Auftragsvergabe für die kommunale Wärmeplanung – Zuschüsse gesichert

Ein kommunaler Wärmeplan ist ein zentrales Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung und dient als Routenplaner auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Damit dies gelingt, muss der Gebäudebestand klimaneutral mit Wärme versorgt werden, die aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme stammen kann. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Gegebenheiten vor Ort, da Wärme – nicht etwa wie im Falle des Stroms – nur schwer transportiert werden kann.

Um eine Wärmeplanung zu erstellen, muss nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg zunächst ein 4-stufiger Prozess durchlaufen werden, auf dem auch die Wärmeplanung des geplanten Wärmeplanungsgesetzes des Bundes fußt.
Diese Prozessphasen sind die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse, die Aufstellung eines Zielszenarios und die Wärmewendestrategie mit Beschreibung möglicher Maßnahmen.
Neben der Kommune selbst sind auch die Stadtwerke und Netzbetreiber wichtige Akteure. Die Ergebnisse dienen dem Gemeinderat und den Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, wie etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, sind während des gesamten Prozesses zu berücksichtigen.
Gemäß der noch geltenden Gesetzeslage sind Kommunen in Baden-Württemberg, die mehr als 20.000 Einwohner*innen haben, verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan bis 31.12.2023 zu erstellen. Kommunen mit weniger als 20.000 EW können bei der freiwilligen Erstellung kommunaler Wärmepläne über Fördermittel finanziell unterstützt werden.So beschlossen letztes Jahr fast alle RegioENERGIE-Kommunen die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans und stellten Förderanträge bei der Zukunft- Umwelt-Gesellschaft gGmbH (kurz: ZUG) als Projektträger.
Im Juni 2023 wurde der Stadt Kuppenheim eine 90%ige Förderung von maximal 61.906 € für die Beauftragung eines Dienstleisters zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bewilligt.
Die Energieagentur Mittelbaden hat die Stadt Kuppenheim als auch weitere RegioENERGIE-Kommunen bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans unterstützt. Es wurden 3 konkrete Angebote von verschiedenen Büros, die mit der kommunalen Wärmeplanung vertraut sind und mit dieser neuen Planungsaufgabe Erfahrung haben, angefordert.
Die Energieagentur Mittelbaden schlug nach Prüfung der Angebote vor, die Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe (UEA) mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt 49.600 € netto.
Zum 04. Dezember pausieren mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Annahme von Anträgen für alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das betrifft auch die Kommunalrichtlinie und damit unter anderem auch die Förderung kommunaler Wärmeplanung durch die ZUG. Die frühzeitige Antragstellung für die Fördermittel hat sich somit bewährt. Die Bewilligung für die Stadt Kuppenheim hat trotz des Antragstopps weiter Gültigkeit.
Der Gemeinderat stimmte der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für das gesamte Stadtgebiet Kuppenheim zu und ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung über den Auftragswert von 49.600 € netto (59.024,00 € brutto) an die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe zu vergeben. Die Aufwendung des Eigenanteils in Höhe von 5.902,40 € werden in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt und bereitgestellt.

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