Rücksichtsvoller Umgang mit Streuobstwiesen
Die Streuobstwiesen in Kuppenheim und Bischweier sind ein wertvolles Kulturgut und leisten einen wichtigen Beitrag zum Natur und Artenschutz. Um diesen Lebensraum zu erhalten und die Arbeit der Eigentümer zu respektieren, bitten die Verwaltungen um Beachtung folgender Punkte:
- Eigentumsschutz:
Obst (auch Fallobst), Zweige und gelagertes Brennholz sind Eigentum der Grundstücksbesitzer. Die unbefugte Entnahme ist Diebstahl und kann zur Anzeige gebracht werden. Unsachgemäßes Abreißen von Obst (Ernten) ist meist auch Sachbeschädigung.
- Wiesen- & Artenschutz:
Seit März 2022 sind Streuobstwiesen gemäß § 30 BNatSchG bundesweit gesetzlich geschützte Biotope. Bitte bleiben Sie auf den Wegen. Das Betreten hoher Grasbestände schädigt die anstehende Heuernte und stört Bodenbrüter während der Brutzeit. Nach dem Naturschutzgesetz ist das Betreten von genutztem Ackerland und Grünland während der Vegetationszeit verboten.
- Parkverbot:
Landwirtschaftliche Wege (Feld- und Wirtschaftswege) dürfen grundsätzlich nur von Personen befahren werden, die land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Das Befahren und somit auch Parken auf Feldwegen ist grundsätzlich verboten.
- Hundehaltung:
Bitte entfernen Sie Hundekot auch auf Streuobstwiesen. Verunreinigtes Mähgut gefährdet die Gesundheit von Nutztieren erheblich.
- Vandalismus:
Schäden an Bäumen, Zäunen oder Einrichtungen sind Sachbeschädigung und werden zur Anzeige gebracht.
Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, unsere Streuobstwiesen respektvoll zu behandeln, damit sie uns als Erholungsraum erhalten bleiben.
An dieser Stelle möchten wir auch auf die Pflegepflicht der Grundstücksbesitzer hinweisen. Nach § 26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) vom 14. März 1972 besteht eine Pflegepflicht für landwirtschaftliche Flächen. Diese Pflegepflicht beinhaltet, dass der Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, das Grundstück mindestens einmal im Jahr zu mähen. Außerdem dürfen keine Beeinträchtigungen auf Nachbargrundstücke ausgehen (Verwilderung).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Stadt Kuppenheim und Gemeinde Bischweier