Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerung für Gartenabfall und Bodenmaterial Bad Rotenfels“ sowie zur 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Gaggenau

Aktuell befindet sich der Gartenabfallplatz von Bad Rotenfels direkt an der Kreisstraße im nordwestlichen Bereich des Industriegebiets. Aufgrund der geplanten Erweiterung der Firma Lang Recyling muss dieser weichen. Als Ersatz sieht die Stadt Gaggenau eine Fläche am südwestlichen Rand des Industriegebiets vor, am Ende der Josef-König-Straße neben einem Holzverarbeitungsbetrieb.
Beide Standorte sind in der Abbildung dargestellt.

Abbildung: Bisheriger (rot markiert) und geplanter (blau markiert) Platz für die Lagerung von Gartenabfall und Bodenmaterial

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen hat der Gemeinderat der Stadt Kuppenheim den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Da hierfür auch Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans notwendig sind, erfolgte dies im Parallelverfahren. Die Stadt Kuppenheim, als Nachbarkommune, wurde zur Abgabe einer Stellungnahme zu den beiden Verfahren aufgefordert. An der vorgesehenen Stelle befindet sich eigentlich ein Biotop, das sich zuvor innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets befand. Zwar wurde angegeben, dass verschiedene alternative Standorte geprüft wurden - konkrete Optionen oder deren Bewertungskriterien sind den Unterlagen jedoch nicht zu entnehmen. Umweltprüfung, Lärmgutachten sowie Staub- und Geruchsprognosen wurden bereits von der Stadt Gaggenau in Auftrag gegeben, liegen jedoch noch nicht vor. Inwieweit insbesondere der Stadtteil Oberndorf betroffen sein könnte, kann daher erst nach Vorlage der Gutachten beurteilt werden. Aus Sicht der Stadt Kuppenheim sind dabei auch bestehende Vorbelastungen durch das Industriegebiet und die geplante Erweiterung von Lang Recycling zu berücksichtigen. Der Gemeinderat genehmigte die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gm. § 4 Abs. 1 BauGB
zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerplatz für Gartenabfall und Bodenmaterial Bad Rotenfels“ sowie zur 10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans.

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