Rückblick auf die Gemeinderatssitzung der Stadt Kuppenheim vom 11.05.2026
Städtischer Haushalt - Feststellung der Jahresrechnungen 2021 und 2022
Der Gemeinderat stellte die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2021 und 2022 der Stadt Kuppenheim gemäß § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden- Württemberg fest. Demnach erzielte die Stadt im Haushaltsjahr 2021 in der Ergebnisrechnung einen Überschuss von rund 2,08 Millionen Euro. Die Bilanzsumme stieg auf etwa 85,46 Millionen Euro, während die Liquidität am Jahresende bei 14,6 Millionen Euro lag.
Für das Haushaltsjahr 2022 fiel das Ergebnis noch positiver aus: Die Ergebnisrechnung wies einen Überschuss von rund 7,56 Millionen Euro aus. Die Bilanzsumme stieg auf etwa 93,74 Millionen Euro. Die Liquidität betrug 14,36 Millionen Euro.
Favoriteschule Kuppenheim - Sachstand zur Schulbetreuung und Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an der Favorite-Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 - Aktueller und zukünftiger Raumbedarf an der Favoriteschule - Weitere Vorgehensweise
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht in Baden-Württemberg ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Für die Favorite-Grundschule in Kuppenheim bedeutet dies, dass das bestehende Angebot in Verbindung mit den städtischen Betreuungsangeboten weiterhin unverändert fortgeführt wird.
Im jetzigen Schuljahr werden insgesamt 286 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, davon sind 175 für die Angebotsformen „verlässliche Grundschule“ bzw. „flexible Nachmittagsbetreuung“ angemeldet. Im Schuljahr 2026/2027 werden an der Favorite-Grundschule in Kuppenheim voraussichtlich sieben Räume für die Schulbetreuung benötigt. Nach den aktuellen Anmeldungen für die Schulbetreuung sind die vorhandenen Räume ausgelastet. Im kommenden Schuljahr können an der Grundschule Oberndorf zwei zusätzliche Räume für die Schulbetreuung genutzt werden. Dennoch bleiben die Räumlichkeiten voll ausgelastet. Angesichts steigender Betreuungszahlen ist daher der Neubau einer Mensa mit drei weiteren Räumen für die Ganztagesbetreuung vorgesehen. Die Planungsleistungen für den zweigeschossigen Erweiterungsbau wurden am 07.04.2026 EU- weit ausgeschrieben. Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von rund 2,86 Millionen Euro wurde bereits positiv beschieden, die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf rund 5,8 Millionen Euro. Der Erweiterungsbau soll zusätzliche Räume für die Schulbetreuung bereitstellen, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden. Zugleich umfasst das Raumkonzept auch um eine Mensa, die Platz für max. 130 Schülerinnen und Schüler bietet. Derzeit wird das Mittagessen zwischen beengten Verhältnissen im Werkraum ausgegeben. In der Sitzung wurden das Raumkonzept, auf Grundlage einer im Jahr 2024 durchgeführten Machbarkeitsstudie vorgestellt und verschiedene Varianten erörtert. Der Gemeinderat nahm den aktuellen Sachstand zur Schulbetreuung und dem Raumbedarf ab dem Schuljahr 2026/27 zur Kenntnis und beschloss die Planungen auf Grundlage der Machbarkeitsstudie des Büros DUplus Hunzinger Krug Architekten weiterzuverfolgen.
Neufassung der „Entgeltordnung für die Schul- und Ferienbetreuungsangebote der Stadt Kuppenheim an der Favoriteschule“ ab 1. August 2026
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Entgeltordnung für die Schul- und Ferienbetreuung an der Favorite-Grundschule zum 1. August 2026 beschlossen. Ziel ist es, den Kostendeckungsgrad der Schulbetreuung von derzeit 65 % auf rund 75 % zu erhöhen, da gestiegene Personal- und Sachkosten eine Anpassung erforderlich machen. Die Elternentgelte für alle Betreuungsangebote – „verlässliche Grundschule“, „flexible Nachmittagsbetreuung“ und „Ferienbetreuung“ – werden demnach erhöht. Die untenstehende Tabelle zeigt die Beiträge für das erste und zweite Kind. Für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie bleibt die Teilnahme weiterhin beitragsfrei. Das Mittagessen wird von 5,00 € auf 5,50 € pro Essen angepasst. Trotz der Erhöhung bleiben die Entgelte deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Angebote in der Region. Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg werden künftig nur noch für rechtsanspruchserfüllende Ganztagsangebote gewährt, während die Förderung des Landes für das Betreuungsangebot der verlässlichen Grundschule an Ganztagsschulen entfallen und die Zuschusssystematik sich grundlegend ändern wird. Die genaue Förderungshöhe für das Jahr 2027 kann daher nicht vorausgesagt werden. Sollten sich die Förderbedingungen ändern, könnten weitere Anpassungen der Elternentgelte notwendig werden.
