Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Röntgeneinrichtungen in der Medizin

In der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin werden Röntgeneinrichtungen zur Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten verwendet.
Ein bekanntes Beispiel für die Anwendung in der Diagnose ist das Röntgen (Röntgenaufnahme, Computertomografie). Röntgenstrahlen durchleuchten den menschlichen Körper, um Knochenbrüche oder Veränderungen im Gewebe sichtbar zu machen. Über ihren Einsatz entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz.
Zu den Röntgeneinrichtungen gehören neben konventionellen Röntgengeräten weitere Gerätearten, wie zum Beispiel C-Bögen, Computertomographen, Knochendichte-Messgeräte, Mammographie-Geräte und Röntgentherapie-Geräte.

Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zwischen einem genehmigungsbedürftigen Betrieb einer Röntgeneinrichtung und einer Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung.
Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen ist unverzüglich einer von der zuständigen Behörde bestimmten ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle mitzuteilen. Eine Kopie dieser Anmeldung ist dem zuständigen Regierungspräsidium zu übersenden.
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich mitzuteilen.

Die Vorschriften, Vorgaben und Regelungen für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen sowie deren Anwendung am Menschen und am Tier sind im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung zu finden.

Freigabevermerk

21.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

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