Rückblick auf die Gemeinderatssitzung der Stadt Kuppenheim vom 19.10.2026

Stadtentwicklungskonzept "Strategie Kuppenheim 2040"
- Vorstellung der Inhalte
- Beratung und Verabschiedung

Die Stadt Kuppenheim hat ihr Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2012 fortgeschrieben und mit der „Strategie Kuppenheim 2040“ eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt und des Stadtteils Oberndorf geschaffen. Ziel ist es, die Stadt vorausschauend, nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Mit der Fortschreibung wurde im Oktober 2025 die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt. In den Prozess flossen bestehende Planungen sowie die Ideen und Anregungen aus Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung ein. Bei zwei öffentlichen Bürgerwerkstätten im Jahr 2026 konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen.
Das Konzept bündelt die zukünftigen Entwicklungsziele in vier Handlungsfeldern und zeigt beispielhafte Maßnahmen zur Umsetzung auf. Es dient Gemeinderat und Verwaltung als strategische Orientierung für die kommenden Jahre. Die konkrete Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt schrittweise, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Das Konzept kann bei Bedarf fortgeschrieben und an neue Entwicklungen angepasst werden.
Darüber hinaus bildet die „Strategie Kuppenheim 2040“ eine wichtige Grundlage für die Beantragung eines weiteren Sanierungsgebiets in der Stadtmitte im Rahmen der Städtebauförderung. Hierfür strebt die Verwaltung eine Antragstellung für das Programmjahr 2027 an.
Der Gemeinderat hat das Stadtentwicklungskonzept „Strategie Kuppenheim 2040“ genehmigt.

Sanierungsgebiet "Murgvorstadt / Wörtel"
- Vorstellung und Darstellung der wesentlichen Fördermaßnahmen
- Schlußrechnung des Sanierungsgebietes
- Aufhebung der Sanierungssatzung

Das Sanierungsgebiet „Murgvorstadt / Wörtel“ besteht seit 2010 und wird zum 31. Oktober 2026 nach 16 Jahren abgeschlossen. In diesem Zeitraum wurden zahlreiche private und öffentliche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie zur Aufwertung des Ortsbildes beigetragen haben.
Zu den wesentlichen Projekten zählen die Neugestaltung öffentlicher Straßenflächen, der Neubau der Veranstaltungshalle, die Entwicklung des Bürgerparks sowie die Umnutzung des ehemaligen Clubhauses zum Kindergarten Villa Picolino. Darüber hinaus wurden private Gebäudesanierungen gefördert. Insgesamt konnten fünf private Grundstücksfreilegungen, 14 private Baumaßnahmen und zwölf kommunale Bau- und Erschließungsmaßnahmen realisiert werden.
Für die städtebauliche Erneuerung standen über die verschiedenen Förderprogramme insgesamt rund 7,8 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfielen rund 4,76 Millionen Euro auf Fördermittel von Bund und Land und rund 3,04 Millionen Euro auf den Eigenanteil der Stadt. Die finanzielle Schlussabrechnung schließt vorbehaltlich der Anerkennung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nahezu ausgeglichen mit einem rechnerischen Defizit von 0,73 Euro ab.
Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme wird auch die förmliche Sanierungssatzung aufgehoben. Nach der öffentlichen Bekanntmachung entfallen die damit verbundenen sanierungsrechtlichen Genehmigungspflichten. Die im Grundbuch eingetragenen Sanierungsvermerke werden anschließend gelöscht. Ausgleichsbeträge müssen aufgrund des vereinfachten Sanierungsverfahrens nicht erhoben werden.
Der Gemeinderat hat die Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen und die Aufhebungssatzung für das Sanierungsgebiet „Murgvorstadt / Wörtel“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufhebungssatzung nach Ende des Bewilligungszeitraums öffentlich bekannt zu machen.

