Rückblick auf die Gemeinderatssitzung der Stadt Kuppenheim vom 02.02.2026

Vorstellung der Personalplanung und des Stellenplans 2026 der Stadt Kuppenheim

Zum Stichtag 01.11.2025 beschäftigte die Stadt Kuppenheim insgesamt 133 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag zum 31.10.2025 bei 47,44 Jahren. Für das Haushaltsjahr 2026 sind Personalausgaben in Höhe von rund 6.716.500 € eingeplant. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer moderaten Steigerung um 0,38 % bzw. Mehrkosten von 25.300 €. Gleichzeitig werden im Jahr 2026 Personalkostenerstattungen, u.a. durch den Nachbarschaftsverband und durch das Land Baden- Württemberg für Integration, Ausbildung und Klimaschutz, in Höhe von insgesamt 361.700 € erwartet. Daraus ergeben sich voraussichtliche Nettopersonalkosten in Höhe von 6.354.800 €. Der Gemeinderat nahm die Personalplanung sowie den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 zur Kenntnis.

Einbringung und Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2026 der Stadt Kuppenheim

Der Haushaltsplanentwurf 2026 der Stadt Kuppenheim wurde in der vergangenen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert. Der Entwurf 2026 plant im Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von - 6.206.220 €. Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich als auch die Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs kann auch im Haushaltsjahr 2026 nicht erreicht werden.
Eine Änderung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen. Aufgrund des Einbruchs der Gewerbesteuervorauszahlungen im Jahr 2026 wurde der Planansatz für die Gewerbesteuern auf 2,5 Mio. € reduziert. Gleichzeitig erhält die Stadt im Jahr 2026, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder Schlüsselzuweisungen auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetz.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts beträgt - 4.803.120 €. Für investive Baumaßnahmen ist im Finanzhaushalt ein weiterer Zahlungsmittelbedarf von 2.035.950 Euro eingeplant. Zusätzlich stehen Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2025 in Höhe von rd. 2,6 Mio. € zur Auszahlung an.
Der gesamte Zahlungsmittelbedarf 2026 kann aufgrund der sehr guten Kassenliquidität ohne eine Kreditaufnahme finanziert werden. Der Kassenbestand der Stadt beträgt zum 01.01.2026: 20.431.034 €. Der Schuldenstand beläuft sich zum Jahresende 2026 auf 194.438 €. Im Laufe des Jahres 2028 wird die Stadt Kuppenheim nach aktueller Planung schuldenfrei sein. Doch muss im Jahr 2029 (rechnerisch) eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,5 Mio. € eingeplant werden, um die Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO sicherzustellen.
Der Haushaltsplanentwurf 2026 soll nach Vorberatung in der kommenden Gemeinderatssitzung im März verabschiedet werden. Der Gemeinderat nahm den Haushaltsplanentwurf 2026 zur weiteren Beratung zur Kenntnis. Die vollständige Präsentation finden Sie im Ratsinformationssystem auf unserer Homepage.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kuppenheim (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES) zum 01.03.2026

Um die Verdienste und den Einsatz der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kuppenheim wertzuschätzen, möchte die Stadt Kuppenheim diese weiterhin angemessen für deren Einsatz entschädigen. Im August 2025 wurden die überarbeiteten Orientierungswerte über die Entschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vom Gemeinde- und Städtetag und dem Feuerwehrverband Baden- Württemberg veröffentlicht. In Folge dessen wurde die bestehende Satzung vom 01.06.2019 geprüft und in Abstimmung mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kuppenheim überarbeitet. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) der Stadt Kuppenheim mit Wirkung zum 01.03.2026 zu und beauftragte die Verwaltung die Entschädigung in der Entgeltordnung entsprechend fortzuschreiben. Die vollständige Veröffentlichung finden Sie im Ratsinformationssystem auf unserer Homepage.

Elektroakustisches Notfallalarmsystem für die Werner-von-Siemens-Realschule und Großsporthalle - Vergabe einer Ersatzbeschaffung

Bei der jährlichen Wartung des elektroakustischen Warnsystems der Werner-von-Siemens-Realschule im Oktober 2025 wurde festgestellt, dass die Platine der Zentraleinheit defekt ist. Da dieses eine Auflage aus der Baugenehmigung darstellt und für den Betrieb der Schule sicherheitsrelevant ist, muss diese unverzüglich Instand gesetzt werden. Der Elektro-Fachplaner hat dringend empfohlen, die Zentraleinheit auszutauschen. Die vorhandenen Verkabelungen sowie verbaute Komponenten (wie bspw. Lautsprecher) können beibehalten und weiterverwendet werden. Von zwei eingegangenen Angeboten war das wirtschaftlichste von der Firma IGT Mikrolink GmbH aus Ettlingen mit einer Bruttosumme von 80.375,91 €. Der Gemeinderat beauftragte die Firma IGT Mikrolink GmbH mit der Instandsetzung des elektroakustischen Notfall-Alarmsystems zum Angebotspreis von 80.375,91 € brutto sowie mit den jährlichen Wartungsarbeiten.

