Rückblick auf die Gemeinderatssitzung der Stadt Kuppenheim vom 27.07.2026

Einrichtung eines offenen Kinder- und Jugendtreffs im ehemaligen Saunabereich des Cuppamare – Verabschiedung einer Konzeption sowie einer Hausordnung

Der Gemeinderat hat die pädagogische Konzeption sowie die Hausordnung für den neuen offenen Kinder- und Jugendtreff beschlossen. Beide Grundlagen wurden von der Verwaltung gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendforum erarbeitet, wobei die aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ein zentraler Bestandteil des Prozesses war. Die Konzeption bildet künftig die Grundlage für die pädagogische Arbeit, während die Hausordnung ein respektvolles und gutes Miteinander im Jugendtreff sicherstellen soll. Darüber hinaus wird derzeit an einem Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gearbeitet. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in Bildungs-, Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen bestmöglich zu schützen sowie Fachkräfte für Prävention und den professionellen Umgang mit Verdachtsfällen zu sensibilisieren.

Klimaschutzkonzept der Stadt Kuppenheim

- Information über die Fortschreibung und die Maßnahmenumsetzung

- Vorstellung des Klimasteckbriefs und der Entwicklung der CO2-Bilanz auf der Gemarkung

Gemeinsam mit den Kommunen der RegioENERGIE schreibt die Stadt Kuppenheim ihr Klimaschutzkonzept fort. Nach fast zehn Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und die bisherigen Ergebnisse ausgewertet. Die aktuelle Treibhausgasbilanz zeigt eine positive Entwicklung: Gegenüber 2013 sank der Gesamtenergieverbrauch bis 2023 um 22 %, die Treibhausgasemissionen gingen um 26 % zurück.Besonders deutlich waren die Einsparungen in den Bereichen Wirtschaft, private Haushalte und Verkehrssektor. Der Ausbau der Photovoltaik konnte in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt werden, sodass inzwischen rund 22 % des Stromverbrauchs in Kuppenheim aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Von den insgesamt 57 getroffenen Maßnahmen des bisherigen Klimaschutzkonzepts innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Kuppenheim wurden bereits 37 umgesetzt. Dies entspricht einer Quote von rund 65%.  Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts erfolgt gemeinsam mit dem ifeu-Institut. Im Mittelpunkt stehen künftig praxisnahe und wirksame Maßnahmen mit hohem Potenzial zur Minderung von Treibhausgasen. Ziel ist ein schlankes Maßnahmenprogramm, das die strategische Ausrichtung der kommunalen Klimaschutzarbeit für die kommenden Jahre unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel festlegt.

Fortführung der systematischen kommunalen Klimaschutzarbeit: Zukunftskommune – Das Instrument für kommunalen Klimaschutz in Baden-Württemberg

Die Stadt Kuppenheim setzt ihre erfolgreiche Klimaschutzarbeit konsequent fort. Nachdem der European Energy Award (eea) Ende 2025 in Deutschland eingestellt wurde, soll künftig das neue Klimaschutzmanagementsystem „Zukunftskommune“ zum Einsatz kommen. Das System knüpft an die erfolgreichen Ergebnisse des eea an und bündelt Klimaschutzmaßnahmen strukturiert, praxisnah und transparent.  Die bereits erreichten Fortschritte werden übernommen und bilden zukünftig die Grundlage für die weitere Umsetzung. Begleitet wird der Prozess weiterhin von der Energieagentur Mittelbaden sowie der Klimaschutzmanagerin der RegioEnergie. Ziel ist es, Klimaschutzmaßnahmen effizient umzusetzen und die Stadt Kuppenheim auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Entwicklung weiter voranzubringen.

Klimaneutrale Kommunalverwaltung – Erstellung einer Erstuntersuchung zur klimaneutralen Wärmeversorgung des Areals Schul- und Sportzentrum Wörtel

Die Stadt Kuppenheim strebt für die Kommunalverwaltung an, bis zum Ende des Jahre 2030 klimaneutral zu sein. Wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der kommunalen öffentlichen Liegenschaften. Da die bestehende Heizzentrale (gasbetriebenes BHKW mit Gas-Spitzenlastkessel) der Werner-von-Siemens-Realschule und der Großsporthalle altersbedingt zunehmend störanfällig ist und weitere Gebäude wie das Kinder- und Jugendzentrum künftig neu an die Wärmeversorgung angebunden werden müssen, werden verschiedene klimaneutrale Versorgungskonzepte untersucht. Mit der Erstuntersuchung wurde die Energieagentur Mittelbaden beauftragt. Die Auftragssumme der beauftragten Erstuntersuchung beträgt 17.770,60 €. Der Förderbetrag beträgt 9.600,00 €. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich somit auf 8.170,60 €. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2026 zur Verfügung.

