vom Gemeinderat vorberaten.
In der öffentlichen Sitzung am 02.03.2026 wurde der Haushalt 2026 nun formal verabschiedet. Der Ergebnishaushalt 2026 plant mit einem Defizit in Höhe von 6,2 Mio. €. Insbesondere die schlechte Konjunktur und damit einhergehende stark rückläufige Gewerbesteuererträge belasten das Planergebnis 2026. Konnte im Jahr 2025 noch mit Gewerbersteuererträgen in Höhe von 6 Mio. € geplant werden, so musste der Haushaltsansatz 2026 der Gewerbesteuer auf 2,5 Mio. € reduziert werden. Schon jetzt ist erwartbar, dass auch dieser Haushaltsansatz im Ergebnis deutlich unterschritten wird. Im Jahr 2026 werden derzeit Gewerbesteuererträge nur in Höhe von 600.000 € veranlagt. Dieser Ertragseinbruch stellt die Haushaltslage in Kuppenheim vor große Herausforderungen und führt zu einer sehr angespannten Haushaltslage.
Das hohe Defizit des Ergebnishaushaltes macht eine weiterhin strikte Haushaltsdisziplin und ein konsequentes Controlling erforderlich. Gegebenenfalls sind auch weitere Einsparungen oder Verschiebungen von Maßnahmen notwendig.
Der im Jahr 2026 hohe Zahlungsmittelbedarf des Ergebnis- und Finanzhaushaltes (7.216.870 €) kann aufgrund der sehr guten Kassenliquidität der Stadt Kuppenheim ohne eine Kreditaufnahme finanziert werden. Der Kassenbestand der Stadt Kuppenheim beträgt zum 01.01.2026: 20.431.034 €.
Die Verschuldung des Kommunalhaushaltes beträgt zum 31.12.2026 in Summe 194.438 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt liegt somit deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Im Laufe des Jahres 2028 wird die Stadt Kuppenheim nach aktueller Planung schuldenfrei sein.
In den folgenden Tabellen sind die wesentlichen Finanzzahlen und Projekte des Haushaltsjahres 2026 aufgeführt.
Wesentliche Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes:
Umfangreiche Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen i.H.v. 1.345.000 € (Gebäude, Grundstücke, Straßen, Abwasser, bewegliches Vermögen) geplant
Neben dem laufenden Unterhalt der Gebäude und Außenanlage sind folgende wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen geplant:
Der Gemeinderat hat dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für 2026 einstimmig zugestimmt.
2. Änderung des Bebauungsplans "Hardrain" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB- Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB- Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat die 2. Änderung des Bebauungsplans „Hardrain“ im beschleunigten Verfahren als Satzung beschlossen. Zuvor wurden die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beraten und abgewogen; Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein. Die Planung wurde insbesondere um Hinweise zum Hochwasser- und Grundwasserschutz, zum Umgang mit Niederschlagswasser sowie zu weiteren umwelt- und sicherheitsrelevanten Aspekten ergänzt. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Verfahren abgeschlossen.
Änderungen im Baugesetzbuch- Information zum sogenannten Bau-Turbo
Der Gemeinderat wurde über die Änderungen im Baugesetzbuch („Bau-Turbo“) informiert. Ziel der zum 30.10.2025 in Kraft getretenen Neuregelung ist es, den Wohnungsbau zu beschleunigen und insbesondere Nachverdichtungen sowie Umnutzungen zu Wohnzwecken zu erleichtern. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von Bebauungsplänen oder den bisherigen Vorgaben im Innenbereich zugelassen werden. Voraussetzung ist jedoch stets die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür kommunale Leitlinien zu erarbeiten und bei Bedarf die Hauptsatzung anzupassen. Über konkrete Anträge entscheidet weiterhin der Gemeinderat.
Bebauungsplan „Weißling, Oberau“- Weitere Vorgehensweise
Des Weiteren hat sich der Gemeinderat mit der Zukunft des Bebauungsplans „Weißling, Oberau“ (Oberndorf) befasst. Das Gebiet ist nahezu vollständig bebaut; viele Gebäude befinden sich inzwischen im ersten Sanierungszyklus. In diesem Zusammenhang wurden vermehrt Wünsche nach Anbauten und Dachgeschossausbauten zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums an die Stadt herangetragen. Für den bestehenden, bebauten Bereich soll der Bebauungsplan jedoch nicht geändert werden. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen („Bau-Turbo“) können Anbauten, Aufstockungen oder eine Bebauung in zweiter Reihe künftig im Einzelfall auch ohne Planänderung ermöglicht werden.
Der bislang unbebaute südliche Teil des Plangebiets soll hingegen nicht weiterentwickelt werden. Aufgrund hoher Erschließungskosten sowie naturschutzrechtlicher Anforderungen wird für diesen Bereich die Aufhebung des Bebauungsplans eingeleitet.
