Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kuppenheim

Der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze wird im Feuerwehrgesetz geregelt. Die Verwaltung ist verpflichtet, regelmäßig den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kuppenheim neu zu kalkulieren. Die letzte Kalkulation auf Grundlage der Gesetzesänderung sowie der dazugehörige Gemeinderatsbeschluss erfolgte im Jahr 2016.Im Rahmen der diesjährigen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Verwaltung angehalten, den Kostenersatz auf Grundlage der Jahre 2018-2022 neu zu kalkulieren.Die Neuregelungen zu den Stundensätzen für ehrenamtliche Einsatzkräfte, Auslagen und Aufwandsentschädigung, Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge, weiterer Kostenersatz sowie Verwaltungsgebühren wurden in einer neuen Satzung geregelt. Dieser Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kuppenheim stimmte der Gemeinderat zu. Auf die entsprechende Veröffentlichung der Satzung wird verwiesen.

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