Rückblick auf die Gemeinderatssitzung der Stadt Kuppenheim vom 21.10.2025
Strategie zur Fortführung der Städtebauförderung im Stadtgebiet und Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
Seit 2010 wurden im Sanierungsgebiet "Murgvorstadt/Wörtel" zahlreiche private und öffentliche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Darunter die Neugestaltung der Luisen- und Karlstraße, der Umbau des SV 08-Clubhauses zum Kindergarten "Villa Picolino" sowie der Neubau der Veranstaltungshalle. Insgesamt wurden über 4,5 Mio. € an Fördermitteln fast vollständig abgerufen.
Um an diesen Erfolg anzuknüpfen, plant die Stadt Kuppenheim bereits jetzt die Beantragung eines neuen Sanierungsgebietes für das Jahr 2027. Voraussetzung dafür ist, ein neues Stadtentwicklungskonzept. Begleitet wird das Projekt durch die STEG Stadtentwicklung GmbH.
Für das Stadtentwicklungskonzept "Strategie Kuppenheim 2040" wurden Kosten in Höhe von rund 49.600 € kalkuliert. Zusätzlich soll ein integriertes gebietsbezogenes Entwicklungskonzept zur Antragstellung erstellt werden. Beide Angebote wurden dem Gemeinderat vorgestellt und beauftragt.
Die vorbereitenden Untersuchungen für das neue Sanierungsgebiet sind ab 2027 vorgesehen und förderfähig. Ziel ist es, auch künftig städtebauliche Missstände gezielt zu beheben und die Lebensqualität in Kuppenheim weiter zu steigern. Eine erfolgreiche Antragsstellung wäre auch für die Finanzierung der städtischen Infrastruktur elementar wichtig.
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Vereine und Organisationen der Stadt Kuppenheim zum 01.01.2026 - Vereinszuschüsse werden erhöht
Der Gemeinderat Kuppenheim hat wichtige Anpassungen an der "Richtlinie zur Förderung der Vereine und Organisationen" beschlossen, um das vielfältige ehrenamtliche Engagement weiter zu stärken. Ab dem 01.01.2026 werden die gestaffelten Zuschüsse zur Kinder- und Jugendförderung um 10 % erhöht. Damit steigt die jährliche Gesamtförderung in diesem Bereich auf rund 9.075 €. Gefördert werden weiterhin ausschließlich in Kuppenheim wohnhafte, aktive Jugendliche unter 18 Jahren.
Ab dem 01.01.2026 werden die besonderen Förderzuschüsse für die örtlichen Vereine um 30 % erhöht. Besonders Vereine mit erheblich gestiegenen Ausgaben z.B. für musikalische Leitung, Trainings- und Ausbildungsangeboten bedürfen einer erhöhten Förderung. Der jährliche Zuschuss der Stadt Kuppenheim steigt damit auf 20.815 €.
Darüber hinaus können Vereine künftig bei umfassenden energetischen Sanierungen ihrer Vereinsgebäude neben dem Investitionszuschuss von 20 % einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Kosten beantragen.
Die Stadt Kuppenheim setzt mit der Erhöhung der Vereinszuschüsse ein deutliches Zeichen für die Stärkung des Ehrenamts und das Engagement für mehr Nachhaltigkeit.
Die vollständige Richtlinie zur Vereinsförderung finden Sie unter www.kuppenheim.de.
Zuschussantrag des Tennisclub Kuppenheim 1972 e. V. zur energetischen Sanierung des Clubhauses
Der Tennisclub Kuppenheim 1972 e. V. plant eine umfassende energetische Sanierung seines Clubhauses. Die Maßnahmen umfassen die Dachsanierung, die Installation einer Photovoltaikanlage, einer Wärmepumpe sowie die Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 201.000 €.
Der Gemeinderat beschloss, den TCK auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Organisationen mit einem Zuschuss von bis zu 50.250 € zu unterstützen. Mit der Förderung würdigt die Stadt das Engagement des TCK bei der Neugestaltung des Sportgeländes und ermöglicht eine nachhaltige Zukunft des Vereins.
Satzung der Stadt Kuppenheim über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung)
Der Gemeinderat der Stadt Kuppenheim hat den Erlass einer neuen "Sondernutzungsgebührensatzung" beschlossen. Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für Nutzungen öffentlicher Straßen und Wege, die über den allgemeinen Gemeingebrauch hinausgehen.
