Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
Das für den Bezirk des Unternehmenssitzes (bzw. des Sitzes der betroffenen Außenstelle) zuständige Regierungspräsidium.
keine
keine
keine
Voraussichtlich 1-3 Monate
keine
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG):
13.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de