Neue Polizeiverordnung ab 2021 – Gemeinderat beschließt weitere Benutzungssatzungen für öffentliche Einrichtungen

Der Gemeinderat hat zuletzt im Jahr 2007 dem Erlass einer Polizeiverordnung der Stadt Kuppenheim gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern zugestimmt. Gemäß Polizeigesetz können die allgemeinen Polizeibehörden zur Wahrneh­mung ihrer Aufgaben polizeiliche Ge- oder Verbote erlassen. Eine solche Polizei­verordnung bezweckt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, die Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum sowie den Schutz vor Immissionen auf dem Gebiet der Stadt Kuppenheim. Sie ergänzt die Gesetzgebung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Die Gemeinden als Ortspolizeibehörden und damit als allgemeine Polizeibehörde sind zum Erlass von Polizeiverordnungen befugt.  Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert im Rahmen des Streifendienstes vor allem in den Abend- und Nachtstunden öffentliche Plätze, verfolgt Lärmbelästigungen, geht gegen Verunreinigungen auf den Straßen und gegen unerlaubte Plakatierungen vor. Für den Erlass einer Polizeiverordnung ist der Bürgermeister zuständig. Polizeiverordnungen, die länger als einen Monat gelten sollen, bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats. Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die derzeitige Polizeiverordnung der Stadt Kuppenheim trat am 02.03.2007 in Kraft und wurde seitdem nicht verändert. Daher stimmte der Gemeinderat zu, die derzeitig gültige Polizeiverordnung den aktuellen Sicherheits- und Ordnungsbedürfnissen der Stadt Kuppenheim anzupassen und neu zu fassen.  Neu aufgenommen wurden u. a. Regelungen zum Lärmschutz bei Haus- und Gartenarbeiten und zur Ablagerung von Grünschnitt in Wald- und Grünanlagen. In die Neufassung wurde u. a. auch ein neuer Abschnitt zur „Bekämpfung von Ratten“ eingefügt. Der neu in die Polizeiverordnung eingefügte Abschnitt regelt beispielsweise, wer zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden kann, welche Mittel eingesetzt werden dürfen und welche Schutzvorkehrungen für Mensch und Umwelt getroffen werden müssen. Die gesamte Neufassung der Polizeiverordnung finden Sie in dieser Ausgabe des Amtsblattes unter „Amtliche Bekanntmachungen Kuppenheim“. Die Polizeiverordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Ergänzend zur neuen Polizeiverordnung war es notwendig, für bestimmte öffentliche Bereiche weitere Benutzungssatzungen zu erlassen. So beschloss der Gemeinderat nach intensiver Diskussion Satzungen zur Benutzung von Ballspiel- und Bolzplätzen, Benutzung der Schulgelände, Benutzung der Spielplätze, Benutzung der Sportstätten sowie zur Benutzung des Bürgerparks und der Boule-Anlage der Stadt Kuppenheim zum 01.01.2021. Diese Benutzungssatzungen werden im kommenden Amtsblatt in der Kalenderwoche 44 veröffentlicht.

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