Kurzzeitparkzone auf dem Parkplatz in der Kuppenheimer Wilhelmstraße eingerichtet
Der Gemeinderat hat Ende April 2026 das Parkraumkonzept der Stadt Kuppenheim überprüft. Für den Parkplatz in der Wilhelmstraße beschloss der Gemeinderat, insgesamt 7 Stellplätze als Kurzzeitparkzone auszuweisen. Nach einem Abstimmungsgespräch mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei im Rahmen einer Verkehrsschau wurde die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erteilt. Auf den 7 Stellplätzen ist werktags von 8 bis 19 Uhr das Parken mit Parkscheibe für 1,5 Stunden erlaubt.
Die vier neuen Kurzzeitparkplätze auf dem Parkplatz in der Wilhelmstraße
Neben dem Behindertenparkplatz sind nun drei weitere Kurzzeitparkplätze ausgewiesen
Für die weiteren Stellplätze auf dem Parkplatz in der Wilhelmstraße bleibt es beim Parken ohne Parkscheibenregelung und bei den Stellplätzen in der Wilhelmstraße bis Schulstraße bleibt es bei der Regelung „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“.