Sanierung und Neugestaltung der Jahnstraße – Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat hat die Sanierung und Neugestaltung der Jahnstraße beschlossen und den Auftrag an die Firma Weiss GmbH Tief- und Straßenbau aus Baden-Baden vergeben, welche nach öffentlicher Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Jahnstraße dient als wichtige Zufahrt zur Grundschule Oberndorf, zur Sporthalle sowie zum Kindergarten „Villa Kunterbunt“ und befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Insbesondere durch die laufende Schulsanierung wurde die Straße zusätzlich belastet, sodass eine grundlegende Erneuerung auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit erforderlich ist. Im Zuge der Maßnahme werden Fahrbahn und Gehwege vollständig erneuert, Parkflächen neu geordnet, Grünbeete angelegt und die Straßenbeleuchtung modernisiert. Zudem werden die Kanalisation und die Wasserversorgungsleitungen durch die eneREGIO GmbH erneuert. Der Kindergarten „Villa Kunterbunt“ erhält außerdem eine neue barrierefreie Rampe. Die Auftragssumme beträgt rund 816.000 € brutto, wovon etwa 738.000 € auf die Stadt entfallen. Damit liegt das Ausschreibungsergebnis deutlich unter den im Haushalt eingeplanten Mitteln. Der Baubeginn ist für April 2026 vorgesehen, die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund ein Jahr. Während dieser Zeit wird die Jahnstraße voll gesperrt sein, die fußläufige Erreichbarkeit bleibt jedoch gewährleistet.
Für die Maßnahme wurden von der Stadt Kuppenheim Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Höhe von 229.000 € beantragt. Bedauerlicherweise haben das Ministerium für Ländlichen Raum und das Regierungspräsidium den Förderantrag nicht bewilligt. Hauptgrund war, dass der zuständige Koordinierungsausschuss, bestehend aus Landkreis und zwei weiteren Mitgliedern, der Auffassung war, dass die Jahnstraße in Oberndorf nicht zur Ortsmitte von Oberndorf gehört. Aus Sicht der Verwaltung und des Gemeinderates ist dies nicht nachvollziehbar. Daher wird die Verwaltung nochmals bei den Bewilligungsbörden hinsichtlich der Beurteilung des Förderantrags intervenieren.
Schlussbericht zum Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke über den Gewerbekanal im Bereich Bannstraße / Am Kanaldamm
Die Geh- und Radwegbrücke über den Gewerbekanal im Bereich Bannstraße/Am Kanaldamm wurde aufgrund ihres schlechten Zustands durch einen Neubau ersetzt. Die alte Brücke war zu schmal und entsprach nicht mehr den Richtlinien. Der Neubau in Aluminiumfachwerkkonstruktion ist 12,50 Meter lang und vier Meter breit. Gleichzeitig wurde die Verkehrsführung für Radfahrende durch zwei Radverkehrsschleusen verbessert.
Die Baukosten lagen bei insgesamt 410.492 € brutto, einschließlich Nebenkosten und Nachträgen und unterschreiten den Haushaltsansatz um 99.507,55 € brutto. Die Stadt erhielt Fördermittel in Höhe von 268.180 €, sodass der Eigenanteil bei 142.312 € liegt. Der Gemeinderat nahm den Schlussbericht zur Kenntnis und genehmigte die Kosten sowie die Nachträge.
Finanzierungsbeteiligung an der Einrichtung von zwei Bushaltestellen für die Gewerbegebiete an der Landesstraße L67
Um die nördlichen Gewerbegebiete besser an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden, werden an der L67 zwei neue Bushaltestellen eingerichtet. Diese befinden sich am Kreisverkehr L67 / Fritz-Minhardt-Straße in der Nähe des Anschlusses der Firma „VEGA“. Die Haltestellen werden barrierefrei gestaltet und erhalten ein taktiles Blindenleitsystem. Zusätzlich wird ein Warte- und Pausenbereich für die Busfahrer eingerichtet. Mit den Bauarbeiten soll ab April 2026 begonnen werden, sodass die Haltestellen voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 in Betrieb genommen werden können. Die Finanzierung wird zwischen der Stadt Kuppenheim, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Mercedes Benz AG abgestimmt. Sollte das Regierungspräsidium die Kosten nicht rechtzeitig übernehmen, wird die Stadt vorläufig einspringen, wobei die Ausgaben später erstattet werden. Die für die Planung der Haltestellen sowie die Erweiterung der Straßenbeleuchtung notwendigen Mittel sind derzeit nicht im Haushalt vorgesehen, sodass hierfür außerplanmäßige Ausgaben im Rahmen der Erschließungsarbeiten „Ober-Hardrain“ anfallen. Im Falle einer vorläufigen Kostenübernahme durch die Stadt für das Regierungspräsidium würden diese ebenfalls als außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 erfasst.
