Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Ober-Hardrain"

Die zukünftige gewerbliche Entwicklung ist für die Stadt Kuppenheim als wichtiger Wirtschaftsstandort in der Region von besonderer Bedeutung. Auch der Regionalplan Mittlerer Oberrhein macht dies deutlich. Die Stadt Kuppenheim gilt demnach als gewerblicher Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen.

Seit Jahren besteht bei der Stadt Kuppenheim eine hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken. Oftmals werden von Gewerbebetrieben zusammenhängende Flächen gesucht, dessen Bedarf die Stadt Kuppenheim aktuell nicht decken kann, weshalb diese Betriebe in umliegende Städte und Gemeinden abwandern. Die Stadt Kuppenheim plant daher die Ausweisung eines Industriegebietes östlich der Landesstraße L 67 und südlich der geplanten B3-neu Trasse. Die Fläche des Bebauungsplans beträgt ca. 10,4 ha und soll u.a. über den bestehenden Kreisverkehr erschlossen werden. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Sicherung der städtebaulichen Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, der im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

  • Entwicklung und Sicherung von Gewerbeflächen zur Stärkung des Standorts Kuppenheim
  • Ausweisung eines eingeschränkten Industriegebietes einschließlich Erschließung
  • Ausbildung und Gewährleistung eines dauerhaften städtebaulich verträglichen und gestalterisch ansprechenden Ortsrandes der Stadt Kuppenheim an der nördlichen Ortseinfahrt

Der Gemeinderat sprach sich für die Aufstellung des Bebauungsplans „Ober-Hardrain“ aus. Auf die amtliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Amtsblattes wird verwiesen.

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