Schülerbeförderung der Grundschüler von Kuppenheim nach Oberndorf im Schuljahr 2026/2027 – Auftragsvergabe
Nach Abschluss der Sanierung der Grundschule Oberndorf können ab dem Schuljahr 2026/2027 alle vier Klassen wieder vor Ort unterrichtet werden. Da die Schülerzahlen in Oberndorf nicht ausreichen, werden Kinder aus Kuppenheim zusätzlich nach Oberndorf gebracht und wieder zurück befördert. Die Beförderung wurde für das Schuljahr 2026/2027 nun erneut ausgeschrieben, da der bestehende Vertrag zum Schuljahresende ausläuft. Im Rahmen der Vergabe wurden fünf Vergleichsangebote eingeholt, drei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Gesamtkosten betragen für 190 Fahrten etwa 109.782 € brutto. Die Kosten werden größtenteils dem Landratsamt Rastatt in Rechnung gestellt; die Stadt Kuppenheim trägt einen Eigenanteil von ca. 5.000 € für rund 40 Schüler. Die Firma Reiss Reisen Omnibusbetrieb GmbH aus Baden-Baden hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat hat dem Vertragsabschluss zugestimmt.
Kindergarten "Villa Picolino" - Bauantrag zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses sowie Umnutzung des Erdgeschosses und Errichtung eines Kinderwagenunterstandes
Aufgrund fehlender Kapazitäten und der Nutzung von einem Mehrzweckraum, plant die Stadt Kuppenheim die Umnutzung des Dachgeschosses im Kindergarten „Villa Picolino“. Geplant ist, dort Personal- und Besprechungsräume sowie einen Elterngesprächs- und Inklusionsraum einzurichten. Gleichzeitig wird im Erdgeschoss ein zusätzlicher Raum für Mal-, Werk- und Gruppenarbeiten geschaffen. Die Planung ermöglicht eine effizientere Betreuung aller Kinder auf einer Ebene, ohne die Nutzung der Toiletten oder die Fluchtwege zu beeinträchtigen. Auf die ursprünglich vorgesehene Fluchttreppe über das Flachdach kann verzichtet werden, wodurch erhebliche Kosten in Höhe von 150.000 € eingespart werden können. Auch ein überdachter Kinderwagenabstellplatz und zusätzliche Fahrradstellplätze werden im Zuge des Umbaus errichtet. Die Genehmigungsunterlagen wurden bereits im März 2026 beim Landratsamt Rastatt eingereicht. Mit der Baugenehmigung ist voraussichtlich im Juli 2026 zu rechnen, sodass die Arbeiten bereits in den Sommerferien beginnen und bis Herbst 2026 abgeschlossen sein sollen. Der Gemeinderat hat der vorgestellten Genehmigungsplanung zugestimmt sowie das kommunale Einvernehmen für die Nutzungsänderung und den Kinderwagenunterstand erteilt. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten nach Baugenehmigung umzusetzen.
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau Turbo") - Vorstellung und Beschluss der kommunalen Leitlinien
Der Gemeinderat hat Leitlinien für die Anwendung des neuen „Bau-Turbos“ beschlossen. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus erleichtert schnellere Genehmigungen für Bauprojekte, während die kommunale Planungshoheit gewahrt bleibt. Die dem Gemeinderat vorgestellten Leitlinien enthalten Vorgaben für Zustimmungsvoraussetzungen und einen Negativkatalog, um Bauvorhaben sachgerecht, transparent und einheitlich zu bewerten. Der Gemeinderat beschloss, im Vorfeld zum Inkrafttreten der geänderten Hauptsatzung, die Entscheidung über Zustimmungen zu Bauvorhaben nach § 36a BauGB dem Technischen Ausschuss zu übertragen.
Antrag auf Baugenehmigung und Antrag auf Befreiung: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, Flst-Nr.: 6093/0, Pfaffenackerstr. 3 nach § 31 Abs. 3 BauGB („Bau Turbo“)
Der Gemeinderat hat dem Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten auf dem Grundstück Pfaffenackerstraße 3 in Kuppenheim zugestimmt. Da der Bebauungsplan nur fünf Wohneinheiten zulässt, wurde die Genehmigung im Rahmen des neuen „Bau-Turbos“ nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die Zustimmung ist an die Auflage gebunden, dass mindestens drei Wohnungen dauerhaft an Mitarbeiter von Kuppenheimer Pflegeeinrichtungen vermietet werden. Sollte dies nicht direkt in der Baugenehmigung durch das Landratsamt Rastatt festgeschrieben werden, wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und Bauherrschaft abgeschlossen.
Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Reinigungs- und Hygieneartikel
Die Stadt Kuppenheim bezieht seit mehreren Jahren Reinigungs- und Hygieneartikel von der Firma Lichter & Kraft GmbH aus Bischweier. Die Lieferungen erfolgen zuverlässig, zeitnah und mit Sonderkonditionen. Da der bestehende Vertrag zum 31. Dezember 2026 ausläuft, hat der Gemeinderat den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung mit der Firma beschlossen. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und läuft über zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028.