Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Wenn Sie sich für eine Energieberatung für Wohngebäude entscheiden, haben Sie Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 80 Prozent. Die Mittel beantragen zugelassene Energieberaterinnen und –berater für Sie.
Das Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an
Gefördert werden die Beratungskosten in Höhe von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten einen einnmaligen Bonus in Höhe von 250,00 EUR pro WEG wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung präsentiert werden.
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Diese oder dieser beantragt die Mittel selbst. Die Energieberaterin oder der Energieberater bekommt die Energieberatungsförderung vom BAFA ausgezahlt und stellt Ihnen eine um den Förderbetrag gekürzte Rechnung aus.
Die Beratungsergebnisse müssen von der Energieberaterin oder vom Energieberater in einem Energieberatungsbericht, vorzugsweise einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), dargestellt werden. Diesen händigen sie oder er Ihnen aus und erläutern ihn.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen der De-minimis-Verordnung, wenn Eigentümer des Wohngebäudes ein Unternehmen im Sinne der Empfehlung, betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, sind.
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
Sie beauftragen eine zugelassene Energieberaterin oder einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude.
keine
Keine
26.03.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
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