Neues Sanierungsgebiet "Stadtmitte"
- Vorstellung der Gebietsabgrenzung
- Vorstellung der Inhalte des integrierten gebietsbezogenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Beschlussfassung über die Antragstellung in ein Programm der Städtebauförderung für das Programmjahr 2027
 
Der Bewilligungszeitraum des seit 2010 bestehenden Sanierungsgebiets „Murgvorstadt / Wörtel“ endet am 31. Oktober 2026. Um die städtebauliche Entwicklung Kuppenheims weiterhin mit Fördermitteln von Bund und Land unterstützen zu können, bereitet die Stadt die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebiets in der Stadtmitte vor.
Hierzu wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart mit der Erarbeitung eines Integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzepts (ISEK) sowie der Vorbereitung des Förderantrags für das Programmjahr 2027 beauftragt. Die Ziele und Maßnahmen des ISEK bauen auf dem Stadtentwicklungskonzept „Strategie Kuppenheim 2040“ auf.
Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und städtebaulichen Analyse wurden das vorgesehene Sanierungsgebiet abgegrenzt und mögliche Maßnahmen zur Aufwertung der öffentlichen und privaten Infrastruktur erarbeitet. Der hierfür ermittelte Gesamtförderrahmen beträgt rund 7,37 Millionen Euro. Bei einer Begehung mit Vertretern des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Mai 2026 wurde das Gebiet als förderfähig bewertet. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht für das geplante Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ wurden vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt fristgerecht einen Antrag zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung für das Programmjahr 2027 einzureichen.
 
Musikverein Stadtkapelle Kuppenheim 1902 e.V.
- Antrag auf Förderung des Kaufs von Pauken
- Übernahme der Kosten für Komposition und Uraufführung einer Polka zum 125-jährigen Jubiläum
 
Der Musikverein Stadtkapelle Kuppenheim 1902 e. V. hat bei der Stadt einen Zuschuss für die Anschaffung von vier neuen Pauken beantragt. Die bisherigen Instrumente sind veraltet, lassen sich nicht mehr zuverlässig stimmen und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Kosten für die Neuanschaffung belaufen sich laut Angebot auf 18.755 Euro.
Die Verwaltung schlug vor, den Kauf der Pauken gemäß der Vereinsförderrichtlinie mit einem Zuschuss von 20 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 3.751 Euro, zu unterstützen.
Darüber hinaus feiert der Musikverein im Jahr 2027 sein 125-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass wurde eine eigens für die Stadtkapelle komponierte Polka in Auftrag gegeben, die beim Jubiläumskonzert uraufgeführt werden soll. Die Kosten hierfür betragen 2.675 Euro. Da der reguläre Jubiläumszuschuss nach der Vereinsförderrichtlinie 625 Euro beträgt, schlug die Verwaltung vor, den Zuschuss auf insgesamt 2.675 Euro zu erhöhen und damit die vollständigen Kosten für Komposition und Uraufführung zu übernehmen.
Der Gemeinderat hat der Förderung der Paukenanschaffung mit bis zu 3.751 Euro sowie der Erhöhung des Jubiläumszuschusses auf 2.675 Euro zugestimmt. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt 2027 eingeplant.
 
Abschluss einer Vereinbarung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt zum Betrieb von Grüngutannahmestellen
 