Ergänzung des Carsharing-Angebots im Stadtgebiet durch die Stadtmobil carsharing GmbH & Co. KG – Information

Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Elektrofahrzeugen der deer GmbH soll ab 2027 ein weiteres Carsharing-Fahrzeug der Stadtmobil Carsharing GmbH & Co. KG am Parkplatz Wilhelmstraße in der Stadtmitte angeboten werden. Dieser weitere Leihstandort soll das bereits vorhandene carsharing-Angebot im Stadtgebiet sinnvoll ergänzen. Das zentral gelegene Fahrzeug richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger, die ihr eigenes Auto nur selten nutzen und für alltägliche Fahrten eine flexible Alternative suchen. Für die Stadt entstehen durch die Einrichtung keine Kosten. Dagegen wird für die Nutzung des Stellplatzes für die Stadtmobil Carsharing GmbH & Co. KG eine monatliche Pacht fällig. An vergleichbaren Standorten beträgt diese rd. 30 € monatlich.

Anbau einer Mensa an der Favoriteschule in Kuppenheim – Vergabe der Planleistungen

- Objekt- und Freianlagenplanung (Architektenleistungen)

- Tragwerksplanung

- Heizung, Lüftung, Sanitär mit Küchenplanung

- Elektroplanung

Mit dem geplanten Anbau einer Mensa mit Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Favoriteschule macht die Stadt Kuppenheim einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung. In seiner Sitzung am 27.07.2026 hat der Gemeinderat die Architekten- und Fachplanerleistungen vergeben und damit den Startschuss für die weitere Planung gegeben. Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Projekt mit Fördermitteln in Höhe von rund 2,86 Mio. €. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden derzeit auf rund 5,8 Mio. € geschätzt. 
Nach einem europaweiten Vergabeverfahren wurde das Architekturbüro DUplus Hunzinger Krug Architekten PartGmbB aus Rastatt mit der Objekt- und Freianlagenplanung mit rund 441.500 € beauftragt. Die Tragwerksplanung übernimmt das Ingenieurbüro Klär und Kühnrich aus Ötigheim mit einem Auftragswert von rund 87.000 €. Für die Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär und Küchenplanung wurde das Büro KW2 Beratende Ingenieure PartGmbB aus Karlsruhe mit einer Summe von rund 228.000 € beauftragt. Die Fachplanung Elektro übernimmt das Ingenieurbüro Hübner Beratende Ingenieure PartGmbB aus Ötigheim in Höhe von rund 90.000 €. Die Planungsbüros werden zunächst stufenweise bis einschließlich der Entwurfsplanung beauftragt. Nach Abschluss der Planungen ist der Baubeginn für September 2027 vorgesehen. Die Fertigstellung des Mensaanbaus soll bis Frühjahr 2029 erfolgen.

Sanierungsmesse für private Wohngebäude am 18.10.2026

Am 18.10.2026 findet in der Veranstaltungshalle Kuppenheim eine Sanierungsmesse für private Wohngebäude statt. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer über Möglichkeiten der energetischen Sanierung zu informieren und zur Umsetzung von Maßnahmen zu motivieren. Neben dem Sanierungsmobil „Zukunft Altbau“ präsentieren sich örtliche Gewerbe und Energieberater. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten sind etwa 10 bis 15 Ausstellerstände vorgesehen, insbesondere aus den Gewerken Dach, Fassade, Heizung und Elektro. Ergänzend sind Fachvorträge zu Energieberatung, Sanierungsfahrplan, Förderprogrammen und möglichen Finanzierungslösungen geplant. Die Veranstaltung wird durch die Verwaltung und der RegioENERGIE in Kooperation mit der Energieagentur Mittelbaden organisiert und ist ein Baustein der kommunalen Klimaschutzarbeit sowie der lokalen Wirtschaftsförderung.

Ausblick Beratungskampagne „Kommunaler Klimaschutz“

Die Stadt Kuppenheim erweitert ihr Informations- und Beratungsangebot rund um die Themen energetische Sanierung und zukunftsfähige Wärmeversorgung.  In Zusammenarbeit mit der Energieagentur Mittelbaden und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen unterstützt. Für die Beratungsleistungen steht ein Budget in Höhe von 4.000 € netto zur Verfügung. Der Aufwand wird mit einer Förderung des Bundes in Höhe von 90 % bezuschusst. Im Rahmen der Beratungskampagne stehen kostenfreie Gebäude- und Heizchecks für private Haushalte zur Verfügung. Den Eigenanteil von 40 € je Beratung übernimmt die Stadt Kuppenheim, sodass insgesamt rund 70 Beratungen ermöglicht werden können. Ergänzend soll ein kostenfreier Vortragsabend unter dem Titel „Welche Heizung passt zu mir?“ stattfinden.