Grundlage für die Gebührenhöhe ist ein eigenes Gebührenverzeichnis, das sich an den Regelungen umliegender Kommunen orientiert und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst wurde. Die Sondernutzung bedarf künftig einer schriftlichen Erlaubnis der Stadt.
Ziel ist eine einheitliche und rechtsverbindliche Grundlage zur Genehmigung und Abrechnung solcher Nutzungen. Unerlaubte Nutzungen können künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Eindämmung der Rattenpopulation - Verlängerung des Vertrags mit der Firma Rockstroh
Zur wirksamen Eindämmung der Rattenpopulation im Stadtgebiet wird die Stadt Kuppenheim die Zusammenarbeit mit der Firma Rockstroh GmbH, Bad Rappenau, um ein weiteres Jahr verlängern. Der neue Service-Vertrag beginnt am 01. November 2025 und läuft bis zum 31. Oktober 2026.
Im vergangenen Jahr wurden im Kanalnetz insgesamt 15 Monitoring-Boxen installiert und rund 2.000 Rattenbewegungen erfasst. Durch den gezielten Einsatz von Bekämpfungsboxen konnte die Population deutlich reduziert werden.
Für die kommende Vertragsperiode soll auf Sensorik verzichtet und stattdessen auf eine effektivere, kostengünstigere Lösung mit neuen Köderschutzboxen gesetzt werden. Das Angebot für die Fortführung der Maßnahmen beläuft sich auf rund 24.700 €.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften - Neukalkulation der Benutzungsgebühr
Der Gemeinderat der Stadt Kuppenheim hat beschlossen, die Benutzungsgebühr für städtische Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte zum 01.01.2026 von 351 € auf 368 € pro Monat und Platz anzuheben.
Die Anpassung erfolgt auf Basis einer aktualisierten Gebührenkalkulation, die die Belegungssituation, den voraussichtlichen Aufwand im Jahr 2026 sowie die Defizite der Vorjahre berücksichtigt. Auf eine vollständige Einrechnung interner Verwaltungsleistungen wurde bewusst verzichtet, um eine sozial vertretbare Gebühr sicherzustellen.
Die Änderung wird durch eine entsprechende Anpassung der Satzung wirksam. Bestehende Kostenbescheide werden mit Inkrafttreten der neuen Gebühr zum Jahresbeginn 2026 neu berechnet.
Versorgungsbetriebe Kuppenheim - Feststellung der Jahresrechnung 2023
In seiner Sitzung vom 21.10.2025 hat der Gemeinderat den Jahresabschluss der Versorgungsbetriebe Kuppenheim für das Jahr 2023 beschlossen.
Die Bilanzsumme beträgt rund 6,73 Millionen €. Die Erfolgsrechnung weist einen Jahresüberschuss von 93.110 € aus.
Der Fehlbetrag im Bereich "Parken" in Höhe von 36.458 € wird durch städtische Rücklagen ausgeglichen. Überschüsse aus den Bereichen "Erzeugung erneuerbarer Energien" und "Beteiligung an der eneREGIO GmbH" von insgesamt 77.301 € werden zur Sondertilgung von Krediten genutzt.
Die Jahresrechnung wird zur überörtlichen Prüfung an die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg weitergeleitet.
Bebauungsplan "Bann"
- Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
- Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Kuppenheim hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die Änderung des Bebauungsplans "Bann" beschlossen sowie eine Veränderungssperre erlassen, die im Oktober 2025 verlängert wurde. Nach umfassender Überarbeitung und öffentlicher Beteiligung wurde der ursprüngliche qualifizierte Bebauungsplan in einen einfachen Bebauungsplan umgewandelt.
In der Sitzung vom 26.05.2025 wurde der überarbeitete Plan mit Begründung und artenschutzrechtlicher Ersteinschätzung genehmigt und erneut öffentlich ausgelegt. Nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden im Zeitraum vom 02.06. bis 11.07.2025 sind keine weiteren Änderungen erforderlich.
Der Bebauungsplan "Bann" sowie die aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30.09.2025 wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
Es wird auf die Veröffentlichung des Bebauungsplans verwiesen.