Bürgerservice

Online-Terminreservierung für die Bürgerdienste

Ab Montag, den 09. Januar 2023 können Sie für Ihre Anliegen bei den Bürgerdiensten der Stadt Kuppenheim einen Termin …

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Formular - Finder

Hier stellen wir Ihnen behördliche Formulare elektronisch "online" im Format "PDF" zur Verfügung. …

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Bürger-GIS der Stadt Kuppenheim

Das BürgerGIS der Stadt Kuppenheim ist ein Geoinformationssystem, indem Sie geographische Daten von den …

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Fundbüro

Gefundene Gegenstände können gerne im Rathaus an der Zentrale der Stadtverwaltung abgegeben werden. …

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Reisigsammelplatz

Der Reisigsammelplatz ist ausschließlich für Einwohner Kuppenheims. …

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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Finanzamt Rastatt

Beschreibung

Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.

Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.

Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer 

Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.

Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für

  • die Gewerbesteuer und
  • die Grundsteuer.

Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.

Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt  festgesetzt und erhoben.

Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.

 

Hausanschrift

An der Ludwigsfeste 3
76437 Rastatt
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Kontakt

Telefon 07222/978-0 (Zentrale)
Fax 07222/978 - 330

Kontakt

Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de