Anpassung der Elternentgelte für die Halbtags- und Ganztagsbetreuung an der Favoriteschule

Für die Betreuung von Ganztagsschüler*innen über das Mittagsband von 11:50 Uhr/12:40 Uhr bis 13:15 Uhr/14:00 Uhr wurden bisher keine Elternentgelte erhoben, da die Stadt Kuppenheim als Schulträger die im Schuljahr 2014/2015 eingerichtete Ganztagsschule besonders fördern wollte. Nach nunmehr neun Jahren ist der Betreuungsaufwand für Ganztagsschüler*innen sukzessive gestiegen und entspricht nun dem Betreuungsaufwand der Halbtagsschüler*innen.

Gemäß dem Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe, kann der Schulträger für die Kosten des Mittagessens und der Betreuung von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern ein angemessenes Entgelt erhoben werden. Die Nachfrage nach der Ganztagsschule lag in den vergangenen drei Schuljahren stabil bei über 70 Schüler*innen. Die Gesamtzahl an zu betreuenden Kindern in Kuppenheim für die Verlässliche Grundschule und Ganztagsgrundschule variierte zwischen 105 bis 118 Schüler*innen. In der Schulbetreuung in Oberndorf sind derzeit 31 Schüler*innen angemeldet.  In der Schulbetreuung sind derzeit 12 Mitarbeiterinnen und zwei FSJ-Kräfte mit einem Umfang von insgesamt knapp sechs Vollzeitstellen beschäftigt. Derzeit werden die Kinder in Kuppenheim in vier Gruppen und in Oberndorf in zwei Gruppen betreut. Da die Gruppenstärke teilweise bei über 30 Kindern in Kuppenheim liegt, müssen zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, weitere Stellen eingerichtet und damit weiteres Schulbetreuungspersonal eingestellt werden. Die Personalaufwendungen lagen im Haushaltsjahr 2023 bei rund 210.000 € und im Haushaltsjahr 2024 bei rund 215.000 €. Für die Betreuungsangebote „Verlässliche Grundschule“ und „flexible Nachmittagsbetreuung“ erhält die Stadt Kuppenheim Landeszuwendungen in Höhe von rund 43.000 €.  Da die im Gegensatz zu den Betreuungsangeboten „Verlässliche Grundschule“ bisher kostenfreie Betreuung der Ganztagschüler*innen über das Mittagsband nicht mehr verhältnismäßig ist, beschloss der Gemeinderat, ein einheitliches Entgelt für die „Verlässliche Grundschule für Halbtagsklassen“ und für die „Verlässliche Grundschule für Ganztagsklassen“ in Höhe von 40,00 € pro Monat für das Erstkind und 27,50 € für das Zweitkind pro Monat ab dem Schuljahr 2024/2025 zu erheben.  Die Elternentgelte für die Betreuungsangebote „flexible Nachmittagsbetreuung für Ganztagsschüler*innen“ und „Ferienbetreuung“ bleiben für das Schuljahr 2024/2025 unverändert. Damit einhergehend musste die „Entgeltordnung für die Schul- und Ferienbetreuungsangebote der Stadt Kuppenheim an der Favoriteschule“ sowie die „Benutzungsordnung für die Schul- und Ferienbetreuungsangebote der Stadt Kuppenheim an der Favoriteschule“ neu gefasst werden. Auch diesen beiden Werken stimmte der Gemeinderat zu. Sie werden in Kürze auf der Homepage der Stadt Kuppenheim abrufbar sein.

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