Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
Wenn Sie bereits Tätigkeiten mit Krankheitserregern angezeigt haben, gilt Folgendes zu beachten: Sie müssen der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen, falls Sie
Auch wenn Sie von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind, müssen Sie Änderungen Ihrer Tätigkeit anzeigen.
Sie dürfen die Tätigkeit fortführen oder wieder aufnehmen, wenn keine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten ist. Dafür müssen vor allem
Sie können die Anzeige formlos bei der zuständigen Stelle vornehmen.
Ihre Anzeige muss Folgendes enthalten:
Die Stelle prüft Ihre Unterlagen und führt bei Bedarf eine Vor-Ort-Besichtigung durch. Sie entscheidet, ob
unverzüglich nach der Änderung der Tätigkeit
je nach Aufwand zwischen 50,00 EUR und 2.000,00 EUR.
Die zuständige Behörde entscheidet innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen.
keine
Infektionsschutzgesetz (IfSG):
29.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de