Ersatzbeschaffung von Trennvorhängen für die Großsporthalle – Auftragsvergabe
In der Großsporthalle am Cuppamare werden die beiden Trennvorhänge, die die Spielfelder unterteilen, nach über 45 Jahren erneuert. Die bisherigen Vorhänge wiesen Materialermüdung und Sicherheitsmängel auf, sodass ein Austausch dringend erforderlich war. Für die Erneuerung der Anlagen wurden insgesamt fünf Fachfirmen angefragt. Die Firma TRENNTEC Trennsysteme GmbH aus Hilden hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und wurde mit Lieferung, Montage und sachverständiger Abnahme der neuen Trennvorhänge beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 72.807 € brutto und liegen damit im geplanten Haushaltsbudget. Die Erneuerung ist für die Pfingstferien 2026 vorgesehen.
Beitritt zum Starken Bündnis gegen sexualisierte Gewalt im Landkreis Rastatt - Information
Im Rahmen des Pilotprojekts „Starkes Bündnis gegen sexualisierte Gewalt“ arbeiten die Landkreisverwaltung und die Fachberatungsstelle Feuervorgel Rastatt e.V. im Landkreis Rastatt zusammen. Ziel ist es, ein starkes Netzwerk aufzubauen, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt verbessert, Präventions- und Schutzkonzepte entwickelt und Fachkräfte unterstützt. Auch die Stadt Kuppenheim ist dem Bündnis beigetreten und engagiert sich aktiv für mehr Schutz und Prävention vor Ort.
Einstellung des Betriebs des Waldkindergarten „Kuppenheimer Waldwichtel“
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Betrieb des Waldkindergartens „Kuppenheimer Waldwichtel“ zum 1. April 2026 einzustellen. Der Beschluss ist dem Gremium nicht leichtgefallen, wurde jedoch nach eingehender Beratung und Abwägung der aktuellen Situation gefasst. Der Waldkindergarten besteht seit November 2016 und wurde im Jahr 2021 von ursprünglich zehn auf 20 genehmigte Plätze erweitert. Nach einer erfolgreichen Phase mit zeitweise bis zu 19 betreuten Kindern sind die Anmeldezahlen in den vergangenen zwei Jahren jedoch deutlich zurückgegangen. Zum Stichtag 1. März 2026 sind nur noch fünf Kinder angemeldet. Trotz verschiedener Werbemaßnahmen liegen bis Ende des Jahres lediglich zwei weitere Anmeldungen vor.
Parallel dazu sind die laufenden Betriebskosten, insbesondere durch Tarifsteigerungen im Personalbereich sowie gestiegene Sachkosten, kontinuierlich angestiegen. Während die Aufwendungen steigen, sinken die Erträge aufgrund der geringen Kinderzahl. Für das Jahr 2026 ist ein Defizit von rund 189.500 € eingeplant. Die rechnerischen Kosten pro betreutem Kind würden damit bei rund 37.900 € jährlich liegen und damit deutlich über den durchschnittlichen Kosten in den übrigen Kindertageseinrichtungen der Stadt. Zusätzlich wären Investitionen in Höhe von rund 155.000 € erforderlich, um behördliche Vorgaben zur Wasser- und Abwasserversorgung umzusetzen.
Die betroffenen Eltern wurden frühzeitig und transparent über die Situation informiert. Für die derzeit betreuten Kinder wurde ein Wechsel in eine andere Kindertageseinrichtung in Kuppenheim organisiert. Ziel ist es, den Kindern einen möglichst reibungslosen Übergang zu ermöglichen und sofern organisatorisch möglich, einen gemeinsamen Wechsel zu gewährleisten. Mit der Einstellung des Betriebs reduziert sich die Zahl der Kindergartenplätze in Kuppenheim von 295 auf 275 Plätze. Nach aktuellem Stand können alle vorgemerkten Kinder bis zum Ende des Kindergartenjahres 2025/2026 aufgenommen werden. Mögliche Engpässe ab dem Frühjahr 2027 sollen übergangsweise durch flexible Lösungen innerhalb der bestehenden Einrichtungen überbrückt werden, bis der neue Kindergarten in der Adlerstraße zum Kindergartenjahr 2027/2028 fertiggestellt ist. Der Gemeinderat bedauert die notwendige Entscheidung, sieht jedoch momentan angesichts der dauerhaft niedrigen Anmeldezahlen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine tragfähige Perspektive für einen Weiterbetrieb des Waldkindergartens.