Die Stadt Kuppenheim betreibt seit 1998 den Grüngutsammelplatz in der Neufeldstraße. Da dieser nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Landkreises Rastatt entspricht, ist eine umfassende Modernisierung erforderlich.
Mit einer neuen Grüngutkonzeption hat der Landkreis Rastatt die Grundlage für einen rechtssicheren Betrieb kommunaler Grüngutannahmestellen geschaffen. Künftig erhalten die Kommunen für den Betrieb eine jährliche Aufwandsentschädigung. Für Kuppenheim sind bei einer Mindestöffnungszeit von fünf Stunden pro Woche rund 24.713 Euro vorgesehen. Im Gegenzug müssen unter anderem die technischen Anforderungen erfüllt und die bisherigen Annahmegebühren an den Landkreis abgeführt werden.
Für die notwendige Ertüchtigung des Grüngutsammelplatzes werden Investitionskosten von rund 230.000 Euro einschließlich Planung und Genehmigung veranschlagt. Voraussichtlich können Fördermittel in Höhe von rund 40.000 Euro beantragt werden. Der Umbau soll bis spätestens Ende 2031 abgeschlossen sein.
Zusätzlich wurde gemeinsam mit der Gemeinde Bischweier die Möglichkeit eines interkommunalen Betriebs geprüft. Dadurch könnten die Bürgerinnen und Bürger beider Kommunen den Standort in der Neufeldstraße gemeinsam nutzen. Die Gemeinde Bischweier müsste sich an den Herstellungs- und Betriebskosten beteiligen. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Modell weiterzuverfolgen. Bei einer gemeinsamen Nutzung wird derzeit mit einem jährlichen Betriebskostendefizit von insgesamt rund 7.700 Euro gerechnet. Hiervon würden auf die Gemeinde Bischweier 2.100 Euro entfallen.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Vereinbarung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt abzuschließen, einen gemeinsamen Betrieb mit Bischweier anzustreben und die erforderliche Modernisierung des Grüngutsammelplatzes bis Ende 2031 umzusetzen. Die hierfür notwendigen Kosten sollen in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.
 
Anberaumung einer Einwohnerversammlung nach § 20a GemO
 
Um die Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige aktuelle und zukünftige Themen der Stadt Kuppenheim zu informieren und ihnen die Möglichkeit zum Austausch zu geben, hat der Gemeinderat die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen.
Die Versammlung findet am Montag, 7. Dezember 2026, um 18:00 Uhr in der Veranstaltungshalle Kuppenheim unter dem Vorsitz von Bürgermeister Karsten Mußler statt.
Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem die wirtschaftliche Situation der Stadt, das Stadtentwicklungskonzept „Strategie Kuppenheim 2040“, das geplante Sanierungsgebiet sowie aktuelle und geplante städtische Baumaßnahmen. Weitere Themen sind die Nachnutzung des Cuppamare-Geländes, der neue Kindergarten im Wörtel, die Kinder- und Jugendarbeit, Klimaschutz und Energie sowie der aktuelle Sachstand zum Bauvorhaben der Firma VEGA Grieshaber KG. Der Gemeinderat nahm die vorläufige Tagesordnung zur Kenntnis.
 
Eindämmung der Rattenpopulation – Vertragsverlängerung
 
Zur Eindämmung der Rattenpopulation im Stadtgebiet Kuppenheim und im Stadtteil Oberndorf arbeitet die Stadt seit November 2024 mit der Firma Rockstroh GmbH aus Bad Rappenau zusammen. Im öffentlichen Kanalnetz wurden insgesamt 15 Monitoring-Boxen installiert, die regelmäßig kontrolliert werden. Bei festgestelltem Rattenbefall kommen gezielt Bekämpfungsboxen zum Einsatz.
Da die Rattenbekämpfung eine dauerhafte Aufgabe darstellt, hat die Verwaltung Angebote für die Fortführung der Maßnahmen eingeholt. Die Firma Rockstroh überzeugte durch ihre zuverlässige Arbeit in den vergangenen zwei Jahren und legte mit 23.895,20 Euro das günstigste Angebot vor.
Auch Hinweise und Meldungen aus der Bürgerschaft zu Rattensichtungen wurden bislang an die Fachfirma weitergegeben, sodass die Bekämpfungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst werden konnten.
Der Gemeinderat beschloss, die Firma Rockstroh GmbH für weitere zwölf Monate bis zum 31. Oktober 2027 mit der Rattenbekämpfung im Kanalnetz zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt 23.895,20 Euro. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2027 berücksichtigt.

Kontakt

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