Neubau einer Mensa an der Favoriteschule in Kuppenheim- Vergabe der Betreuung der erforderlichen VgV-Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV)

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung plant die Stadt Kuppenheim einen Anbau an das bestehende Schulgebäude der Favoriteschule, in welchem eine Schulküche mit Mensa und Räumlichkeiten zur Betreuung geschaffen werden sollen. Die prognostizierten Gesamtinvestitionskosten belaufen sich nach einer aktualisierten Baupreisindexierung auf rd. 5,8 Mio. € brutto. Für die Maßnahme liegt ein positiver Förderbescheid im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau vor. Die bewilligte Zuwendung beträgt maximal 2.859.810 €, entsprechend 70 % der förderfähigen Kosten. Für die erforderlichen Planungsleistungen fallen geschätzte Honorarkosten von rund 1,04 Mio. € an. Von den 1,04 Mio. € sind nach der Vergabeverordnung 80 Prozent der Planungsleistungen EU-weit auszuschreiben.
Somit sind folgende Planungsleistungen EU-weit auszuschreiben:
Verfahren 1: Objekt- und FreianlagenplanungVerfahren 2: Heizung, Lüftung, Sanitär einschließlich KüchenplanungVerfahren 3: ElektroplanungVerfahren 4: Tragwerksplanung
Für das Haushaltsjahr 2026 sind 300.000 € eingeplant, um das VgV-Verfahren sowie die ersten Planungskosten zu finanzieren. Das Architektenbüro Thiele aus Freiburg hat das wirtschaftlichste Angebot, mit einer Bruttosumme von 36.235,50 € abgegeben. Das Architektenbüro Thiele war bereits mehrfach im Rahmen von Wettbewerbsverfahren (Veranstaltungshalle, Grundschule Oberndorf) für die Stadt Kuppenheim tätig und hat diese Verfahren zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Der Gemeinderat beauftragte das Architektenbüro Thiele mit der Betreuung der Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Verfahren 1 bis 4) für den Neubau der Mensa an der Favoriteschule in Kuppenheim zu einem Angebotspreis von 36.235,50 € brutto.

B3-Lückenschluss - Aktueller Sachstand

Im Rahmen mehrerer Gespräche und Veranstaltungen wurden die Straßenverkehrsmaßnahmen im Landkreis Rastatt sowie explizit der B3-Lückenschluss erörtert. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Vorplanung zur B3 Neu spätestens bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026 dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg vorgelegt wird. Das Verkehrsministerium bestätigte zudem, die Planungen noch im Jahr 2026 zügig an das Bundesministerium für Verkehr weiterzuleiten. Der Gemeinderat nahm den aktuellen Sachstand zum B3-Lückenschluss zur Kenntnis.

Betriebliche Altersvorsorge - Arbeitgeberzuschuss für die Beschäftigten der Stadt Kuppenheim zur Entgeltumwandlung

Die Altersversorgung der Beschäftigten erfolgt auf gesetzlicher, betrieblicher und privater Grundlage. Auf Basis des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung (TV-EUmw/VKA) können tarifliche Entgeltbestandteile steuer- und sozialversicherungsbegünstigt für eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Im kommunalen Bereich besteht derzeit kein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss. Der Gemeinderat beschloss, die durch die Entgeltumwandlung entstehenden Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer übertariflichen Regelung teilweise weiter und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten monatlichen Entgelts. Die Regelung ist bis zu einer tariflichen Neuregelung befristet. Zur Umsetzung schließt die Stadt einen Rahmenvertrag zur Kommunalrente mit der SV bAV Consulting GmbH ab. Der Gemeinderat stimmte der übertariflichen Regelung zur Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses von 15 % bei Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nach dem TV-EUmw/VKA zu.

Genehmigung von Spendenangeboten /-eingängen nach § 78 Abs. 4 GemO

Die im Jahr 2026 bisher an die Verwaltung herangetragenen Spendenangebote wurden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Bei allen Spenden wurde geprüft, ob zwischen dem Spender und der Stadt Kuppenheim Beziehungen bestehen, die eine Annahme der Spende in Frage stellen könnten. Dies war nicht der Fall. Der Gemeinderat beschloss die Annahme der aufgeführten Spenden.

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