Nachfolgenutzung des „Cuppamare-Areals“ – Sachstand

In einem intensiven Bürgerbeteiligungsprozess zur Nachfolgenutzung des Cuppamare-Areals im vergangenen Jahr, haben die Bürgerinnen und Bürger zwei mögliche Varianten für eine Folgenutzung des Geländes erarbeitet.
 Variante 1:Saisonale Schwimmnutzung (ökologisches Freibad) mit Erweiterung Außenanlage Veranstaltungshalle (u.a. Außenbühne, Beachvolleyball) und Jugendtreff Variante 2:Sport- und Freizeitnutzung mit Erholungs- und Bewegungsangeboten, Erweiterung Außenanlage Veranstaltungshalle (u.a. Außenbühne) und Jugendtreff Der in beiden Varianten vorgesehene offene Kinder- und Jugendtreff wurde bereits umgesetzt und am 24.07.2026 eröffnet. Für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten wie ein ökologisches Freibad oder eine Sport- und Freizeitanlage sind erhebliche Investitionen erforderlich. Daher wurden durch die Stadt Kuppenheim mögliche Förderprogramme geprüft. Nachdem ein erster Antrag zur Realisierung der Variante 1 „Ökologisches Freibad“ im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Ende 2025 nicht berücksichtigt wurde, wurden am 24.03.2026 erneut Fördermittel in Höhe von 6,345 Mio. € im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beantragt. Über eine Förderung entscheidet in den kommenden Monaten der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Ergänzend wären bei Variante 1 Fördermittel über das Förderprogramm ELR möglich.

Aufhebung des Bebauungsplans „Schul-, Sport- und Freizeitzentrum, 1. Änderung – östlicher Teil „im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 4 BauGB

- Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

- Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan „Schul-, Sport- und Freizeitzentrum – 1. Änderung, östlicher Teil“ ist im Jahr 1978 (Genehmigung durch Landratsamt am 18.10.1978) in Kraft getreten. Die Erweiterung des Bebauungsplans „Schul-, Sport- und Freizeitzentrum“ hatte zum damaligen Zeitpunkt das Ziel, das Angebot im Schul- und Sportzentrum sinnvoll mit einem Standort für eine Tennishalle mit Außenbereich auszuweiten. Die damaligen Festsetzungen entsprechen heute jedoch nicht mehr den städtebaulichen Zielsetzungen. Eine Erweiterung des bestehenden Sportangebots ist an diesem Standort nicht mehr vorgesehen. Die westlich des „Soccer-Palace“ gelegene städtische Grünfläche (Flst. Nr. 146/16) soll künftig teilweise einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Geplant ist die Veräußerung einer rund 3.000 m² großen Teilfläche für den Bau einer Lagerhalle. Zur Zulässigkeit des Vorhabens soll der Bebauungsplan aufgehoben werden.  Der Gemeinderat hat beschlossen das Aufhebungsverfahren in die Wege zu leiten. Im Zeitraum vom 31.07.2026 bis 04.09.2026 findet die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Amtsblatt wird verwiesen.  

Genehmigung der Spendenangeboten/- eingänge nach § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat hat die im Jahr 2026 eingegangenen Spendenangebote geprüft und der Annahme zugestimmt. Die Verwaltung hatte zuvor bewertet, ob mögliche Interessenkonflikte oder sonstige Gründe gegen die Annahme der Zuwendungen sprechen. Dies war nicht der Fall. Die Spenden wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Baden-Württemberg angenommen und transparent dargestellt.

Windkraft in Kuppenheim - Informationen zum Sachstand

Die Planungen für zwei Windenergieanlagen auf der Gemarkung Kuppenheim werden von Seiten der ENBW eingestellt. Die EnBW Energie Baden-Württemberg GmbH hat der Stadt mitgeteilt, dass das Projekt aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht weitergeführt werden können. Grund hierfür sind veränderte rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die insbesondere kleinere Windenergieprojekte zunehmend erschweren. Die Planungen für die Windkraftanlagen wurden seit 2021 gemeinsam mit den Kommunen Kuppenheim, Bischweier und Muggensturm vorangetrieben. Die vorgesehenen Flächen auf Kuppenheimer Gemarkung sind zwischenzeitlich im Regionalplan Mittlerer Oberrhein als Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Im Rahmen der Projektvorbereitung konnten bereits zahlreiche Grundstückseigentümer für das Vorhaben gewonnen und notwendige Flächen gesichert werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Marktumfeld sieht die EnBW jedoch keine ausreichenden Erfolgsaussichten für eine Umsetzung des Projekts. Die Ausweisung der Flächen als Vorranggebiete bleibt weiterhin bestehen. Die Stadt Kuppenheim wird gemeinsam mit den Nachbarkommunen Bischweier und Muggensturm das weitere Vorgehen im Hinblick auf künftige Projektierungen im Rahmen der Windkraftplanung abstimmen. Der Gemeinderat und die Öffentlichkeit werden über die Entwicklung der Abstimmungen informiert.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Rahmen der unterjährigen Programmentscheidung 2026 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wurde für die Neugestaltung der Jahnstraße ein Zuschuss in Höhe von 135.660 € bewilligt.

Kontakt

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