Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Besondere Wohnformen

Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.

Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Mit Inkrafttreten des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) am 28.02.2026 sind die ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem heimrechtlichen Schutzbereich ausgenommen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften, mit Ausnahme von ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit außerklinischer Intensivpflege, sind jedoch verpflichtet ihre Inbetriebnahme einen Monat vorher bei der örtlich zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde (ehemals Heimaufsichtsbehörde) anzuzeigen. Zudem wurde beim Sozialministerium eine Beschwerdestelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften eingerichtet.

Freigabevermerk

17.07.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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